1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 5. April 2018 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als Obmann und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines näher genannten albanischen Kulturvereins mit Sitz in Wien zu verantworten, dass dieser Verein mit der Absicht einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, zu dem näher genannten Zeitpunkt einer durch die belangte Behörde durchgeführten Kontrolle das Gastgewerbe, dem E... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §1 Abs6 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/04/0113 E 24. Juni 2015 VwSlg 19146 A/2015 RS 6 Stammrechtssatz Eine Ertragserzielungsabsicht ist gegeben, wenn die einer gewerblichen Tätigkeit entsprechenden Geschäfte "in einer Weise abgeschlossen werden, welche die Möglichkeit der Erzielung eines Gewinnes offen lässt, und welche eben charakteristisch ist ... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §1 Abs6GewO 1994 §366 Abs1VerG 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/04/0058 E 29. Jänner 2018 RS 4 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Frage, wann eine getrennt zu beurteilende Tätigkeit eines Vereins vorliegt, deren Gewerbsmäßigkeit isoliert zu beurteilen ist, kann darauf abgestellt werden, ob die Tätigke... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §1 Abs6
Rechtssatz: Mit dem Tatbestand des § 1 Abs. 6 erster Satz GewO 1994 wird das Merkmal der Ertragsabsicht gegenüber der allgemeinen Grundregel des § 1 Abs. 2 GewO 1994 weiter gefasst (VwGH 18.8.2017, Ra 2017/04/0081, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019040090.L03 Im R... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 25. September 2018 wurde über den Revisionswerber gemäß § 366 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 111 Abs. 1 Z 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt EUR 300,- (Ersatzfreiheitsstrafe: zwei Tage) verhängt. Dem Revisionswerber wurde angelastet, er habe es als Obmann des Vereins K zu verantworten, dass dieser im näher bezeichneten Vereinslokal in Graz durch den Ausschank von Getränken das G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs6
Rechtssatz: Die den Vereinsmitgliedern eingeräumte Möglichkeit, Getränke zu günstigeren Preisen als bei befugten Gewerbetreibenden zu konsumieren, indiziert einen den Vereinsmitgliedern zufließenden vermögenswerten Vorteil (vgl. dazu VwGH 18.8.2017, Ra 2017/04/0081, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA201904... mehr lesen...
I. 1 1. Die Mitbeteiligte ist Obfrau des Vereines A, der eine näher bezeichnete Hütte in K betreibt. 2 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 14. Juni 2017 wurde der Mitbeteiligten zur Last gelegt, sie habe es als Obfrau des genannten Vereines zu verantworten, dass im Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 13. Juni 2017 am verfahrensgegenständlichen Standort eine bewilligungspflichtige Betriebsanlage mit Gewinnabsicht und regelmäßig betrieben worden sei, ohne hierf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs6
Rechtssatz: Die den Vereinsmitgliedern eröffnete Möglichkeit, Leistungen billiger als bei Inanspruchnahme einschlägiger Gewerbebetriebe zu erhalten, indiziert einen diesen zufließenden vermögenswerten Vorteil (vgl. zuletzt VwGH Ra 2017/04/0088, mwN; siehe auch schon VwGH 5.11.1991, 91/04/0108; 19.6.1990, 90/04/0036). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §1 Abs6 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/04/0081 B 18. August 2017 RS 2 Stammrechtssatz Nach der Sonderregelung des § 1 Abs. 6 GewO 1994 ist es nicht erforderlich, dass zugunsten des Vereins selbst ein Gewinn erzielt wird (Hinweis E vom 19. Juni 1990, 90/04/0036, sowie das E vom 3. März 1999, 97/04/0183). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs6GewO 1994 §111 Abs2 Z2
Rechtssatz: Nach § 111 Abs. 2 Z 2 GewO 1994 stellt der Betrieb einer Schutzhütte ein freies Gewerbe dar (vgl. etwa VwGH 25.3.2014, 2013/04/0168). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017040128.L02 Im RIS seit 02.08.2019 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 30. Juni 2016 wurde der Erstrevisionswerber schuldig erkannt, es als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ des zweitrevisionswerbenden Vereins zu verantworten, dass dieser Verein mit der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, durch die Organisation des "29. A-Marktes" in der Zeit von 20. November 2015 bis 23. Dezember 2015 an einem näher bezeichneten Ort das Gewerbe "Orga... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 8. November 2016 wurde der Mitbeteiligten als Obfrau und somit als zur Vertretung nach außen berufenem Organ des Vereins F (im Folgenden Verein F) mit näherer Konkretisierung vorgeworfen, das Taxigewerbe mit einem Kraftfahrzeug ohne Konzession ausgeübt zu haben. Sie habe dadurch § 366 Abs. 1 Z 1 und § 1 Abs. 6 GewO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (GelverkG) verletzt. Über die Mitbeteiligte wurde wegen dieser Üb... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2. März 2017 wurden dem Mitbeteiligten zwei Übertretungen vorgeworfen: 2 Zunächst habe es der Mitbeteiligte als Obmann des Vereines "C" zu verantworten, dass zumindest in der Zeit vom 29.1.2016 bis 16.9.2016 im Vereinslokal durch den entgeltlichen Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken an Mitglieder und Nichtmitglieder des Vereins das reglementierte Gewerbe "Gastgewerbe in der Betriebsart P... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 16. April 2015 wurde der Revisionswerber für schuldig erkannt, es als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines bestimmt bezeichneten Vereins zu verantworten, dass dieser Verein mit der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, durch Organisation des „Amarktes“ in der Zeit von 21. November 2014 bis 23. Dezember 2014 an einem näher bezeichneten Ort das Gewerbe „Organis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §1 Abs6VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/04/0081 B 18. August 2017 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 1 Abs. 6 erster Satz GewO 1994 liegt die Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, bei Vereinen auch dann vor, wenn die Vereinstätigkeit das Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewe... