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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §360 Abs5Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/04/0121 E 17. Dezember 2019 RS 1Stammrechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des § 360 Abs. 5 GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt (vgl. VwGH 22.5.2019, Ra 2017/04/0002, Rn. 4, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018040008.J01Im RIS seit
20.02.2020Zuletzt aktualisiert am
20.02.2020