Norm: GBG §14 Abs2
Rechtssatz: § 14 Abs 2 GBG lässt Höchstbetragshypotheken zu; es muss daher auch die Eintragung eines Pfandrechtes für Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag - eindeutig bestimmt durch die ziffernmäßige Angabe des höchsten Zinsfußes - zulässig sein. Entscheidungstexte 5 Ob 65/90 Entscheidungstext OGH 20.12.1990 5 Ob 65/90 Veröff: SZ 63/230 = E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie Johann M*** und Brigitta M*** errichteten am 20./23. Oktober 1989 eine Pfandurkunde folgenden wesentlichen Inhaltes: 1. Die Antragstellerin hat Johann und Brigitta M*** ein Darlehen von restlich S 141.000,-- gewährt. 2. Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie aller im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung übernommenen Verbindlichkeiten verpfänden Johann M*** und Brigitta M*** der Antragstellerin ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies nach Befriedigung zweier nicht strittiger Vorzugsposten den gesamten Meistbotrest von 804.763,70 S an die Revisionsrekurswerberin für ihr Höchstbetragspfandrecht von 1,8 Mio S zu COZ 5 = CLNR 2 zu. Den Antrag der Revisionsrekurswerberin, ihr "hinsichtlich des Pfandrechtes von 1,8 Mio S" ob einer simultan haftenden, jedoch nicht versteigerten anderen Liegenschaft die Einverleibung einer Ersatzhypothek zu bewilligen, wies das Erstgericht mit der Begr... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.12.1983 verstorbene Kaufmann Karl S*** hatte zu Lebzeiten gegenüber der beklagten Bank durch ein Blanko-Wechselakzept mit Ermächtigungs-(Widmungs-)Erklärung vom 26.2.1974 die persönliche Haftung für die Rückzahlung von Krediten übernommen, die von dieser Bank der W***- UND M*** Vertriebs-GmbH eingeräumt worden waren. Außerdem hatte Karl S*** der Kreditgeberin zur Besicherung ihrer Forderungen jeder Art gegen die genannte GmbH schon am 21.12.1973 an einer ihm ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1336 HGBG §14 Abs2
Rechtssatz: Zur Sicherstellung einer Konventionalstrafe (im Sinne des § 1336 ABGB) wurde die Einverleibung einer Höchstbetragshypothek deswegen als zulässig angesehen, weil es sich dabei um einen vertragsmäßig übernommenen (pauschalierten) Schadenersatz handelt (so schon NZ 1930,24). Entscheidungstexte 8 Ob 727/89 Entscheidungstext OGH 14.12.1989 8 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien kauften von der S*** W*** die Liegenschaften EZ 1839 (erst- und zweitbeklagte Partei je zur Hälfte) und EZ 1841 (dritt- und viertbeklagte Partei je zur Hälfte), der KG Kaiserebersdorf. In Punkt VII. der Kaufverträge verpflichteten sich die beklagten Parteien, eine bestimmte Wegefläche straßenmäßig herzustellen, zu erhalten, zu beleuchten, zu reinigen und auf ihr den öffentlichen Verkehr sowie die Herstellung, Erhaltung und Benützung von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte stand mit Leopold P*** in Geschäftsverbindung und gewährte ihm Kredite. Zur Sicherstellung aller Forderungen der Beklagten aus den ihm bereits gewährten Krediten und künftig zu gewährenden Geld-, Haftungs- und Garantiekrediten bestellte Leopold P*** der Beklagten folgende Simultanhypotheken: a) Auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 26. Juni 1980 im Höchstbetrag von S 1,000.000,- auf den ihm gehörigen 10/12-Anteilen an der Liegenschaft EZ 487 K... mehr lesen...
Norm: ABGB §469ABGB §1358ABGB §1415ABGB §1422ABGB §1423GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Der bloße Realschuldner einer Höchstbetragshypothek, bei der die aushaftende Kreditsumme diesen Höchstbetrag übersteigt hat kein Recht zur Zahlung, bevor er vom Gläubiger auf Grund der Pfandhaftung beansprucht wird; anders verhält es sich nur dann, wenn der Realschuldner ausdrücklich oder schlüssig erklärt, bloß den besicherten Teil der Schuld abtragen zu wollen, un... mehr lesen...