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §1 Abs6GewO 1994 §366 Abs1 Z2VerG 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/04/0044 B 17. Juni 2014 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage, ob die von einem nach dem Vereinsgesetz 2002 (früher Vereinsgesetz 1951) konstituierten Verein entfaltete Tätigkeit der GewO 1994 unterliegt, kommt es nicht darauf ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §1 Abs6 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/04/0113 E 24. Juni 2015 VwSlg 19146 A/2015 RS 6 Stammrechtssatz Eine Ertragserzielungsabsicht ist gegeben, wenn die einer gewerblichen Tätigkeit entsprechenden Geschäfte "in einer Weise abgeschlossen werden, welche die Möglichkeit der Erzielung eines Gewinnes offen lässt, und welche eben charakteristisch ist ... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §1 Abs6GewO 1994 §366 Abs1VerG 2002
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, wann eine getrennt zu beurteilende Tätigkeit eines Vereins vorliegt, deren Gewerbsmäßigkeit isoliert zu beurteilen ist, kann darauf abgestellt werden, ob die Tätigkeit in Form einer selbständigen Unternehmung ausgeübt wird. Dies ist nach dem... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 8. Juni 2015 wurde der Revisionswerber für schuldig erkannt, es als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines bestimmt bezeichneten Vereins zu verantworten, dass dieser Verein mit der Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, durch Organisation eines Marktes in der Zeit von 20. März 2015 bis 29. März 2015 an einem näher bezeichneten Ort das Gewerbe "Organisation von Ver... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG) eines näher bezeichneten Vereines zu verantworten zu haben, dass dieser Verein vom 8. Juni 1998 bis 2. Juli 1998 an einem näher bezeichneten Standort durch Ausschank von Getränken wie z. B. 1/4 l Mineralwasser um S 8,--, Glas Cola 0,2 l S 12,--, 1/8 l Weißwein S 8,-- oder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat geht dahin, dass der Obmann des Vereins es zu verantworten habe, dass durch den Verein bestimmte Getränke zu bestimmten Preisen ausgeschenkt wurden. Dies... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 24. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer "als Obmann und somit als zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG)" des Vereines A gemäß § 366 Abs. 1 Einleitungssatz GewO 1994 bestraft. Dem liegt zugrunde, daß dieser Verein in der Zeit von zumindest 6. Mai 1996 bis 30. Oktober 1996 in W durch Reparaturleistungen im Rahmen von Überprüfungen von Kraftfahrzeugen gemäß § 57a KFG das Gewerbe "Kra... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs6;
Rechtssatz: Schon das Vorhandensein von typischen Einrichtungsgegenständen eines Gewerbebetriebes rechtfertigt die Annahme des Erscheinungsbildes eines einschlägigen Gewerbebetriebes, des Vorliegens sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen bedarf es nicht. Durch § 1 Abs 6 zweiter Satz GewO 1994 wird eine Vermutung für das Vorliegen der Absicht, einen Ertrag oder s... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs6;GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0036 1 (hier: Möglichkeit der Vereinsmitglieder, Kraftfahrzeugreparaturen billiger als bei Inanspruchnahme einschlägiger Gewerbebetriebe zu erhalten) Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 6 GewO 1973 ist bei Vereinen gemäß dem V... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §366 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0179 1 Stammrechtssatz Aus der Bestimmung des § 1 Abs 6 GewO 1973 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, wonach tatbestandsmäßig für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nur das Vorliegen sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen eines "einschlägigen... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 6. November 1995, Zl. 94/04/0107, aufgehobenen Bescheid vom 31. Mai 1994 ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 12. März 1996 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig befunden, er habe es als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr T zu verantworten, daß diese Feuerwehr anläßlich eines Feuerwehrfestes in der Zeit von 25. Juni 1993, 17.00 Uhr, bis 27. Juni 1993, 24.00 Uh... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs1;GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs3;GewO 1973 §1 Abs4;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6;GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §195;GewO 1973 §366 Abs1 Z2; Beachte Feuerwehrfest vor Inkrafttreten der GewRNov 1992, BGBl 1993/29
zu § 1 Abs 6 GewO 1973.
Rechtssatz: Werden auf einem Feuerwehrfest für Speisen und Getränke ortsübliche Gasthauspreise verlangt u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 3. März 1993 wurde dem Beschwerdeführer als Obmann des "I-Freizeitclubs" und sohin als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenem Organ des genannten Vereines zur Last gelegt es zu vertreten zu haben, daß durch den genannten Verein in I, S-Straße 12, in der Zeit vom 14. Jänner 1985 bis 17. Juni 1992 das konzessionierte Gastgewerbe durch die Verabreichung von... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/19 90/04/0130 3 VwSlg 13408 A/1991 Stammrechtssatz Ist die - selbständig und regelmäßig - ausgeübte Bewirtung durch einen Verein darauf angelegt, die daraus gezogenen Einnahmen nicht nur zur Deckung der damit im Zusammenhang... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §189 Abs1 Z3;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0108 2 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Ertragserzielungsabsicht ist unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs 2 GewO 1973 nicht die Gesamtgebarung des Vereines, sondern nur die mit dem jeweils in Rede stehe... mehr lesen...