Norm
ABGB §469Rechtssatz
Wird der bloße Realschuldner einer Höchstbetragshypothek vom Pfandgläubiger auf Grund der Pfandhaftung beansprucht, so darf dieser eine geleistete Zahlung nicht auf einen allfälligen den Höchstbetrag übersteigenden und somit nicht besicherten Teil anrechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0011470Zuletzt aktualisiert am
30.12.2009