RS Vwgh 2000/9/27 2000/04/0103

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Veröffentlicht am 27.09.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §360 Abs1;
GewO 1994 §360 Abs5;
VVG §1;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Die den Wirksamkeitszeitraum der einstweiligen Maßnahme begrenzende Frist iSd § 360 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 beginnt bereits mit Erlassung des diese Maßnahme (erstmals) verfügenden Titelbescheides. Im Regelfall wird - soweit nicht im Instanzenzug abweichend vom erstinstanzlichen Bescheid erstmals ein exekutionsfähiger Titelbescheid erlassen wird (was hier nicht der Fall ist) - aber bereits der erstinstanzliche Bescheid dieser Titelbescheid sein (Hinweis E vom 24. August 1995, Zl. 94/04/0062).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000040103.X01

Im RIS seit

14.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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