IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 12. November 2021, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschluss gemäß § 26 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Di... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.03.2022 Norm: GewO 1994 §26 GewO 1994 § 26 heute GewO 1994 § 26 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 GewO 1994 § 26 gültig von 15.01.2005 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart hat über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 28. September 2021, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgericht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des Herrn A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 15. April 2021, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erk... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.10.2021 Norm: GewO 1994 §26GewO 1994 §111
Rechtssatz: Kriterien wie Arbeitslosigkeit, das Wohl der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind im Nachsichtsverfahren (§ 26 GewO) nicht relevant. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeausübung; Ausschluss; Nachsicht; Prognoseentscheidung; European Case Law Ident... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.10.2021 Norm: GewO 1994 §26GewO 1994 §111
Rechtssatz: Im Nachsichtsverfahren ist eine Prognoseentscheidung aufgrund des Persönlichkeitsbildes zu treffen. Als wesentliche Kriterien für diese Prognoseentscheidung ist – nach Maßgabe der expliziten Anordnung in § 26 Abs 1 GewO – auf die Eigenart der strafbaren Handlung und die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen.... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerden der A GmbH gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 4.2.2021 zur Zahl ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, sowie des B gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 23.12.2020, ebenfalls zur Zahl ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, b... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.09.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Mit der Formulierung „…die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist…“ in § 26 Abs 1 GewO wird die hypothetische Beurteilung eines zukünftigen Verhaltens aufgetragen. […] Die Nachsicht ist erst dann zu erteilen, wenn d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 7. Jänner 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Gewerbe „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe“ und „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)“ u... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 7. Jänner 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyrotechnikunternehmen)“ und Untersagung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §333 Abs1GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Wenn das Vermögen eines Schuldners nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken, soll er grundsätzlich von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen sein (vgl Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO, 2013; § 13 Rz 36). Diese... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A als handelsrechtlichen Geschäftsführer der B GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 24. Juli 2020, ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte in ***, *** gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** als Gewerbebehörde vom 04. April 2019, Zl. ***, betreffend die Zurückweisung eines Antrags auf Nachsicht von der Gewerbeausübung den B E S C H L U S S 1. Der Beschwerde wird gemäß § 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unzulässig zu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.07.2019 Norm: GewO 1994 §26AVG 1991 §8
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Zweck einer Nachsichtserteilung gemäß § 26 GewO ist davon auszugehen, dass Nachsicht nur auf Antrag erteilt werden darf (antragsbedürftiger Verwaltungsakt). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Verfahrensrecht; Antrag; Antragslegitimation; Parteistellung; ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 17. April 2018, Zl. ***, betreffend Abweisung des Ansuchens um Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 des Verwaltungsgerichtsverfahren... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die Erteilung der Nachsicht selbstständig zu beurteilen, ohne hierbei an gerichtliche Strafzumessungsgründe bzw den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung über die bedingte Strafnachsicht oder den Strafaufschub gebunden ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: Bei Ausschluss von der Gewerbeausübung [§ 13 Abs 1 oder 2 GewO] ist für die Entscheidung über die Erteilung der Nachsicht eine Prognoseentscheidung zu treffen, die eine nachvollziehbare hypothetische Beurteilung des zukünftigen Verhaltens einer Person zum Gegenstand hat. Nach der Rechtsprechung des... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: In § 26 Abs 1 GewO ist als Nachsichtsvoraussetzung ua die positive Persönlichkeitswertung vorgesehen. Die zweite – kumulative – Voraussetzung ist, dass nach der Eigenart der strafbaren Handlung die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: Die §§ 13 und 26 GewO stehen zueinander in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis. Sinn und Zweck des § 26 GewO ist es, zu verhindern, dass Bestimmungen, die für den Regelfall richtig sind, auf Ausnahmefälle angewendet, zu widersinnigen Ergebnissen führen (vgl Kreisl, § 26 GewO). Daher dient diese Bestimm... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 17. Juli 2018, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der verfahrenseinleitende Antrag v... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.02.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §39 Abs2GelVerkG 1995 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1995 §5 Abs3 Z1
Rechtssatz: Zu den [gemäß § 39 Abs 2 GewO geforderten] persönlichen Voraussetzungen zählen für die Ausübung eines dem GelverkG unterliegenden Gewerbes auch die gemäß § 5 GelverkG vorgesehenen Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession (zur insoweit vergleic... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.02.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §39 Abs2GelVerkG 1995 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1995 §5 Abs3 Z1
Rechtssatz: Mit der in § 5 Abs 3 Z 1 GelverkG geregelten Zuverlässigkeit wurden gegenüber § 87 Abs 1 Z 1 GewO (Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen bestimmter strafgerichtlicher Verurteilungen bzw finanzbehördlicher Bestrafungen) – abschließend – besondere Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 04.02.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §39 Abs2GelVerkG 1995 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1995 §5 Abs3 Z1
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 26 Abs 1 GewO – der ausdrücklich auf die Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 Abs 1 GewO Bezug nimmt – besteht im Geltungsbereich des GelverkG aufgrund der darin gegenüber der GewO getroffenen „besonderen Bestimmungen“ betreffend... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 04.02.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §39 Abs2GelVerkG 1995 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1995 §5 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Erteilung der Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund gemäß § 5 Abs 3 Z 1 GelverkG ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein darauf gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; A... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Oktober 2018, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung I. erkennt zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsv... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Dem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH kommt schon im Hinblick auf deren rechtliche Organisationsform ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte dieser Gesellschaft zu (vgl VwGH 2008/04/0121, 2004/04/0155; Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Ist ein Eintrag über die Nichteröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des handelsrechtlichen [hier: auch gewerberechtlichen] Geschäftsführers einer Gesellschaft mbH noch nicht aus der Insolvenzdatei gelöscht, ist der Gewerbeausschlussgrund des § 13 Abs 3 GewO ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Die in § 91 Abs 2 GewO 1994 geregelte Entziehung der Gewerbeberechtigung stellt eine Sanktion für die Nichtentfernung der Person dar, der ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte der juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft zusteht. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Durch § 91 Abs 2 GewO 1994 wird gewährleistet, dass in qualifizierter Weise unzuverlässige Personen von der weiteren Ausübung einer Gewerbeberechtigung, und zwar auch im Weg eines ihnen zukommenden maßgeblichen Einflusses auf den Geschäftsbetrieb einer juristischen Person oder einer... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Das Wesen der Aufforderung zur Entfernung einer natürlichen Person von der Position, die ihr den maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb sichert, erschöpft sich in der Bekanntgabe der Rechtsansicht der Behörde über das Vorliegen eines Entziehungsgrundes in der betroffenen nat... mehr lesen...