Im Beschwerdefall steht unstrittig fest, dass der Konkurs des Beschwerdeführers mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens mit Beschluss des Bezirksgerichtes Voitsberg vom 5. Jänner 2006 nicht eröffnet wurde. Unstrittig ist nach der Beschwerde weiters, dass der Zeitraum, in dem in der Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, im Sinne des § 13 Abs. 3 GewO 1994 noch nicht abgelaufen ist. Ausgeh... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland (LH) vom 22. November 2005 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition" in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Begründet wurde die Entziehung mit einem Urteil des Bezirksgerichtes Neusiedl am See (BG), mit welchem der Beschwerdeführer wegen § 170 Abs. 1 StGB (fahr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. August 2008 hat die Landeshauptfrau von Salzburg (die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Tischlergewerbe an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO) entzogen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, dass mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 2. März 2007 der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Besch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. April 2008 hat der Landeshauptmann von Oberösterreich der Beschwerdeführerin die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Maler und Anstreicher" an einem bestimmt bezeichneten Standort gemäß §§ 91, 87 Abs. 1 Z. 2, 13 Abs. 3 und Abs. 5 Gewerbeordnung 1994 (GewO) entzogen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, dass mit dem am 15. Dezember 2006 bekannt gemachten Gerichtsbeschluss vom 22. November 2006 über das Vermögen der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für das Vorliegen des Entziehungsgrundes gemäß § 13 Abs. 5 GewO ist allein die Tatsache , dass der natürlichen Person ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte eines Rechtsträgers zusteht oder zugestanden ist, auf den ein Ausschlussgrund gemäß § 13 Abs. 3 leg. cit. zutrifft. Ob diese natürliche Person a... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landeshauptfrau von Salzburg der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung näher umschriebener Handelsgewerbe im bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2, § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, mit näher bezeichnetem Beschluss des Landesgerichtes S sei ein Antrag der Sozialversicherung der ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0016 E 28. März 2001 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs. 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, dass möglicherweise die Voraussetzungen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Gewerbeberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde auf den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 12. Juli 2006, mit dem der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde. Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30. Oktober 2006 wurde dem Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 7. Oktober 2005 sei der Konkurs über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels Kostendeckung nicht eröffnet worden. Diese Konkursabwei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden zwei näher genannte Gewerbeberechtigungen des Beschwerdeführers (u.a.) gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde auf den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 2. Juli 2003, mit dem der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde. Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die näher bezeichnete Gewerbeberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde auf den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 12. Mai 2004 (nach dem Akt: vom 2. Oktober 2003), mit dem der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers wurde mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen. Er hatte bei Erlassung des angefochtenen Bescheides unbeglichene Schulden im Ausmaß von etwa EUR 40.000,--... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;GewO 1994 §13 Abs3 idF 2002/I/111;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 111/2002 setzt die Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Ko... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Gästewagengewerbes, beschränkt auf einen Personenkraftwagen, an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, mit Beschluss des Landesgerichte... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Gästewagengewerbes, beschränkt auf einen Personenkraftwagen, an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, mit Beschluss des Landesgerichte... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z2;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/04/0078 E 30. Juni 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0077 E 2. Juni 2004 RS 1
(Hier: nur der erste Satz und betreffend Berechtigung zur Ausübung
des Gästewagengewerbes, beschränkt auf einen Personenkraftwagen) Stammrechtssatz Die Gewerbebehörd... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z2;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/04/0078 E 30. Juni 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0077 E 2. Juni 2004 RS 1
(Hier: nur der erste Satz und betreffend Berechtigung zur Ausübung
des Gästewagengewerbes, beschränkt auf einen Personenkraftwagen) Stammrechtssatz Die Gewerbebehörd... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark die Berechtigung für die Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart "Gasthaus" gemäß § 87 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, mit Beschluss des Landesgerichte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Juni 2005, wurde der beschwerdeführenden Partei die Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger eingeschränkt auf Denkmal- und Gebäudereiniger" mit der Begründung: entzogen, der Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen der beschwerdeführenden Partei sei mit Beschluss des Landesgerichts für ZRS Graz vom 12. Mai 2004 mangels eines zur Deckung der K... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Den behördlichen Annahmen folgend ist zunächst davon auszugehen, dass mit einer weiteren Gewerbeausübung durch die beschwerdeführende Partei die Gefahr einer weiteren Schädigung von Gläubigern verbunden ist, und weiters, dass solch... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol der Beschwerdeführerin die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes Baumeister gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 11. September 2003 sei der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über d... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurden dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. März 2004 zwei näher umschriebene Gewerbeberechtigungen ("Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers und Vermieten von Kraftfahrzeuganhängern", "Erdbewegungsarbeiten, für die statische Kenntnisse nicht erforderlich sind") gemäß §§ 87 Abs. 1 Z. 2 iVm 13 Ab... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurden dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. März 2004 zwei näher umschriebene Gewerbeberechtigungen ("Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers und Vermieten von Kraftfahrzeuganhängern", "Erdbewegungsarbeiten, für die statische Kenntnisse nicht erforderlich sind") gemäß §§ 87 Abs. 1 Z. 2 iVm 13 Ab... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z2;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen des Entziehungstatbestandes gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 erfüllt sind, lediglich zu prüfen, ob ein rechtskräftiger Beschluss des Konkursgerichtes vorliegt, mit dem der Antrag auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckun... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z2;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 87 Abs. 2 GewO 1994 sieht eine vom Kriterium der Leistung aller fälligen Zahlungen losgelöste Vor- und Nachteilsabwägung nicht vor (vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO2 (2003), S. 745, dargestellte hg. Judikatur). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z2;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen des Entziehungstatbestandes gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 erfüllt sind, lediglich zu prüfen, ob ein rechtskräftiger Beschluss des Konkursgerichtes vorliegt, mit dem der Antrag auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckun... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z2;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 87 Abs. 2 GewO 1994 sieht eine vom Kriterium der Leistung aller fälligen Zahlungen losgelöste Vor- und Nachteilsabwägung nicht vor (vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO2 (2003), S. 745, dargestellte hg. Judikatur). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die Berechtigung zur Ausübung des Taxigewerbes beschränkt auf die Ausübung mit drei Pkw's an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 Gewerbeordnung 1994 und § 5 Abs. 1 Z. 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Z. 2 und Abs. 3 der Berufszugangsverordnung Kraftfahrlin... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1;
Rechtssatz: Allein die Tatsache der Eröffnung des Konkurses bzw. die Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens ist der von der Behörde bei Anwendung des § 87 Abs. 1 GewO 1994 zu prüfende Sachverhalt. Die Behörde hat nur zu prüfen, ob ein der... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 8. Jänner 2001 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i. V.m. § 361 GewO 1994 der Beschwerdeführerin mit Sitz in L die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes (Güterfernverkehr), eingeschränkt auf die Verwendung von fünf Kraftfahrzeugen im Standort L, entzogen. Der Gewerbeschein und die EU-Lizenzen seien gemäß § 364 GewO 1994 unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf zurückzustellen.... mehr lesen...