Norm: ABGB §469ABGB §1358ABGB §1413ABGB §1416GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Wird der bloße Realschuldner einer Höchstbetragshypothek vom Pfandgläubiger auf Grund der Pfandhaftung beansprucht, so darf dieser eine geleistete Zahlung nicht auf einen allfälligen den Höchstbetrag übersteigenden und somit nicht besicherten Teil anrechnen. Entscheidungstexte 3 Ob 90/88 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als Karl Heinz S*** die beklagte Partei im Jahre 1980 um Gewährung eines Kredites ersuchte, hielt diese die ihr angebotene Sicherstellung auf der Liegenschaft E 3.659 KG Klosterneuburg, die im Eigentum des Karl Heinz S*** stand, für unzureichend. Maria S***, die Mutter des Karl Heinz S***, war einverstanden, auch ihre Liegenschaft EZ 1420 KG Klosterneuburg zu verpfänden. Die beklagte Partei räumte daraufhin am 20.November 1980 Karl Heinz S*** einen Kredit von ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der rechtskräftigen Urteile des Bezirksgerichtes Bad Ischl vom 14. April 1986, GZ. 2 C 24/86-11, des Kreisgerichtes Wels vom 20. Oktober 1986, GZ. R 582/86-17, und des Obersten Gerichtshofes vom 12. Feber 1987, GZ. 8 Ob 503/87-22, wurde der erstbetreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer durch das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,000.000,-- in CLN 13 a der Liegenschaft EZ 147 KG 42019 Reiterndorf besicherten vollstreckbaren Forderung von S 600.000,-- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 4.10.1983 Gesamtrechtsnachfolgerin der Sparkasse für Stegersbach und Umgebung. Mit Hypothekarkreditzusage vom 20.7.1977 räumte die Sparkasse für Stegersbach und Umgebung dem Erstbeklagten befristet mit 1.7.1982 einen in laufender Rechnung ausnützbaren Hypothekarkredit bis zum Betrag von S 500.000 gegen Einverleibung einer Simultanhöchstbetragshypothek von S 1,000.000 auf den Liegenschaften EZ 19... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Eigentümerin der mit Wohnungseigentum am GR 5 verbundenen 35/2371 Anteile der Liegenschaft EZ 2071 KG Leibnitz. Auf diesen Anteilen ist unter anderem in CLNR 46a auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 3.Dezember 1980 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 375.000,-- für die betreibende Partei und in CLNR 55a das vertragliche Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten Francesco S*** einverleibt. Die betreibende Partei beantragte, ihr zur He... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11.September 1986 wurden die Liegenschaften der verpflichteten Partei K*** Gesellschaft mbH, EZ 698 und 1410 je KG Seebach zum Meistbot von zusammen 2,270.000 S versteigert. Zugunsten der beklagten Partei hafteten auf diesen Liegenschaften folgende Höchstbetragspfandrechte: 1. EZ 698: a) 600.000 S auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 24. Juli 1978 (C-LN 2 a), b) 144.000 S auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 12. (richtig: 5.)Oktober 1978 (CL-N 3 a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gerlinde T*** (in der Folge als Gemeinschuldnerin bezeichnet) ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1132 KG Wetzelsdorf, in deren Lastenblatt unter anderem das Pfandrecht für eine Forderung der V***- und F*** der Stadt Graz Gesellschaft mbH bis zum Höchstbetrag von S 3,400.000 einverleibt ist. Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde zu 20 S 49/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter... mehr lesen...
Norm: GBG §14 Abs2GBG §30
Rechtssatz: Das vorgetretende Recht muß hinlänglich bestimmt und im Grundbuch bereits eingetragen sein oder wenigsten gleichzeitig eingetragen werden. Der Grundsatz, daß für künftig erst einzutragende Forderungen der Vorrang nicht eingetragen werden kann, gilt nicht für die Änderung des Ranges von Höchstbetragshypotheken. Entscheidungstexte 8 Ob 528/87 Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 3 KG Verditz stand vorerst je zur Hälfte im Eigentum des Erst- und der Zweitbeklagten, den Eltern des Drittbeklagten. Vor dem Jahr 1974 errichtete der Drittbeklagte auf dieser Liegenschaft im Hinblick auf wiederholte Zusagen seiner Eltern, ihm die Liegenschaft zu übertragen, ein Haus, das als Superädifikat in seinem Eigentum steht. Dementsprechend wurde am 17. Jänner 1974 zwischen dem Erst- und der Zweitbeklagten einerseits und dem Drittbek... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die Nichte, Elisabeth P*** ist die uneheliche Tochter des am 21. März 1985 verstorbenen Ernest W***. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9. Jänner 1986, A 125/85, wurde die von Elisabeth P*** aufgrund des Gesetzes zum Nachlaß des Ernest W*** bedingt abgegebene Erbserklärung zu Gericht angenommen. Der Zweitantragsteller ist der Ehegatte der Erstantragstellerin. Mit Beschluß vom 28. Mai 1985 bewilligte das Erstgericht auf Antrag der Antragstel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kredit- und Sicherungsvertrag vom 19. September 1983 gewährte die klagende Partei der Firma H***-W***, Maschinenbau und Bestecke Gesellschaft mbH & Co (im folgenden: Firma H***-W***) einen revolvierenden Kontokorrentkredit von 4 Mill. S. Im Formulartext wurde unter 3.8 festgestellt, daß etwaige dieser Kredit- und Sicherungsvereinbarung vorausgegangene mündliche Verhandlungen und ein allfälliger Schriftwechsel beiderseits unverbindlich sin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Kreditnehmer und von der Zweitbeklagten als Bürgin und Zahlerin die Bezahlung von S 1,180.726,63 s.A., wobei die Exekution hinsichtlich der Zweitbeklagten hinsichtlich des Betrages von S 804.362,50 s.A. auf die Pfandliegenschaften EZ 876 II und 932 II, beide KG Ötz, eingeschränkt ist. