Begründung: Die ursprünglich klagende Verlassenschaft war bücherliche Eigentümerin von vier in der Klage näher bezeichneten Liegenschaften. Drei dieser Liegenschaften stehen jetzt im Eigentum der nunmehrigen Klägerin als eingeantworteter Anerbin, die vierte Liegenschaft wurde in der Zwischenzeit veräußert. Die Beklagte räumte zwischen 1991 und 1998 der späteren Erblasserin - in einem Fall als Mitschuldnerin mit dem Kreditnehmer J***** R***** - zwei Abstattungskredite und einen Kon... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 387 Grundbuch *****. Mit dem am 12. 9. 2005 als Notariatsakt abgeschlossenen Ehepakt errichteten der Antragsteller und seine Ehegattin Gerlinde I***** eine auf diese Liegenschaft beschränkte Gütergemeinschaft auf den Todesfall. Darin wurde Folgendes vereinbart: „II. Ehepakte Die Ehegatten Herr Mag. Gottfried und Frau Gerlinde I***** errichten nunmehr hinsichtlich der vorbeschriebenen Liegensch... mehr lesen...
Begründung: Ob der EZ ***** GB 83020 Wörgl-Kufstein ist zu B-LNR 60 und 61 das mit Wohnungseigentum an Top 44 verbundene Eigentumsrecht für Petra und Helmut F***** einverleibt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist ob diesen Anteilen zu C-LNR 120a zu Gunsten der Antragstellerin das Pfandrecht im Höchstbetrag von 97.500 EUR einverleibt. Unter Vorlage einer als „Berichtigungsurkunde" bezeichneten Erklärung vom 2. Mai 2008 begehrt die Antragstellerin, beim Pfandrecht C-LNR 120a die ... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidungen 3 Ob 322/04f und 3 Ob 318/05v. Das Gericht zweiter Instanz wies der - die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaften des Verpflichteten betreibenden - Bank Kosten der Forderungsanmeldung von 971,57 EUR (statt wie durch das Exekutionsgericht 1.003,68 EUR) und Kosten der Teilnahme an der Versteigerungstagsatzung vom 8. Jänner 2002 von 3.909,16 EUR im 1. Rang der Höchstbetragshypotheken CLNR 4 bzw. 3 (statt wie im erstinstanzlichen Me... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegatten Otto und Erna T***** waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. 2. 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig um ATS 7,5 Mio (EUR 545.046,26) verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der Klägerin war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. 12. 1993/15. 3. 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ehegatten waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. Februar 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei war ein Höchstbetragspfandrecht aufgrund der Pfandurkunde vom 10. Dezember 1993/15. März 1994 einverleibt, für weitere Banken mehrere im Rang nachgehende Pfandrechte und schließlich für die beklagte Partei ein nachrangiges ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei räumte der T*****gesellschaft mbH am 4. Dezember 1998 einen Betriebsmittelkredit über S 200.000, wiederholt ausnützbar bis 31. 12. 2000 ein. Dieser Kredit wurde mit Vereinbarung vom 29. 12. 2000 bis 30. 11. 2003 verlängert. Die Beklagte übernahm für diesen Kredit die Sachhaftung mit ihrer Liegenschaft EZ ***** KG ***** bis zu einem Höchstbetrag von S 260.000. Gemäß dieser Vereinbarung wurde auf ihrer Liegenschaft das Pfandrecht der klagenden ... mehr lesen...
Begründung: Dem Eintragungsgesuch waren nicht nur die im
Spruch: angeführten Grundbuchsurkunden, sondern auch noch eine Geburtsurkunde des Alfred S*****, geb. 5. 5. 1964, eine Freilassungserklärung der Vorkaufsberechtigten Ingrid S***** und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen angeschlossen. Aus ihnen ergibt sich kein Eintragungshindernis. Das Erstgericht wies das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren ab. Es begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass aus den vo... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehrten die Antragsteller in EZ ***** Grundbuch*****, das im Alleineigentum von Kemal A***** (des Drittantragstellers) stand, die Teilung des Grundstückes 486/14 in die Grundstücke 486/14 und 486/18. Weiters begehrten sie die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 486/18, die Eröffnung einer neuen Einlage EZ ***** Grundbuch ***** dafür und darin die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller Bekir A... mehr lesen...
Begründung: Egon T***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse ***** . Auf dieser Liegenschaft sind zu C-LNr 12a, 14a, 15a, 16a und 19a Höchstbetragshypotheken zugunsten der Antragstellerin einverleibt. Zu C-LNr 17a ist für die Antragstellerin ein Pfandrecht über EUR 591.120,83 (früher S 8,134.000) einverleibt. Sämtliche Höchstbetragshypotheken wurden zur Sicherung der vom Liegenschaftseigentümer bei der Antragstellerin in der Zei... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei die EO idF vor der EO-Nov 2000 anzuwenden ist. Gegenstand ist die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei die EO in der Fassung vor der EO-Nov 2000 anzuwenden ist. Die Revisionsrekurswerberin, die in der Meistbotsverteilungstagsatzung keinen Widerspruch erhoben hatte, bekämpft die Zuweisung von älteren als dreijährigen Zinsen an die betreibende Partei im Rahmen einer einverleibten Höchstbetragshypot... mehr lesen...
