Norm: SGG §16 Abs2 Fall4StGB §81 A5
Rechtssatz: In § 16 Abs 2 letzter Fall SGG wird die im § 81 StGB vorgesehene Strafdrohung schon an den Eintritt der Todesfolge geknüpft; besonders gefährliche Verhältnisse im Sinne des § 81 Z 1 StGB sind nicht erforderlich. Entscheidungstexte 10 Os 163/83 Entscheidungstext OGH 08.11.1983 10 Os 163/83 Veröff: EvBl 1984/116 S 439 = SSt 54/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2aStGB §89
Rechtssatz: Das Befahren einer wenig frequentierten Eisenbahnkreuzung (hier: mit einem Traktor samt Anhänger) in Verbindung mit der dem Lokomotivführer zur Last fallenden Unterlassung der (im vorliegenden Fall bahnintern vorgeschriebenen) Abgabe von Pfeifsignalen bei Annäherung zum Bahnübergang begründet an sich, auch bei schlechten Sichtverhältnissen, noch keine extrem hohe, dem Traktorfahrer vorhersehbare Gefahr,... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Horn vom 12. August 1980, GZ. U 232/80-25, wurde der am 12. Mai 1934 geborene Landwirt Alois A - abweichend von dem in Richtung des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 3 (§ 81 Z. 1) StGB gestellten Bestrafungsantrag des öffentlichen Anklägers (S. 114) - des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach dem § 89 StGB schuldig erkannt, weil er am 13. Juni 1979 in Johannesthal als Lenker eines Traktors... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2aStGB §89
Rechtssatz: Das Befahren einer wenig frequentierten Eisenbahnkreuzung (hier: mit einem Traktor samt Anhänger) in Verbindung mit der dem Lokomotivführer zur Last fallenden Unterlassung der (im vorliegenden Fall bahnintern vorgeschriebenen) Abgabe von Pfeifsignalen bei Annäherung zum Bahnübergang begründet an sich, auch bei schlechten Sichtverhältnissen, noch keine extrem hohe, dem Traktorfahrer vorhersehbare Gefahr,... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §81 Z1 A2aStGB §81 Z2 B4
Rechtssatz: Da § 81 Z 2 StGB als Spezialnorm die Tatbegehung in einem die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand, § 81 Z 1 StGB hingegen als Generalvorbehalt alle sonstigen Fälle einer Tatbegehung unter besonders gefährlichen Verhältnissen umfaßt (ZVR 1976/33), bedarf es für die Konkurrenz beider Qualifikationen des Hinzutritts weiterer Umstände, die für sich allein oder auch n... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2a
Rechtssatz: Nur eine erhebliche Ermüdung kann die Annahme besonders gefährlicher Verhältnisse begründen. Entscheidungstexte 13 Os 36/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 13 Os 36/82 Veröff: SSt 53/23 = ZVR 1983/43 S 53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0092732 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.April 1922 geborene Viehhändler Johann A wurde (zu 1) des Vergehens (richtig: Verbrechens) der versuchten Anstiftung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15 (12), 302 Abs. 1 StGB und (zu 2) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 (§ 81 Z. 1 und 2) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu 1) am 18.Juli 1981 in Höfen mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf vorläufige Abnahme des Führerscheins nach § 76 KFG. zu schädigen, den Gend... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §81 Z1 A2aStGB §81 Z2 B4
Rechtssatz: Da § 81 Z 2 StGB als Spezialnorm die Tatbegehung in einem die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand, § 81 Z 1 StGB hingegen als Generalvorbehalt alle sonstigen Fälle einer Tatbegehung unter besonders gefährlichen Verhältnissen umfaßt (ZVR 1976/33), bedarf es für die Konkurrenz beider Qualifikationen des Hinzutritts weiterer Umstände, die für sich allein oder auch n... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §81 Z1 A2aStGB §81 Z2 B4