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens. Der Kassenleiter der Klägerin habe ausdrücklich die Stundung der Kredite z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 1.516,16 S unter CLNR 27 und für dessen vollstreckbare Forderung von 119.575,44 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 36.611,79 S und 4.627,70 S unter CLNR 31 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §449GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Nur wenn bei einer Höchstbetragshypothek das Kreditverhältnis ausdrücklich auf eine einzelne Forderung oder deren Teil reduziert wurde und für alle Beteiligten klar ist, daß eine Wiederausnützung nicht mehr stattfinden soll, kann der Fall eintreten, daß das Höchstbetragspfandrecht nur mehr an dieser einzelnen Forderung oder einem Teil derselben und nicht mehr am mehr minder ausgeschöpften Kreditrahmen haf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358ABGB §1405GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Keine teilweise Vertragsübernahme hinsichtlich des Grundverhältnisses - durch Höchstbetragshypothek besicherter Kredit -, wenn der Kreditnehmer an den Verhandlungen des Kreditgebers mit dem zahlenden Bürgen nicht beteiligt war. Entscheidungstexte 3 Ob 19/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1986 3 Ob 19/86 Veröff: JBl 1986,512 =... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §1358GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Wird bei einer Höchstbetragshypothek das Kreditverhältnis nicht ausdrücklich auf eine einzelne Forderung oder deren Teil reduziert und ist nicht für alle Beteiligten klar, daß eine Wiederausnützung nicht mehr stattfinden soll, kann der Inhaber des Höchstbetragspfandrechtes eine außerbücherlich abgetretene oder an einen Dritten übergegangene Forderung wieder an sich lösen und dann im Rahmen des H... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVEEO §210 VBEO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Maximalhypothek ist es nicht nötig, daß der Kreditgeber in der Anmeldung anführt, daß seine Gesamtforderung teilweise kurzfristig auf den Bürgen übergegangen war und dann unmittelbar anschließend an diesen gesetzlichen Übergang der Forderung wieder ihm zurückgefallen war. Entscheidungstexte 3 Ob 19/86 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Bezahlt bei einer Höchstbetragshypothek der Bürge einen Teil der an einem bestimmten Tag offenen Kreditschuld, so geht das Pfandrecht nicht automatisch im Umfang dieser Zahlung auf den Bürgen über. Das Höchstbetragspfandrecht haftet vielmehr zunächst zugunsten des Altgläubigers weiter und dem Bürgen steht im Umfang der Zahlung wohl eine Rückgriffsforderung gegen den Hauptschuldner, aber keine Pfanddeckun... mehr lesen...
Norm: GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Höchstbetragshypothek - vor allem bei der Höchstbetragshypothek für gegebenen Kredit - ist es geradezu typisch, daß diese nicht schon durch die Tilgung oder teilweise Tilgung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt offenen Kreditbetrages ganz oder teilweise erlischt, sondern der Höchstbetrag bildet den Rahmen, innerhalb dessen auf Grund des bestehenden Grundverhältnisses immer wieder eine Ausnützung des Kred... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährte dem Kläger Hermann S*** mit Kreditvertrag vom 20./21.März 1973 (Beilage 7) einen Kredit von S 600.000,--. Zur Sicherung bestellte der Kläger einerseits seine Liegenschaft EZ 553 KG Deutschfeistritz zum Pfand, auf der auf Grund des Pfandbestellungsangebotes vom 20.März 1973 und des Annahmeschreibens vom 21.März 1973 zugunsten der beklagten Partei zu COZ 2 (bester bücherlicher Rang) ein Höchstbetragspfandrecht von S 700.000,-- nebst ... mehr lesen...
Norm: GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Für die Eintragung der Höchstbetragshypothek ist nur der urkundliche Nachweis des Bestandes des Grundverhältnisses und der Verpfändung erforderlich (so schon SZ 38/170). Entscheidungstexte 3 Ob 77/85 Entscheidungstext OGH 22.01.1986 3 Ob 77/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf der Liegenschaft EZ 95 Grundbuch Vöslau, deren Ing.Werner J*** gehörender Hälfteanteil am 7.Dezember 1982 im Verfahren E 81/81 des Bezirksgerichtes Baden zwangsversteigert und der S*** Gesellschaft m.b.H. um das Meistbot von 2,200.000 S zugeschlagen wurde, ist im besten Rang COZ 35 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 28.Juli 1980 das Pfandrecht der Beklagten für einen Kredithöchstbetrag von 2,400.000 S einverleibt. Unter COZ 39 ist bei diesem Pfandre... mehr lesen...