1 Die Revisionswerberin betreibt an einem näher bezeichneten Standort in K einen Gastgewerbebetrieb. 2 Mit Bescheid vom 18. Februar 2020 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag (belangte Behörde) gemäß § 360 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) für diesen Gastgewerbebetrieb in zwei getrennten Spruchpunkten, dass auf zwei jeweils näher bezeichneten und örtlich umschriebenen Parkplätzen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr keine Kraftfahrzeuge von G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/04/0121 E 17. Dezember 2019 RS 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des § 360 Abs. 5 GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs5VwGG §33 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2018/04/0008 B 17. Dezember 2019 RS 2 (hier keine Bezugnahme auf die Geltendmachung von Schadenersatz) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vermag ein aus wirtschaftlichen Gründen bestehendes Interesse an der grundsätzlichen Klärung einer Rechtssache, et... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf VwGH 21.9.2018, Ra 2018/02/0174, verwiesen. Demnach verfügte der Magistrat der Stadt Wien (die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) am 28. April 2017 im Rahmen einer behördlichen Überprüfung in zwei Lokalen die Schließung der Betriebe. Darüber erließ er an die beiden damaligen Lokalinhaber (die erst- und zweitrevisionswerbenden Parteien) zwei Bescheide, mit denen er weiters die drittrevisionswerbende Partei zum Ersatz der durch die Schließun... mehr lesen...
Index: L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien001 Verwaltungsrecht allgemein34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1GewO 1994 §360 Abs5GSpG 1989 §56a Abs6VwGVG 2014 §17VwRallgWettenG Wr 2016 §23 Abs3 idF 2018/040WettenG Wr 2016 §23 Abs4 idF 2018/040WettenG Wr 2016 §23 Abs5 idF 2018/040 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/02/0219Ra 2019/02/0220 ... mehr lesen...
1 1. Die Revisionswerberin ist gewerberechtliche Geschäftsführerin der C GmbH, die wiederum an einem näher bezeichneten Standort in K einen Gastgewerbebetrieb betreibt. 2 Mit Bescheid vom 20. März 2017 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag (belangte Behörde) gemäß § 360 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) für diesen Gastgewerbebetrieb mehrere Maßnahmen. Konkret wurde verfügt, es dürften auf einem näher umschriebenen Parkplatz (Parkplatz 1) keine Kraftfa... mehr lesen...
1 1. Die Revisionswerberin ist gewerberechtliche Geschäftsführerin der C GmbH, die wiederum an einem näher bezeichneten Standort in K einen Gastgewerbebetrieb betreibt. 2 Mit Bescheid vom 20. März 2017 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag (belangte Behörde) gemäß § 360 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) für diesen Gastgewerbebetrieb mehrere Maßnahmen. Konkret wurde verfügt, es dürften auf einem näher umschriebenen Parkplatz (Parkplatz 1) keine Kraftfa... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin betreibt an einem näher bezeichneten Standort in K einen Gastgewerbebetrieb. 2 Mit Bescheid vom 20. März 2017 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag (belangte Behörde) gemäß § 360 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) für diesen Gastgewerbebetrieb mehrere Maßnahmen. Konkret wurde verfügt, es dürften auf einem näher umschriebenen Parkplatz (Parkplatz 1) keine Kraftfahrzeuge von Gästen bzw. Kunden des Gastgewerbebetriebes abgestellt w... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/04/0121 E 17. Dezember 2019 RS 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des § 360 Abs. 5 GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/04/0121 E 17. Dezember 2019 RS 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des § 360 Abs. 5 GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung50/01 Gewerbeordnung
Norm: AHG 1949GewO 1994 §360 Abs5VwGG §33 Abs1
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vermag ein aus wirtschaftlichen Gründen bestehendes Interesse an der grundsätzlichen Klärung einer Rechtssache, etwa um Schadenersatz im Wege der Amtshaftung geltend zu machen, am Fehle... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 18. November 2015, zugestellt am 21. November 2015, verfügte die Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Klagenfurt (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der Revisionswerberin gemäß § 360 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die Schließung des Gastgewerbebetriebes an einem näher bezeichneten Standort. Die belangte Behörde begründete dies damit, dass an dem Standort weder eine Betriebsanlagengenehmigung für ein Gastgewerbe noch eine entsprechende Gewerbeberec... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs5
Rechtssatz: Die Jahresfrist des § 360 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 beginnt, ungeachtet der teilweisen Abänderung des die Maßnahme verfügenden Bescheides der Behörde erster Instanz durch die Berufungsbehörde, bereits mit der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides zu laufen (vgl. VwGH 3.9.2008, 2005/04/0221, mwN). Nichts anderes gilt, wenn die teilweise Abänd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. Jänner 2006 hat der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich (die belangte Behörde) die Schließung des ersten und zweiten Obergeschosses der Betriebsanlage der Beschwerdeführerin zur Ausübung des Gastgewerbes an einem bestimmt bezeichneten Standort gemäß § 360 Abs. 1 letzter Satz Gewerbeordnung 1994 (GewO) verfügt und die Beherbergung von Personen in diesen beiden Obergeschossen untersagt. In der Begründung: dieses B... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;