Begründung: Nachdem Josef E*****, geboren 23. 6. 1918 (in der Folge Josef E***** sen. genannt) eine Hälfte der Liegenschaft EZ ***** GB ***** seiner Ehegattin Else E*****, geboren 9. 5. 1925 geschenkt hatte, schlossen beide unter Beteiligung des Antragstellers am 23. 7. 1987 folgenden Vertrag in Form eines Notariatsakts, bezeichnet als "Schenkungsvertrag auf den Todesfall". Herr Josef E*****, geboren 23. Juni 1918 schenkt und übergibt auf den Todesfall an seine Ehegattin Else E***... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich ihrer Ehescheidung schlossen Rudolf und Renate K***** beim Bezirksgericht Kremsmünster am 29. 5. 2001 einen Vergleich, in dem sich die Frau zur Übereignung ihres Hälfteanteils an der Liegenschaft EZ ***** an den Mann gegen eine Ausgleichszahlung von S 450.000,-- verpflichtete. Die Geldforderung sollte auf der dann im Alleineigentum des Mannes stehenden Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt und zudem noch wertgesichert werden. Die diesbezügliche Vertragskl... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 665.000 S aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, wobei die Zuweisung an die beigetretene betreibende Gläubigerin strittig ist. Für diese ist zu C-LNR 1 aufgrund der Pfandurkunde vom 8. 8. 1991 ein Höchstbetragspfandrecht zur Sicherung einer Forderung von 488.000 S einverleibt. Die Hypothekarklage (29 Cg 40/00a des Landesgerichts Klagenfurt) ist angemerkt. Nach dem in C-LNR 5 einverleibten Pfandrecht für eine Forder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob zwischen den Streitteilen, wie die Klägerin behauptet, eine "im Schreiben vom 5. 5. 1995 dokumentierte" bzw "fixierte" Vereinbarung zustande kam, wonach im Falle der Intabulierung der Pfandrechte der Streitteile der (Höchstbetrags)hypothek der Beklagten ausschließlich zur Sicherung des "Exportfondskredits" der Vorrang vor den Pfandrechten der Klägerin zukommen sollte, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Die einz... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde (unter anderem) die Zwangsversteigerung einer je zur Hälfte im Eigentum der beiden Verpflichteten stehenden Liegenschaft auf Grund eines Versäumungsurteils zur Hereinbringung von S 500.000 samt Anhang bewilligt. In C-LNR 2 ist auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 16. 7. 1996 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 900.000 und in C-LNR 3 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 2. Jänner 1997 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag vo... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei räumte der S***** Gesellschaft mbH Kredite ein, für die der Beklagte, der damals Geschäftsführer der Kreditnehmerin war, die Haftung als Bürge und Zahler übernahm. Zur Besicherung der Kredite wurden auf der dem Beklagten zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ ***** GB ***** A***** (im Folgenden kurz Pfandliegenschaft genannt) drei Höchstbetragshypotheken über S 520.000,--, S 195.000,-- und S 260.000,-- einverleibt. Zum Zwecke eines Liegenschaftsan... mehr lesen...
