Entscheidungen zu § 1 Abs. 6 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-62 von 62

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/6 89/04/0186

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. Juli 1989, wurde der Beschwerdeführer als Obmann und somit verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher des "A-Clubs" mit dem Sitz in X einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 2 GewO 1973 schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle über ihn eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt, weil der "A-Club" mit dem Sitz in X vom 25. Oktober 1988 bis 18. Jänner 1989 und in der Nacht vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.02.1990

RS Vwgh 1990/2/6 89/04/0186

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §1 Abs5;GewO 1973 §1 Abs6 idF 1988/399;
Rechtssatz: Übt ein Verein Tätigkeiten aus, die verschiedenen Bereichen zuzuordnen sind (hier: Bewirtung der Vereinsmitglieder und diverse Sportarten), so darf bei Beurteilung des Merkmales der Gewinnerzielungsabsicht nicht die Gesamtgebarung des Vereines, sondern nur der jeweilige Teilbereich (hier: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.02.1990

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