Rechtssatz: Gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 zu treffende Maßnahmen haben den Zweck, Gefahren oder Belästigungen kurzfristig und vorübergehend zu beseitigen (Hinweis E vom 8.11.2000, Zl. 2000/04/0156). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2006040033.X01 Im RIS seit 21.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Schon aus dem kurzfristigen und vorübergehenden Zweck der gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 zu treffenden Maßnahmen ergibt sich, dass es nicht im Sinn des Gesetzes liegen würde, wenn es der Behörde unbenommen bliebe, nach Erlassung einer Verfahrensano... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 7. Dezember 2004 wurde der vormaligen Inhaberin des nunmehr von der Beschwerdeführerin betriebenen Schlachthofes gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 die Anlieferung und Schlachtung von mehr als 600 Schweinen und 300 Rindern pro Woche untersagt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der dagegen erhobenen, der Beschwerdeführerin zuzurechnenden Berufung insofern Folge gegeben, als im Spruch: die Wortfolge "und 300 Rindern" entfällt. Die d... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §62 Abs1;AVG §68 Abs1;BauO OÖ 1994 §31 Abs5;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;VwGG §33 Abs1;VwRallg; ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 28. Oktober 2002 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1994 die Anlieferung und Schlachtung von mehr als 600 Schweinen pro Woche für den näher bezeichneten Schlachthofbetrieb untersagt. Der dagegen von der beschwerdeführenden Partei erhobenen Berufung wurde insofern Folge gegeben, als die Anlieferung und die Schlachtung von mehr als 2400 Schweinen pro Woche für den bezeichneten Schlachthofbetrieb un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;VVG §1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nun wohl zu, dass nach der Rechtsprechung des VwGH - ausgehend vom B 24.8.1995, Zl. 94/04/0062 - die den Wirksamkeitszeitraum der einstweiligen Maßnahme begrenzende Frist iSd § 360 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 nur dann bereits mit E... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16. Mai 1994 wurde der unter 1. genannten Verfahrenspartei gemäß den §§ 74, 77 und 359 Abs. 1 GewO und unter Anwendung des § 27 Abs. 2 Arbeitnehmerschutzgesetz die Genehmigung zum Betrieb einer - näher beschriebenen - gewerblichen Betriebsanlage (Sonnenstudio) unter Einhaltung von im Einzelnen genannten Auflagen erteilt; die Einwendungen der am gewerbebehördlichen Verfahren als Parteien beteiligten Nachbarn wegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §360 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/04/0143
Rechtssatz: Aus der Anordnung des § 360 Abs. 5 GewO 1994 folgt, dass die entsprechenden Bescheide als Leistungsbescheide zu erlassen sind. Demnach kommt es nicht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der faktische... mehr lesen...
An die beschwerdeführende Partei erging der Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 22. September 2000, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Bescheid: Seit geraumer Zeit betreibt die 'G KEG' FN 191283 z, das 'Gastgewerbe gem. § 124 Z. 8 GewO 1994' in den Betriebsarten 'Hotel', 'Bar' und 'Restaurant' im Standort I, unbefugt.
Spruch: Gem. § 360 Abs. 3 GewO 1994 wurde am 22.09.2000 zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1994 §360 Abs3;GewO 1994 §360 Abs5;
Rechtssatz: Bereits aus der Anordnung des § 360 Abs. 5 GewO 1994, wonach (u.a.) Bescheide nach § 360 Abs. 3 sofort vollstreckbar sind, folgt, dass ein solcher Bescheid als Leistungsbescheid zu erlassen ist. Das heißt auch, dass nicht die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt "der faktischen Durchfü... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 7. April 2000 wurde - im Spruch: I - für die näher bezeichnete gastgewerbliche Betriebsanlage eine zusätzliche Auflage (technische Maßnahmen zur ausschließlichen Darbietung von Hintergrundmusik) vorgeschrieben. Mit
Spruch: II dieses Bescheides wurde die Stilll... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;GewO 1994 §79;
Rechtssatz: Zwar ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um eine "jeweils" notwendige Maßnahme handelt (vgl Grabler/Stolzlechner/Wendel, Kommentar zur GewO, RZ 21 zu § 360). Die von der Beschwerdeführerin ins Auge gefasste, ihrer Ansicht nach (bloß) notwendige Maßnahme, bescheidmäßig die Herstellung einer entsprechenden Lärmbe... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 13. Juli 1999, zugestellt am 14. Juli 1999, wurde die Schließung der Betriebsanlage der Beschwerdeführerin für das Handelsgewerbe und das Güterbeförderungsgewerbe im näher bezeichneten Standort verfügt. Der Berufung der Beschwerdeführerin gegen diesen Bescheid wurde mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Die belangte Behörde leg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §360 Abs1;GewO 1994 §360 Abs5;VVG §1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die den Wirksamkeitszeitraum der einstweiligen Maßnahme begrenzende Frist iSd § 360 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 beginnt bereits mit Erlassung des diese Maßnahme (erstmals) verfügenden Titelbescheides. Im Regelfall wird - soweit nicht im Instanzenzug abwe... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides verfügte die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf hinsichtlich der Betriebsanlage der Beschwerdeführer gemäß § 360 Abs. 4 GewO 1994 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 AVG zwei Maßnahmen. Auf Grund einer rechtzeitig eingebrachten Vorstellung erging der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 17. November 1994, mit welchem I. die Auflagenpunkte 1 und 2 des Bescheides der Bezirkshauptm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;GewO 1994 §360 Abs4;GewO 1994 §360 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...