Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 2. April 2008, GZ 38 Hv 73/08i-33, wurde Thomas L***** jeweils des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Abs 1 Z 1 StGB und der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 3 (§ 81 Abs 1 Z 1) StGB sowie (richtig:) mehrerer Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs 1 Z 1) StGB schuldig erkannt. Dem Schuldspruch zufolge hat er am 2. März 2007 in St.... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 21. Juni 2005, GZ 40 Hv 126/04k-16, wurde Andrea B***** abweichend von dem wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Abs 1 Z 2 StGB gestellten Strafantrag (bloß) des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB schuldig erkannt, weil sie am 8. April 2004 in Köstendorf auf der Seekirchner Landesstraße als Lenkerin eines Personenkraftwagens fahrlässig den ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die Bf. verursachte am 27.2.2001 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall, weshalb die BH Innsbruck am 14.3.2001 gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 12.000,-- (ca. EUR 872,--) verhängte. Dieses Straferkenntnis wurde von der Bf. nicht angefochten. Am 28.6.2001 verurteilte das BG Hall in Tirol die Bf. gemäß § 88 (1) und (3) StGB wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen ... mehr lesen...
Gründe: Mit (in Rechtskraft erwachsenem) Straferkenntnis vom 19. Oktober 1995, ZI VerkR 96-10869-1995-Kb, verhängte die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn über Walter F***** wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO gemäß § 99 Abs 1 lit a StVO eine Geldstrafe von 14.000 S und wegen jener nach § 20 Abs 2 StVO gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine solche von 500 S, weil er am 21. Mai 1995 um 14.35 Uhr seinen PKW Hyundai S-Coupe, Kennzeichen *****, auf der Haltberg Gemeindes... mehr lesen...
Gründe: Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck verhängte über Veronika F***** mit (sogleich in Rechtskraft erwachsenem) Straferkenntnis vom 14. März 2001, Zl Vst.-191397/01A, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO nach § 99 Abs 1 (offenbar gemeint: lit a) StVO eine Geldstrafe von 12.000 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen. Die Verwaltungsakten enthalten keine schriftliche Ausfertigung des Straferkenntnisses. Der am selben Tag (... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO wegen Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 14.000,--. Der Bf. erhob keine Berufung gegen diesen Bescheid. 1.) Der Bf. W.F. war im Mai 1995 an einem Verkehrsunfall beteiligt. Die BH Braunau verhängte gemäß Paragraph 5, (1) in Verbindung mit Paragraph 99, (1) (a)... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2StPO §363aStVO §5 Abs17.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Die für den strafgerichtlichen Bereich - zur Vermeidung zweifach oder mehrfacher Ahndung strafbaren Verhaltens - geltende Interferenzregelung, wonach - unter der Voraussetzung, dass (aus wertender Sicht) durch eine oder mehrere Handlungen zwei oder mehrere Tatbestände erfüllt wurden und durch Subsumtion unter einen Tatbestand der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst w... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 18. März 1997, GZ 15 EVr 134/96-25, wurde Franz F***** des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, weil er am 6. Februar 1996 gegen 19,35 Uhr in Wilhelmsburg auf der Lilienfelderstraße als Lenker eines Kombinationskraftwagens in alkoholisiertem Zustand, infolge Außerachtlassung der gebotenen Sorgfal... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2StPO §363aStVO §5 Abs17.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Die für den strafgerichtlichen Bereich - zur Vermeidung zweifach oder mehrfacher Ahndung strafbaren Verhaltens - geltende Interferenzregelung, wonach - unter der Voraussetzung, dass (aus wertender Sicht) durch eine oder mehrere Handlungen zwei oder mehrere Tatbestände erfüllt wurden und durch Subsumtion unter einen Tatbestand der gesamte Unrechtsgehalt des Täterverhaltens erfasst w... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMKR Art4StGB §81 Z2StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 lita
Rechtssatz: Art 4 7.ZPMRK beinhaltet nicht nur das Recht, nicht erneut verurteilt zu werden, sondern auch das Recht, nicht erneut vor Gericht gestellt zu werden. Eine Verletzung dieser Bestimmung ist daher auch dann anzunehmen, wenn im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren die Behörde von einem Blutalkoholwert über 0,8 g/l ausging und das Gericht im Strafverfahren in Folge diesen ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 6.6.1996 verursachte der Bf. unter dem Einfluss von Alkohol einen Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Der Bf. beging Fahrerflucht und stellte sich erst Stunden später der Polizei. Am 13.12.1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Pölten wegen mehrerer Delikte eine Geldstrafe in Höhe von ATS 22.010,--. Dieser Betrag inkludierte eine Geldstrafe gemäß § 5 (1) iVm. § 99 (1) (a) StVO in Höhe von ATS 9.000,--. Am 18.3.1997 wu... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMKR Art4StGB §81 Z2StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 lita
Rechtssatz: Art 4 7.ZPMRK beinhaltet nicht nur das Recht, nicht erneut verurteilt zu werden, sondern auch das Recht, nicht erneut vor Gericht gestellt zu werden. Eine Verletzung dieser Bestimmung ist daher auch dann anzunehmen, wenn im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren die Behörde von einem Blutalkoholwert über 0,8 g/l ausging und das Gericht im Strafverfahren in Folge diesen ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Schneefahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von CHF 200,-- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. wegen fahrlässiger Körperv... mehr lesen...
