(Bestehender Konsens:) Der auf den Grundstücken der Beschwerdeführer Nr. 1817 und 1816/1, EZ 38, KG G, und Nr. 783, 782 und 781, EZ 141, KG V, bestehende Konsens stellt sich wie folgt dar: Die mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde G (im Folgenden: Bürgermeister) vom 7. April 1995 erteilte Baubewilligung betraf die Errichtung eines Pferdeunterstandes mit Boxen sowie einer Einstell- bzw. Lagerhalle auf den Grundstücken Nr. 1817 und 1816/1. Der 695,82 m2 große Pferdeunte... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §1;BauPolZuständigkeitsübertragung NÖ 1997 §1;BauRallg;B-VG Art118 Abs7;GdO NÖ 1973 §32 Abs4;GewO 1994;
Rechtssatz: Für die Lösung der Zuständigkeitsfrage nach § 1 NÖ Bau-Übertragungsverordnung... mehr lesen...
Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird damit begründet, dass es durch den Betrieb der genehmigten Betriebsanlage (Biomassefernheizwerk) und die dadurch verursachten Luftschadstoffimmissionen zu einer Gesundheitsgefährdung der Beschwerdeführer komme. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage - Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird damit begründet, dass es durch den Betrieb der genehmigten Betriebsanlage (Biomassefernheizwerk) und die dadurch verursachten Luftschadstoffimmissionen zu einer Gesundheitsgefährdung der Besch... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 25. Februar 2004 beantragte die Erstmitbeteiligte die Errichtung folgender Zubauten: o vollautomatisches Palettenregallager auf den Grundstücken Nr. 211/2 und 479/2 o Lagerhalle sowie überdachte Schleuse in Verbindung zur bestehenden Versandhalle auf dem Grundstück Nr. 216/2 o Lager für Einweg- und Mehrweggebinde auf dem Grundstück Nr. 216/2 und o überdachte Altstoffsammelinsel auf dem Grundstück Nr. 216/2. Die Baugrundstücke sind als "Mischge... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §42 Abs1 idF 2004/I/010;AVG §8;BauG Vlbg 2001 §26 Abs1 litc;BauG Vlbg 2001 §8;BauRallg;GewO 1994;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden)... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Bei der Entscheidung über eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Genehmigung der Erweiterung einer Betriebsanlage - Bei der Entscheidung über einen auf § 30 Abs. 2 VwGG gestützten Antrag, einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, ist die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides noch nicht zu prüfen. Vielmehr ist in... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Bei der Entscheidung über eine... mehr lesen...
Mit Bauansuchen vom 12. Dezember 2003 (eingelangt bei der erstinstanzlichen Behörde am 15. Dezember 2003) beantragte der Mitbeteiligte die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Tischlerei auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Nr. 815/3, KG A. Das Baugrundstück wurde mit der Flächenwidmungsplanänderung (Beschluss des Gemeinderates vom 9. August 2001, Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde mit Bescheid vom 15. März 2002 und Kundmachung ... mehr lesen...
Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;BauO Tir 2001 §25 Abs3 lita;BauRallg;GewO 1994;ROG Tir 2001 §40 Abs1;ROG Tir 2001 §40 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gutachten eines anderen Verwaltungsverfahrens (hier: gewerberechtliches Verfahren) können im ba... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug der Erstbeschwerdeführerin die gewerbebehördliche Genehmigung für die Verlängerung der Betriebszeiten des Baumarktes und für die Abänderung der Betriebsanlage durch die Aufstellung und den Betrieb eines Flüssiggas-Flaschenlagers sowie der Zweitbeschwerdeführerin die gewerbebehördliche Genehmigung für die Abänderung der Betriebsanlage durch den Betrieb eines Transportgewerbes erteilt und unter anderem jeweils drei näher bezeichnete, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Gewerbliche Betriebsanlage - Mit einer (bloß) nachgereichten Bescheinigung des (bereits im ersten Antrag auf aufschiebende Wirkung) behaupteten Vermögensschadens ohne Darstellung einer rechtserheblichen Änderung des zum Zeitpunkt des abweisenden Bes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer führen zur Begründung: ihres Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Wesentlichen aus, der aufschiebenden Wirkung stünden öffentliche Interessen nicht entgegen und eine Interessenabwägung ergebe, dass die im angefochtenen Bescheid vorgeschriebene Errichtung einer Lärmschutzwand "enorme Kosten nach sich ziehen würde". Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - gewerbliche Betriebsanlage - Die Beschwerdeführer führen zur
Begründung: ihres Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Wesentlichen aus, der aufschiebenden Wirkung stünden öffentliche Interessen nicht entgegen und eine Interessenabwägung ergebe, dass die im angefochtenen Bescheid vorg... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) vom 5. Mai 2003 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 81 Abs. 1 GewO 1994 die gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung seines Sägewerks erteilt sowie diverse zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden die gegen diesen Bescheid gerichtete Berufung der mitbeteiligen Parteien als unbegründet abgewiesen und der Bescheid der BH insoferne abgeändert, als unter anderem (im Spruchpunkt II.) als Aufla... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerdeführerinnen bringen im wesentlichen vor, dass das gegenständliche Projekt ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerdeführerin bringt im wesentlichen vor, dass das gegenständliche Projekt rein... mehr lesen...
