Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §1 Abs6Rechtssatz
Die den Vereinsmitgliedern eröffnete Möglichkeit, Leistungen billiger als bei Inanspruchnahme einschlägiger Gewerbebetriebe zu erhalten, indiziert einen diesen zufließenden vermögenswerten Vorteil (vgl. zuletzt VwGH Ra 2017/04/0088, mwN; siehe auch schon VwGH 5.11.1991, 91/04/0108; 19.6.1990, 90/04/0036).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017040128.L00Im RIS seit
02.08.2019Zuletzt aktualisiert am
02.08.2019