Begründung: Alleineigentümer der vom gegenständlichen Eintragungsbegehren betroffenen Liegenschaft EZ ***** ist Thomas S*****. Dieser hat von der Antragstellerin zwei Darlehen über je S 300.000,- erhalten und ihr zu deren Besicherung seine Liegenschaft verpfändet. Hiezu wurden am 18.10.1996 und am 24.1.1997 in der Praxis übliche verbundene Schuldscheine und Pfandurkunden (Formularvordrucke mit maschinschriftlichen Ergänzungen und Einfügungen) ausgestellt. In den Schuldscheinen... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots für die am 4.5.1995 den Erstehern Josef R***** und Andrea R***** um S 5,350.000,-- zugeschlagene Liegenschaft EZ 440 GB ***** E*****. Im Grundbuch sind für die erstbetreibende Partei R***** GmbH in CLNr 9 aufgrund von Schuldschein und Pfandurkunde vom 28.12.1989 ein Pfandrecht von S 1,575.000,-- mit einer Nebengebührensicherstellung von S 393.000,-- je im Rang der zu CLNr 2 eingetragenen Rangordnung für ein Pfandrecht im ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IeO §210 IVCEO §224GBG §14 Abs2KO §21KO §26
Rechtssatz: Das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis wird durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet. Entscheidungstexte 3 Ob 36/97h Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 36/97h 8 Ob 271/98f Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Verlassenschaft des am 14.7.1993 verstorbenen Peter Leopold S***** wurde am 1.3.1995 zu 6 S 391/95g des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet. Die Masseverwalterin beantragte gemäß § 119 KO die Versteigerung der in die Konkursmasse der Verlassenschaft fallenden Liegenschaft EZ ***** KG W*****. Die Masseverwalterin beantragte gemäß Paragraph 119, KO die Versteigerung der in die Konkursmasse der Verlassenschaft fallenden Liegenschaft EZ ***** KG... mehr lesen...
Norm: EO §171 Abs3EO §211 Abs1EO §224GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die
Begründung: von Höchstbetragshypotheken ist über die im § 14 Abs 2 GBG genannten Fälle hinaus für alle künftigen Forderungen zulässig, wenn außer der Person des Berechtigten und des Schuldners auch der genau umrissene Rechtsgrund, aus dem die Forderung entstehen könnte, feststeht. Die Sicherung von Pachtzinsforderungen aus einem bestimmten Pachtverhältnis durch eine Höchstbetragsh... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §469ABGB §1423GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Die Einlösung der Forderung bei der Höchstbetragshypothek durch den Realschuldner ist unwirksam, wenn der Pfandgläubiger oder der Kredit-(Personal) Schuldner widerspricht, etwa weil dieser sonst aus dem laufenden Kreditverhältnis mit dem Pfandgläubiger gedrängt werden würde. Daraus folgt, daß der Realschuldner gerade auch, wenn Forderungen aus dem Kreditverhältnis des Pfandgläubigers mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §469ABGB §1358ABGB §1413ABGB §1415ABGB §1416ABGB §1422ABGB §1423GBG §14GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Vor Abwicklung eines durch Höchstbetragshypothek gesicherten Rechtsverhältnisses kommt die Pfandfreistellung der Liegenschaft des Drittpfandbestellers ohne Zustimmung des Gläubigers nicht in Frage; gegen den Willen des Gläubigers gibt es also vor Abwicklung des Rechtsverhältnisses keine Pfandfreilassung der Liegenschaft, ist doch ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 VBEO §216 IIIhEO §217GBG §14 Abs2GBG §26
Rechtssatz: Die Eintragung der Nebengebührensicherstellung bewirkt von vornherein eine pfandrechtliche Haftung nur nach Maßgabe der betreffenden Vereinbarung und der ihr entnehmbaren Spezifizierung der gesicherten Forderungen. Einer Abweisung des Eintragungsbegehrens hinsichtlich jener Forderungen, die - für sich allein - mangels ausreichender Spezifikation nicht durch eine Neben... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVEEO §210 VBEO §216 IIIhEO §217ABGB §912GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine grundbücherliche Nebengebührensicherstellung ist ausreichend tituliert und präzisiert, wenn in der betreffenden Vereinbarung das Gesamtausmaß der gesicherten Nebengebühren genannt und dazu noch eine Spezifikation dieser Ansprüche durch die Bezugnahme auf das Grundverhältnis und die Art der jeweils vorausschauend in die Sicherung einbezogenen Nebengeb... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IABGB §449ABGB §1422GBG §14 Abs2GBG §122 B
Rechtssatz: Bei der Übertragung von Höchstbetragshypotheken ist eine Beeinträchtigung von Rechten des Liegenschaftseigentümers möglich, die das Grundbuchsgericht - so etwa bei der Überprüfung der Antragslegitimation zur Löschung von Hypotheken (vgl Petrasch in Rummel 2.Auflage, Rz 4 zu § 469 ABGB) - zu wahren hat. Daraus ergibt sich folgerichtig die Rekurslegitimation des Liegenschafts... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaGBG §14 Abs2NO §3 Abs1 litaNO §3 Abs1 litbNO §3a
