RS Lvwg 2022/3/25 LVwG-AV-2155/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

25.03.2022

Rechtssatz

In § 26 Abs 1 GewO wird nicht zwischen Verurteilungen betreffend den „privaten“ oder „beruflichen“ Bereich unterschieden. Die Nachsichtserteilung ist auch für Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen, die außerhalb des beruflichen Umfeldes begangen werden, alleine im Hinblick auf die in § 26 Abs 1 GewO genannte Befürchtung zu beurteilen.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Gastgewerbe; Ausschluss; Nachsicht; Ausschlussgrund; Straftat;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.2155.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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