RS Vwgh 1998/4/17 98/04/0052

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Veröffentlicht am 17.04.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
GewO 1994 §360 Abs1;
GewO 1994 §360 Abs3;
GewO 1994 §366 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet, vor Schließung des Gewerbebetriebes gem § 360 Abs 3 GewO 1994 dem Gewerbetreibenden die zu treffende Maßnahme anzukündigen, um ihm Gelegenheit zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu geben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040052.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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