Am 10. April 2000 stellte die mitbeteiligte Partei ein Bauansuchen auf Grund der mit Bescheid vom 11. Juli 2000 bekannt gegebenen Bebauungsbestimmungen betreffend den Umbau des dort bestehenden Wohngebäudes in einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) auf der Liegenschaft in 1230 Wien, Johann-Teufel-Gasse 13. Geplant sei die Änderung von Raumteilungen durch den Einbau von Aborten, im Hofbereich werde ein Vordach errichtet. Im Zuge der Bauführung solle eine Wohneinheit aufgelassen werden. Aus de... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;BauO Wr §6 Abs6;BauRallg;GewO 1994; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/05/0011 E 13. April 1993 RS 1
Hier ohne die beiden letzten Sätze; hier mit dem Zusa... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 31. Juli 2002 wurden die Anträge des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, vom 25. (richtig: 21.) August 1999 und vom 6. September 2001 auf Aufhebung des von der belangten Behörde mit Bescheid vom 9. Dezember 1998 gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 2 FrG für die Dauer von zehn Jahren erlassenen Aufenthaltsverbots gemäß § 44... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 12. März 2004 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung und den nachfolgenden Betrieb einer näher beschriebenen Betriebsanlage durch Errichtung einer öffentlichen Tankstelle, einer Getreide- und Baustofflagerhalle sowie einer Verkürzung des Anschlussgleises einer Lokalbahn unter Vorschreibung einer Reihe von Auflagenerteilt; die v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage - Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung und den nachfolgenden Betrieb einer näher beschriebenen Betriebsanlage durch Errichtung ei... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Februar 2002 beantragte der Erstmitbeteiligte die baubehördliche Bewilligung für den Um- und Zubau zu dem auf den Grundstücken Nr. 1077/6 und 1077/9 der KG A stehenden Gebäude zum Zwecke der Führung einer Frühstückspension. Nach dem geltenden Flächenwidmungsplan der mitbeteiligten Gemeinde liegen die Baugrundstücke im erweiterten Wohngebiet. Nach den (in der Folge modifizierten) Bauplänen ergeben sich durch den geplanten Neubau im Bereich der süd- bzw. nordöst... mehr lesen...
Index: L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgL82000 BauordnungL82005 Bauordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z1;BauPolG Slbg 1997 §9 Abs1 Z6;BauRallg;GewO 1994;ROG Slbg 1998 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. dazu die in Hauer, Salzburger Baurecht3, Seite 325, ange... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer angelastet, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T. GmbH zu verantworten, dass in der Nacht vom 5. Juli 2002 auf 6. Juli 2002 in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 2.30 Uhr in einem näher bezeichneten Tanzlokal eine sogenannte "Schaumparty" durchgeführt worden sei, die beim Bürgermeister nicht angemeldet gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 12 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 1 l... mehr lesen...
Index: L70707 Theater Veranstaltung TirolL70717 Spielapparate Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;B-VG Art15 Abs1;GewO 1994;VeranstaltungsG Tir 1982 §1 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §12 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §2 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §31 Abs1 litb;
Rechtssatz: Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Februar 1992, VfSlg 12996/1992, kann ... mehr lesen...
Index: L70707 Theater Veranstaltung TirolL70717 Spielapparate Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z8;B-VG Art15 Abs1;GewO 1994;VeranstaltungsG Tir 1982 §1 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §12 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §17 Abs1 lita;VeranstaltungsG Tir 1982 §2 Abs1;VeranstaltungsG Tir 1982 §31 Abs1 litb;
Rechtssatz: Das Tiroler Veranstaltungsgesetz 1982 nimmt Verans... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. März 2001, Zl. 98/03/0324, verwiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Jänner 1998 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; mit dem genannten Bescheid war der Antrag des Beschwerdeführers vom 25. Feber 1997 auf Ausstellung eines Duplikates des Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z. 1 der Betriebsordnung für den nichtlinien... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §4 Abs3 idF 1994/1028;BetriebsO 1994 §6 idF 1994/1028;FSG 1997 §15;GelVerkG 1996;GewO 1994;KFG 1967 §41 Abs4;
Rechtssatz: Weder im Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 noch in der Gewerbeordnung 1994 oder in den Bestimmungen der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkeh... mehr lesen...