RS Vwgh 2021/10/4 Ra 2020/04/0130

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Veröffentlicht am 04.10.2021
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §360 Abs5

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/04/0121 E 17. Dezember 2019 RS 1

Stammrechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, beginnt die Jahresfrist des § 360 Abs. 5 GewO 1994 auch dann bereits mit der Erlassung des die Maßnahme verfügenden Bescheides zu laufen, wenn durch das Verwaltungsgericht eine teilweise Abänderung dieses Bescheides erfolgt (vgl. VwGH 22.5.2019, Ra 2017/04/0002, Rn. 4, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020040130.L01

Im RIS seit

03.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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