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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §360 Abs1;Rechtssatz
Die den Wirksamkeitszeitraum der einstweiligen Maßnahme begrenzende Frist iSd § 360 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 beginnt bereits mit Erlassung des diese Maßnahme (erstmals) verfügenden Titelbescheides. Im Regelfall wird - soweit nicht im Instanzenzug abweichend vom erstinstanzlichen Bescheid erstmals ein exekutionsfähiger Titelbescheid erlassen wird (was hier nicht der Fall ist) - aber bereits der erstinstanzliche Bescheid dieser Titelbescheid sein (Hinweis E vom 24. August 1995, Zl. 94/04/0062).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000040103.X01Im RIS seit
14.08.2002