Norm: StGB §80StGB §81 Z1StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StGB §88 Abs4
Rechtssatz: 1. Eine Haftung desjenigen, der sein Kraftfahrzeug einem infolge Alkoholisierung fahruntüchtigen Lenker zum Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr überläßt, auch für - vom Fahrzeuglenker zu verantwortende - besonders gefährliche Verhältnisse (§ 81 Z 1 StGB), unter denen sich der von jenem verschuldete Unfall ereignete, hat zur unabdingbaren Voraussetzung, daß die Zurv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 21-jährige Christian K***** und der 20-jährige Christoph P***** der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach §§ 88 Abs 1 und 4, 2. Fall (§ 81 Z 1) sowie § 88 Abs 1 und 3 (§ 81 Z 1) StGB schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme auf § 28 Abs 1 StGB nach dem zweiten Strafsatz des § 88 Abs 4 StGB unter Anwendung des § 37 Abs 1 StGB zu Geldstrafen, Christian K***** von 180 Tagessätzen zu je S 150,--, im Fall d... mehr lesen...
Norm: StGB §80StGB §81 Z1StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StGB §88 Abs4
Rechtssatz: 1. Eine Haftung desjenigen, der sein Kraftfahrzeug einem infolge Alkoholisierung fahruntüchtigen Lenker zum Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr überläßt, auch für - vom Fahrzeuglenker zu verantwortende - besonders gefährliche Verhältnisse (§ 81 Z 1 StGB), unter denen sich der von jenem verschuldete Unfall ereignete, hat zur unabdingbaren Voraussetzung, daß die Zurv... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81 Z2StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StVO §5StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litaStVO §99 Abs6 litcVStG §30 Abs3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Konventionsorgane bezweckt Art 4 7.ZPMRK die Vermeidung der Wiederholung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Art 4 7.ZPMRK bezieht sich nicht auf dieselbe strafbare Handlung, sondern vielmehr auf ein erneutes Verfahren bzw eine erneute Bestrafung wegen ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: 1990 verursachte die Bf. einen Verkehrsunfall. Ihr Wagen war auf glatter Fahrbahn ins Schleudern geraten und mit einem PKW zusammengestoßen, dessen Fahrer durch den Aufprall schwer verletzt wurde. Sie wurde hierauf mit polizeirichterlicher Verfügung wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges infolge Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse zu einer Geldstrafe von SFr 200,- verurteilt. 1993 wurde gegen die Bf. ein Strafbefehl erlassen und sie... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81 Z2StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StVO §5StVO §5 Abs1StVO §99 Abs1 litaStVO §99 Abs6 litcVStG §30 Abs3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Konventionsorgane bezweckt Art 4 7.ZPMRK die Vermeidung der Wiederholung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens. Art 4 7.ZPMRK bezieht sich nicht auf dieselbe strafbare Handlung, sondern vielmehr auf ein erneutes Verfahren bzw eine erneute Bestrafung wegen ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §81 Z1 CStGB §177
Rechtssatz: Die Tatbestände der fahrlässigen Gemeingefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§ 81 Z 1 StGB) können nicht echt konkurrieren; diese Tatbestände schließen einander aus. Entscheidungstexte 12 Os 17/97 Entscheidungstext OGH 13.02.1997 12 Os 17/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §81 Z1 CStGB §177
Rechtssatz: Die Tatbestände der fahrlässigen Gemeingefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§ 81 Z 1 StGB) können nicht echt konkurrieren; diese Tatbestände schließen einander aus. Entscheidungstexte 12 Os 17/97 Entscheidungstext OGH 13.02.1997 12 Os 17/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 ÜbsStGB §81 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 81 StGB A Besonders gefährliche Verhältnisse (Z 1) 1 Allgemeines 2 Einzelfälle (siehe Informationen - Verweisungen 1)) a) Straßenverkehr b) sonstige Lebensbereiche 3 Schuld 4 Abgrenzung (insbesondere zu § 177 StGB) 5 Sonstiges B Rauschzustand (Z 2) 1 Allgemeines a) Vorliegen eines Rauschzustandes b) Feststellung des... mehr lesen...
Norm: 7.ZPMRK Art4StGB §81StVO §5
Rechtssatz: Verkehrsunfall mit Tötung eines Verkehrsteilnehmers infolge alkoholisierten Lenkens: Eine Bestrafung im österreichischen Rechtssystem sowohl wegen § 81 Z 2 StGB als auch wegen § 5 StVO verstößt gegen das Doppelbestrafungsverbot nach Art 4 7.ZPMRK, da sich beide Entscheidungen auf dasselbe Verhalten des Beschwerdeführers stützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält - wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen schuldig erkannt: 1. Waltraud W***** (zu A/I bis V und D/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB, teilweise als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, und (zu A/VI) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB; 2. Irene L***** (zu B/) des Verbrechens des ... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §81 B1aStGB §287
Rechtssatz: Nach forensischer Erfahrung werden pro Stunde durchschnittlich 0,12 Promille Blutalkohol abgebaut. Entscheidungstexte 13 Os 75/91 Entscheidungstext OGH 11.09.1991 13 Os 75/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0089878 Dokumentnumme... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst H***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 14.Juni 1990 in Wien seiner Ehefrau Maria H***** durch Schläge und Tritte gegen den Körper, durch die sie zahlreiche Blutunterlaufungen, Rißquetschwunden, Jochbein- und Rippenbrüche erlitt, eine schwere Körperverletzung absichtlich zugefügt, wobei die Tat den Tod der Genannten ... mehr lesen...