IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 04. März 2021, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschluss, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsgerichtsverfahrens... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.06.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei der Ausübung des Autohandelsgewerbes können sich – schon aufgrund des damit verbundenen persönlichen Kontakts etwa mit Kunden oder Lieferanten und der Möglichkeit des Entstehens von Konfliktsituationen – grundsätzlich jedenfalls Gelegenheiten zur Begehung von strafbaren Handlungen gegen die körperliche Inte... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 21.09.2020, Zl.°***, betreffend Ansuchen um Nachsicht vom Gewerbeausschluss gemäß § 26 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.12.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: § 26 Abs 1 GewO erfordert eine Prognoseentscheidung, die eine nachvollziehbare hypothetische Beurteilung eines zukünftigen Verhaltens einer Person zum Gegenstand hat. Wesentliche Kriterien dafür sind die Eigenart der strafbaren Handlung und die Persönlichkeit des Verurteilten. Diese sind nicht losgelöst vonein... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 05. Oktober 2020, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. 2. Gegen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.11.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei der Prognose im Rahmen des § 26 Abs 1 GewO ist auf die Eigenart der strafbaren Handlung gleichermaßen wie auf die Persönlichkeit des Verurteilten und eine allfällige positive Persönlichkeitsentwicklung Bedacht zu nehmen. Zu berücksichtigen sind alle äußeren Umstände, die auf die Persönlichkeitsentwicklung –... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 17. Mai 2020, ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss der Gewerbeausübung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsger... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.11.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei Erteilung der Nachsicht gemäß § 26 Abs 1 GewO ist eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten des Betroffenen zu treffen, bei der auch auf seine Persönlichkeit bzw auf sein Wohlverhalten abzustellen ist, wobei es hier auf den seit der Begehung von Delikten verstrichenen Zeitraum ankommt (vgl VwG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.11.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Zwar ist nach stRsp des VwGH iZm dem Ausschlussgrund des § 13 Abs 1 Z 1 GewO ohne rechtliche Relevanz, ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte. Allerdings muss die Eigenart der begangenen strafbaren Handlungen im Zusammenwirken mit der Persönlichkeit des verurteilten Gewerbeinh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, wohnhaft in ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 18.06.2020, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.09.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Nachsicht nach § 26 Abs 1 GewO stellt auf den Umfang der erfolgten gerichtlichen Verurteilung ab. Aus der Straftat, die der gerichtlichen Verurteilung zu Grunde liegt, ergibt sich das Persönlichkeitsbild des Nachsichtswerbers, das zur Befürchtung Anlass gibt, er werde, sollte er neuerlich in... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.09.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Als wesentliche Kriterien für die Prognoseentscheidung ist – nach Maßgabe der expliziten Anordnung in § 26 Abs 1 GewO – auf die Eigenart der strafbaren Handlung und die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen. Die genannten Kriterien sind in einem beweglichen System anhand der konkreten Umstände des E... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 31. Juli 2019, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschluss, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) sta... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 1 GewO geregelte Prognoseentscheidung setzt zum einen eine positive Persönlichkeitswertung voraus, zum anderen darf nach der Eigenart der strafbaren Handlung die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten sein. Dies... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerden der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 13. April 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Ausübung und Untersagung der Ausübung eines Gewerbes gemäß § 340 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), sowie geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Nachsicht von einem Gewerbeausschlussgrund darf nur auf Grund eines Antrages erteilt werden. Die Nachsicht ist somit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt und es besteht kein Raum für eine amtswegige Berücksichtigung der §§ 26 f GewO im Zuge der Prüfung einer Gewerbeanmeldung (vgl ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Da sich die in § 13 Abs 1 und 2 GewO genannten Ausschlussgründe nur auf natürliche Personen beziehen, kann auch eine Nachsicht nach § 26 Abs 1 GewO nur diesen natürlichen Personen erteilt werden. Demnach kann ein Antrag hierzu auch nur von der natürlichen Person gestellt werden, weshal... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR. Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund für die Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Prognose des § 87 Abs 1 Z 1 GewO ist mit jener des § 26 Abs 1 leg cit inhaltsgleich (vgl VwGH 2011/04/0148). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeausübung; Ausschlussgrund; Nachsicht; Prognoseentscheidung; European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Hinsichtlich § 26 Abs 1 GewO ist eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten des Betroffenen zu treffen, bei der auch auf seine Persönlichkeit bzw auf sein Wohlverhalten abzustellen ist. Bei Erstellung einer Zukunftsprognose kommt der Verschaffung eines – im Rahmen einer mündlichen Verhandlung gewon... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 1 GewO genannten Voraussetzungen sind nicht losgelöst voneinander zu prüfen, vielmehr sind sie anhand des konkreten Einzelfalls miteinander in Beziehung zu setzen, um so zu einer Persönlichkeitswertung des jeweiligen Antragstellers zu kommen, anhand derer man abschätzen kann, ob eine objektiv na... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die §§ 13 und 26 GewO stehen zueinander in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis. Sinn und Zweck des § 26 GewO ist es, zu verhindern, dass Bestimmungen, die für den Regelfall richtig sind, auf Ausnahmefälle angewendet, zu widersinnigen Ergebnissen führen (Kreisl, vor § 26 GewO, E/R/W GewO, Rz 1). Daher dient diese Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Formulierung „nicht zu befürchten“ in § 26 Abs 1 GewO ist dahingehend zu verstehen, dass eine Nachsicht nur dann zu erteilen ist, wenn eine Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten in weiterer Folge mit guten Gründen ausgeschlossen werden kann, wohingegen eine lediglich überwiegende Wahrscheinlichkeit da... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der Frau A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 14. Mai 2019, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben und der Spr... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.09.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob gemäß § 26 Abs 1 GewO eine Nachsicht zu erteilen ist, hat die Behörde zu prüfen, ob nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewebes zu befürchten ist (vgl VwGH 2009/04/0192).... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.09.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob gemäß § 26 Abs 1 GewO eine Nachsicht zu erteilen ist, sind auch alle äußeren Umstände, die auf die Persönlichkeitsentwicklung – sei es im positiven oder negativen Sinn – von Einfluss sein können, wie zB die unbescholtene Lebensführung seit Tatbegehung, der Rückfall in neuerliche Straftat... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** als Gewerbebehörde vom 21. März 2019, ***, betreffend den Widerruf der Geschäftsführerbestellung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.07.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §88 Abs1UrhG §86 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei aufrechter Gewerbeberechtigung ist für die Erteilung einer Nachsicht von dem gemäß § 13 Abs 1 Z 1 bestehenden Gewerbeausschluss kein Raum. Eine Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung kann nur Platz greifen, wenn der Nachsicht... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 07. Februar 2019, Zl. ***, betreffend Ansuchen um Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung gemäß § 13 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, den: BESCHLUSS 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz des ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Den gewerberechtlichen Geschäftsführer trifft gemäß § 39 Abs 1 GewO lediglich ein eingeschränkter Verantwortungsbereich für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes sowie für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften (vgl VwSlg 15308 A/1999)... mehr lesen...