Rechtssatz: Bei einer Höchstbetragshypothek, die - im Gegensatz zur Verkehrshypothek - ihrem Wesen nach nicht eine bestimmte einzelne Forderung, sondern alle aus einem gegebenen Kredite, aus einer übernommenen Geschäftsführung oder aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes möglicherweise entstehende Forderungen (§ 14 Abs 2 GBG) in einem bestimmten Rahmen, eben bis zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §451 CABGB §1366ABGB §1422GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Der durch eine Höchstbetragshypothek gesicherte Pfandgläubiger hat gegenüber dem Drittpfandbesteller bei Geltendmachung der Pfandhaftung zu behaupten und zu beweisen, daß die geltend gemachte Forderung aus dem durch die Höchstbetragshypothek besicherten Rechtsverhältnis stammt und aus dem der Höchstbetragshypothekbestellung zugrundeliegenden Grundschuldverhältnis aushaftet. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte das bei der Versteigerung der Liegenschaft EZ ***** KG B***** und des Hälfteanteils der Liegenschaft EZ ***** KG B***** erzielte Meistbot von S 360.000 sowie die Meistbotszinsen und wies der betreibenden Sparkasse, deren Pfandrecht mit dem Höchstbetrag von S 650.000 simultan auf den Versteigerungsobjekten einverleibt ist, in der bücherlichen Rangordnung zur teilweisen Berichtigung ihrer höheren Forderung das gesamte Meistbot zu. Die weiteren Pfa... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §914 IIIhGBG §14 Abs2
Rechtssatz: Erfolgte die Pfandbestellung zwar in Form einer Höchstbetragshypothek, diente diese jedoch der Sicherstellung eines sogenannten Einmalkredites, ist daraus zu schließen, daß die Absicht der Pareteien nur auf die
Begründung: einer Haftung der Klägerin für jene Nebenverbindlichkeiten gerichtet war, die bis zur gänzlichen Tilgung des eingeräumten Kredites entstanden sind oder im Zuge der Tilgung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche an Haupt- und Nebenverbindlichkeiten jeder Art aus einem von der beklagten Partei der K***** GmbH eingeräumten Einmalkredit von S 1,5 Mio bestellte die Klägerin ihre Liegenschaft in EZ ***** KG O***** zum Pfand. Die Klägerin nahm die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen zur Kenntnis, dessen Punkt 26 folgenden Wortlaut hat: "Kosten und Auslagen, die bei der Bestel... mehr lesen...
Begründung: Annemarie L*****, Alleineigentümerin der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft, und Anton S***** erhielten laut Schuld- und Pfandurkunde vom 29. 10. 1990/31. 10. 1990 von der Antragstellerin ein Darlehen von S 700.000,-. Sie verpflichteten sich, dieses Darlehen bzw. den jeweils aushaftenden Darlehensrest mit 4,5 % p.a. im nachhinein, höchstens mit 15 % p.a. im nachhinein zu verzinsen, wobei die Antragstellerin entsprechend der Änderung der in der Schuld- und... mehr lesen...
Norm: ABGB §445ABGB §469ABGB §1394EO §216 IIIdGBG §14 Abs2
Rechtssatz: Es ist nicht ersichtlich, warum ein und derselbe Gläubiger, dem obligatorisch unter Ausnützung des Verfügungsrechtes nach § 469 ABGB das Pfandrecht von der getilgten auf eine neue Forderung schon übertragen wurde (dem schon ein Recht auf Übertragung zusteht), sich im Grundbuch eintragen lassen muss, damit er im Verteilungsverfahren zum Zug kommt, obwohl diese Eintragung sofo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt zu E 5014/86 des Erstgerichtes als Zessionarin der Volksbank Z***** die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten Johann F***** gehörigen Liegenschaften EZ 28, 31, 54 und 83 der KG K*****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaften ist jeweils im ersten Rang eine Hypothek für den Kredithöchstbetrag von S 625.000,-- zugunsten der Volksbank Z***** simultan einverleibt, wobei die EZ 31 Haupteinlage ist. In den beiden nächstfolgenden Pfandrän... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Eigentümer der oben bezeichneten Liegenschaft errichteten am 24.7./1.8.1990 Schuldschein und Pfandurkunde mit folgendem für die Entscheidung über den Revisionsrekurs noch wesentlichen Inhalt: 1. Die Liegenschaftseigentümer bekennen, durch Zuzählung eines Darlehens den Betrag von S 500.000,- schuldig zu sein. 2. Der jeweils aushaftende Schuldsaldo ist mit einem jährlichen Zinssatz von 8,75 % zu verzinsen. Dieser Zinssatz gilt für die Dauer ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der nunmehrigen Rechtsmittelwerberin hat das Erstgericht (neben anderen Eintragungen) zwar die Einverleibung des Pfandrechts für die im
Spruch: angeführte Darlehensforderung samt Nebengebührensicherstellung bewilligt, die Eintragung des Pfandrechts für die Zinsenforderung jedoch abgelehnt. Es begründete die Abweisung damit, daß § 14 Abs 1 GBG die Eintragung eines Pfandrechts nur für eine ziffernmäßig bestimmte Geldsumme erlaube und bei einer verzinslichen Forde... mehr lesen...