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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §1 Abs6Rechtssatz
Die den Vereinsmitgliedern eingeräumte Möglichkeit, Getränke zu günstigeren Preisen als bei befugten Gewerbetreibenden zu konsumieren, indiziert einen den Vereinsmitgliedern zufließenden vermögenswerten Vorteil (vgl. dazu VwGH 18.8.2017, Ra 2017/04/0081, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040080.L01Im RIS seit
05.02.2020Zuletzt aktualisiert am
05.02.2020