Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §189 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Gewerbsmäßigkeit ist entscheidend, ob die Vereinstätigkeit, in deren Rahmen Einkünfte erzielt werden, in der Absicht betrieben wird, einen mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Aufwand übersteigenden Ertrag zu erzielen (Hinweis E 24.1... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/27 92/04/0245 1 Stammrechtssatz Verabreicht ein Verein an Vereinsmitglieder und andere Personen Speisen gegen Entgelt und schenkt er gegen Entgelt Getränke aus, so läßt sich, wenn Preise in einer Höhe wie in vergleichbaren Gastgewerbebetrieben eingefordert und hiedurch Überschüsse erzielt werden, ... mehr lesen...
Der Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 16. Juli 1992 enthält folgende Einleitung und folgenden Spruch: "Seit geraumer Zeit besteht für die gefertigte Behörde offenkundig der Verdacht, daß im Standort Innsbruck, X-Ggasse (neben dem ebenfalls unbefugt betriebenen Gastgewerbebetrieb des F) durch den bei der Sicherheitsdirektion für Tirol registrierten Verein A das Gastgewerbe gem. § 189 Abs. 1 GewO 1973 UNBEFUGT ausgeübt wird. Hierüber ergeht folgender... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/19 90/04/0130 3 Stammrechtssatz Ist die - selbständig und regelmäßig - ausgeübte Bewirtung durch einen Verein darauf angelegt, die daraus gezogenen Einnahmen nicht nur zur Deckung der damit im Zusammenhang stehenden Unkosten, sondern auch zur zumindest teilweisen Deckung der Ausg... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs6;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Verabreicht ein Verein an Vereinsmitglieder und andere Personen Speisen gegen Entgelt und schenkt er gegen Entgelt Getränke aus, so läßt sich, wenn Preise in einer Höhe wie in vergleichbaren Gastgewerbebetrieben eingefordert und hiedurch Überschüsse erzielt werden, auf eine für den V... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0232 1 Stammrechtssatz Die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt ist ökonomisch als Austausch wirtschaftlicher Leistungen zu verstehen, wobei von einem vermögensrechtlichen Vorteil für eine der beiden Vertragsparteien dann nicht gesprochen werden kann, wenn der Wert der Dienstleis... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Obmann und somit als zur Vertretung des Vereines "X" nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG verantwortlich zu sein, daß dieser Verein in der Zeit vom 27. Oktober 1989 bis zum 15. Mai 1990 in W, G-Gasse 1, das konzessionierte Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos durch Verabreichung von alkoholischen (Bier, Wein, Weinbrand) und... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §189 Abs1 Z3;GewO 1973 §366 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0108 2 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Ertragserzielungsabsicht ist unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs 2 GewO 1973 nicht die Gesamtgebarung des Vereines, sondern nur die mit dem jeweils in Rede stehenden Aspekt d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;
Rechtssatz: Die Feststellung, die aus der Ausübung eines Gastgewerbes in der Betriebsart eines Espressos ohne die erforderliche Konzession erzielten Einkünfte deckten nur einen Teil der Aufwendungen des Vereines, gibt keine Auskunft darü... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;
Rechtssatz: Die auf Personenvereinigungen und Vereine bezughabenden Bestimmungen des § 1 Abs 5 und 6 GewO 1973 bilden eine Sondernorm für jene Fälle, in denen bei alleiniger Anwendung der Bestimmung des § 1 Abs 2 legcit die Ertragserzielungsabsicht deshalb verneint werden müßte, weil der erzielte Ertr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 28. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Obmann des Vereines "S Club für Kultur, Sport und Musik" mit Sitz in I, M-Straße 44/II, und somit als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß zur Vertretung des genannten Vereines nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß durch den genannten Verein in der Zeit vom 23.4.1991 bis 3.9.1991 in I, M-Straße 4, das konzessio... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/19 90/04/0130 3
(hier: Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des
Vereines, Beschäftigung eines Betreuers für die Mitglieder) Stammrechtssatz Ist die - selbständig und regelmäßig - ausgeübte Bewirtung durch einen Verein darauf angelegt, die daraus gezogenen Einnahmen nicht nu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Vereines zur Errichtung und Förderung von Kontaktstätten für Alkoholkranke zu verantworten, daß dieser Verein in der Zeit vom 21. Dezember 1990 bis 7. Jänner 1991 durch das Anbieten und Verabreichen von Speisen und Getränken, z.B.: Tagesmenü I S 50,-- (Tagessuppe, Pariser Schnitzel mit Reis und Salat), ... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt ist ökonomisch als Austausch wirtschaftlicher Leistungen zu verstehen, wobei von einem vermögensrechtlichen Vorteil für eine der beiden Vertragsparteien dann nicht gesproch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Obmann und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ des Vereines "M" zu verantworten zu haben, daß in der Zeit vom 3. Jänner 1990 bis 28. März 1990 am Standort S, X-Platz 7, im kellergeschoßigen Lokal, das als Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart "Bar" eingerichtet sei, Getränke wie Bier, Wein, Spirituos... