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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §1 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0179 1Stammrechtssatz
Aus der Bestimmung des § 1 Abs 6 GewO 1973 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, wonach tatbestandsmäßig für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nur das Vorliegen sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen eines "einschlägigen" Gewerbebetriebes (hier: gastgewerblicher Betrieb) wäre, sondern es wird vielmehr als Tatbestandserfordernis nur das Vorhandensein des "Erscheinungsbildes" eines derartigen Gewerbebetriebes normiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997040183.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009