Norm: EO §224 Abs2GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Der Teil des Höchstbetrages, der durch die bis zur letzten Verteilungstagsatzung bereits entstandenen Forderungen des Gläubigers noch nicht aufgezehrt ist, ist zur zinstragenden Anlegung zuzuweisen. Entscheidungstexte 8 Ob 271/00m Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 271/00m Veröff: SZ 74/104 ... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 6.5.1992 der Konkurs eröffnet wurde, war Eigentümerin einer Liegenschaft, ob derer folgende Pfandrechte verbüchert waren: a) unter L-NR 2a und b auf Grund des Kaufvertrags vom 30.11.1978 zu Gunsten der Aurelia S***** das Pfandrecht für die Forderung von S 27 Mio samt 12 % Verzugszinsen und einer Nebengebührensicherstellung von S 5 Mio; b) unter C-LNR 2e bis l die Übertragung des Pfandrechts hinsichtlich Forderungen vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Es entspricht der - dem Kläger ohnehin bekannten - ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass eine Höchstbetragshypothek nicht bloß der Sicherung einer einzelnen Forderung, sondern der eines ganzen Schuldverhältnisses für die Dauer seines Bestands dienen kann. Mit der Höchstbetragshypothek können überdies nicht nur bereits entstandene, sondern auch erst in Zukunft entstehende Forderungen gesichert werden... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** steht im Miteigentum von Christa (auch Christine) S***** zu 1/3, Elisabeth H***** zur Hälfte und Mag. Nikolaus E***** zu 1/6. Am 19. 11. 1998 wurde zwischen diesen Miteigentümern als Verkäufern und der Antragstellerin als Käuferin ein Kaufvertrag abgeschlossen, wonach letztere sämtliche Miteigentumsanteile "kauft und übernimmt, sodass sie Alleineigentümer der kaufgegenständlichen Liegenschaft wird". Unter Punkt III wurde ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Marie M***** wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Korneuburg vom 15. 1. 1964 voll entmündigt und mit einem weiteren Beschluss Anton M***** zum Kurator bestellt. Aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 26. 11. 1963, A 374/62-9, wurde das Eigentumsrecht der Marie M***** auf der EZ 655 Grundstück Nr 1853 Acker, Grundbuch Tresdorf, und EZ 1278 Grundstück Nr 4321 Acker, Grundbuch Rückersdorf, einverleibt und die volle Entmündigung angemerkt. Die Bezirkshauptma... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 366.947,39 sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt. Bei der Versteigerung am 25. 11. 1998 wurde ein Meistbot von S 250.000 erzielt. Im Lastenblatt der Liegenschaft ist unter LNr 1a eine Wegedienstbarkeit, unter LNr 6a ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag von S 910.000 für die Raiffeisenbank O*****, unter LNr 8a ein Pfandrecht für eine Forderung v... mehr lesen...
Norm: EO §210 VBEO §216 IIIhEO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Nebengebührensicherstellung ist eine selbständige Höchstbetragshypothek im Sinn des § 14 Abs 2 GBG. Damit kann aber auch aus der nicht gesondert sichergestellte Nebengebühren betreffenden Bestimmung des § 216 Abs 2 letzter Satz EO kein zwingendes Argument gegen die Anwendung des § 224 Abs 2 EO auch auf Nebengebührensicherstellungen abgeleitet werden. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die G***** (Bezeichnung richtiggestellt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 14. 7. 1999) trat dem bereits eingeleiteten Verfahren auf Zwangsversteigerung der mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile der Verpflichteten auf Grund eines über S 1,238,114 sA ergangenen Wechselzahlungsauftrages bei. Auf der Liegenschaft ist für sie im ersten Rang zu CLNR 11a auf Grund der Pfandurkunde vom 8. 11. 1994 das Pfandrecht für S 1,200.000,-- samt 7,25 % Zinsen und 5 %... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Einbringungsvertrages vom 22. 1. 1999 sowie des Übergabevertrages vom 12. 4. 1999 haben die Antragsteller mit ihrem Eintragungsgesuch vom 1. 6. 1999 zwar (rechtskräftig) die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Franz M***** GmbH an den Liegenschaften EZ ***** sowie zweier Simultanpfandrechte an den genannten Liegenschaften für monatliche Leibrentenforderungen des Franz Josef M***** im Betrag von S 35.000,-- samt 10 % Verzugszinsen und der Charlotte M*... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Pfandbestellungsurkunde vom 19. 5. 1998, in der festgehalten ist, daß die Antragstellerin gegen Hermann J*****, "aus dessen Tätigkeit für die Antragstellerin Schadenersatzforderungen aufgrund von Handlungen zum Schaden der Antragstellerin hat", begehrte die Antragstellerin "zur Sicherstellung aller Schadenersatzforderungen aus Haupt- und Nebenansprüchen aller Art bis zum Höchstbetrag von S 3,500.000,-- die der Antragstellerin gegen Hermann J*****,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß der Masseverwalter weder den Factoring-Vertrag noch die auf seiner Grundlage erfolgten Zessionen angefochten hat und er vom Vertrag auch nicht gemäß § 21 KO zurückgetreten ist. Er begehrt vielmehr den Klagsbetrag mit der
Begründung: , daß der Factoring-Vertrag mit Konkurseröffnung ex lege gemäß § 26 KO erloschen sei und der Factor daher nicht mehr berechtigt sei, von Schuldnern vereinnahmte Beträ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kreditverträgen vom 30.11.1979 und 19.11.1980 räumte die Klägerin dem Sohn der Beklagten, Anton V***** jun., einen Haftungskredit ein. Zur Sicherstellung der Ansprüche aus den Kreditverträgen verpfändeten die Beklagten ihre Liegenschaft EZ ***** KG E*****, Gerichtsbezirk N*****, bis zum Höchstbetrag von insgesamt S 420.000,--. In der Folge nahm der Begünstigte die Haftung der Klägerin in Anspruch. Da der Hauptschuldner den Haftungskredit nicht fristgerec... mehr lesen...