Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde ist nicht verpflichtet, vor Schließung des Gewerbebetriebes gem § 360 Abs 3 GewO 1994 dem Gewerbetreibenden die zu treffende Maßnahme anzukündigen, um ihm Gelegenheit zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu geben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040052.X01Im RIS seit
20.11.2000