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 21. November 1990 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe es als Obmann des Vereins M und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereins zu verantworten, daß in der Zeit vom 14. Juni 1989 bis 27. Dezember 1989 am Standort A, X-Platz 7, im kellergeschoßigen Lokal, das als Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart Bar eingerichtet sei, Getränke wie Bier, Wein, ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §189 Abs1 Z3;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Ertragserzielungsabsicht ist unter dem Gesichtspunkt des § 1 Abs 2 GewO 1973 nicht die Gesamtgebarung des Vereines, sondern nur die mit dem jeweils in Rede stehenden Aspekt der Vereinstätigkeit verbundene diesbezügliche Absicht z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §189 Abs1 Z3 idF 1988/399;GewO 1973 §189 Abs1 Z4 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991040044.X01 Im RIS seit 05.11.1991 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0036 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 6 GewO 1973 ist bei Vereinen gemäß dem VereinsG zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Absicht, einen Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen - neben dem Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebes - nicht die Absicht ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 in Verbindung mit § 1 Abs. 3, § 5 und § 15 Abs. 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 125/1987, die Konzession für das Mietwagen-Gewerbe mit drei Omnibussen (§ 3 Abs. 1 Z. 2 und § 4 Abs. 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes) im bezeichneten Standort verweigert und weiters gemäß § 39 Abs. 5 GewO 1973 dem Ansuchen um die Gene... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §1 Abs3;GelVerkG §5 Abs1;GelVerkG §5a Abs2;GewO 1973 §1 Abs6;GewO 1973 §16 Abs2;VereinsG 1951 §4 Abs2 lita;
Rechtssatz: Die Tätigkeit einer als Geschäftsführer namhaft gemachten Person in einem Verein, der in Verfolgung eines entsprechenden ideellen Vereinszweckes Busreisen zu kulturellen Sehens... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 27. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe es als Obmann des Vereins "A" und somit als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß durch den Verein in der Zeit vom 1. Februar 1988 bis 25. Oktober 1989 in Innsbruck, X-Gasse 18, das konzessionierte Gastgewerbe durch die Verabreichung von kleinen Imbissen, durch den Ausscha... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;
Rechtssatz: Ist die - selbständig und regelmäßig - ausgeübte Bewirtung durch einen Verein darauf angelegt, die daraus gezogenen Einnahmen nicht nur zur Deckung der damit im Zusammenhang stehenden Unkosten, sondern auch zur zumindest teilweisen Deckung der Ausgaben eines anderen Bereiches ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 13. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben am 17.6.1989 um 2.30 Uhr und am 18.6.1989 um 00.58 Uhr in X, A-Straße 14, als Obmann des Vereines Fußballclub B das Gastgewerbe ohne die hiefür erforderliche Konzession ausgeübt, indem Sie in dem von der Fa. C, angemieteten Clublokal D alkoholische und alkoholfreie Getränke sowie Speisen verabreicht haben, wobei das Erscheinungsbild eines Gast... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;GewO 1973 §189;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 1 Abs 6 GewO 1973 ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, wonach tatbestandsmäßig für die Anwendung dieser Gesetzesbestimmung nur das Vorliegen sämtlicher Genehmigungsvoraussetzungen eines "einschlägigen" Gewerbebetri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 5. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Obmann des Vereines "A-Club-Salzburg" und damit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß seit 23. September 1988 am Standort Salzburg, B-Gasse 14, das Gastgewerbe in der Betriebsart "Buffet" ausgeübt wird, ohne im Besitze einer hiefür erforderlichen Konzession zu sein. Er habe d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2;GewO 1973 §1 Abs6;GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §366 Abs1 Z2;VStG §44a lita;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Mit den Worten, daß am bezeichneten Standort das Gastgewerbe in der Betriebsart "Buffet" ohne die erforderliche Konzession ausgeübt worden sei, wurde das Gewerbe, dessen unbefugte Ausübung dem angefochtenen Besch... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0036 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 6 GewO 1973 ist bei Vereinen gemäß dem VereinsG zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Absicht, einen Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen - neben dem Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebes - nicht die Absicht erforderlich... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 9. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Obmann des Vereines "Klub-A" und somit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß dieser in der Zeit vom 28. Februar 1989 bis 5. April 1989 in X, A-Straße 7, 1. das Gastgewerbe in der Betriebsart "Bar" ausgeübt habe, ohne im Besitz der für die Ausübung dieses Gastgewe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs6;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 6 GewO 1973 ist bei Vereinen gemäß dem VereinsG zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales der Absicht, einen Ertrag oder wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen - neben dem Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebes - nicht die Absicht erforderlich, aus der fraglichen Tätigkeit die Ausgaben übersteigenden Einnahmen ... mehr lesen...