RS Vwgh 2002/4/3 2001/04/0069

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Veröffentlicht am 03.04.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §360 Abs1;
GewO 1994 §366;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Änderung einer Betriebsanlage vorliegt, ist allein nach dem Inhalt des die Betriebsanlage genehmigenden Bescheides zu beurteilen; vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur Gewerbeordnung, Ergänzungsband (2001), Seite 516, Rz 29 zu § 366 GewO 1994, zitierte hg. Judikatur.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001040069.X01

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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