Rechtssatz: Da § 81 Z 2 StGB als Spezialnorm die Tatbegehung in einem die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand, § 81 Z 1 StGB hingegen als Generalvorbehalt alle sonstigen Fälle einer Tatbegehung unter besonders gefährlichen Verhältnissen umfaßt (ZVR 1976/33), bedarf es für die Konkurrenz beider Qualifikationen des Hinzutritts weiterer Umstände, die für sich allein oder auch n... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2a
Rechtssatz: Nur eine erhebliche Ermüdung kann die Annahme besonders gefährlicher Verhältnisse begründen. Entscheidungstexte 13 Os 36/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 13 Os 36/82 Veröff: SSt 53/23 = ZVR 1983/43 S 53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0092732 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1aStGB §287
Rechtssatz: Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach jeder Mensch bei einem Blutalkoholwert von mehr als 3 Promille schuldunfähig ist (so schon BGH GA 1974,344; 06.07.1977 3 StR 248/77; 23.05.1978, 1 StR 131/78); es ist vielmehr erhöhtes Gewicht auf die Prüfung aller äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung zu legen. Veröff: NStZ 1982,243 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1aStGB §287
Rechtssatz: Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach jeder Mensch bei einem Blutalkoholwert von mehr als 3 Promille schuldunfähig ist (so schon BGH GA 1974,344; 06.07.1977 3 StR 248/77; 23.05.1978, 1 StR 131/78); es ist vielmehr erhöhtes Gewicht auf die Prüfung aller äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung zu legen. Veröff: NStZ 1982,243 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2a
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse, wenn trotz eines vom Lenker erkannten hochgradigen Erregungszustandes ein Fahrzeug in Betrieb genommen und damit auf eine Personengruppe zugefahren wird. Entscheidungstexte 12 Os 54/81 Entscheidungstext OGH 25.06.1981 12 Os 54/81 Veröff: ZVR 1982/366 S 304 Schlagwor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 1.Jänner 1950 geborene Hilfsarbeiterin Rumena A (früher B) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4, 2. Fall (§ 81 Z. 1) StGB. schuldig erkannt. Ihr wird angelastet, am 16.Oktober 1980 in Sollenau als Lenkerin eines PKWs. dadurch, daß sie das Fahrzeug in einer verschärften psychischen Belastungssituation lenkte und damit auf eine Fußgängergruppe zufuhr, wodurch sie infolge Verwechslung des Bremsund de... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2a
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse, wenn trotz eines vom Lenker erkannten hochgradigen Erregungszustandes ein Fahrzeug in Betrieb genommen und damit auf eine Personengruppe zugefahren wird. Entscheidungstexte 12 Os 54/81 Entscheidungstext OGH 25.06.1981 12 Os 54/81 Veröff: ZVR 1982/366 S 304 Schlagwor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.August 1944 geborene, zuletzt beschäftigungslose Herbert A - von unbekämpft gebliebenen (Teil-)Freisprüchen abgesehen - (zu I) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB., (zu II) des Vergehens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach dem § 269 Abs 1 StGB., (zu III) des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 (Abs 1) StGB., (zu IV) des Vergehen... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §177
Rechtssatz: § 81 Z 1 StGB stellt auf konkrete Individualgefährdungen in Fällen extrem hoher Unfallwahrscheinlichkeit ab, in denen die Tötung eines oder einiger weniger Menschen zu befürchten ist, während § 177 StGB jene Fälle erfaßt, in denen die extrem hohe Unfallwahrscheinlichkeit zu einer Gemeingefahr führt, sohin zu einer (konkreten) Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §177
Rechtssatz: Wenngleich extrem unfallträchtige Situationen im Straßenverkehr in der Regel eher der Bestimmung des § 81 Z 1 StGB als jener des § 177 StGB unterfallen werden, so können doch andererseits auch in diesem (Straßenverkehrsbereich) Bereich gemeingefährliche Verhaltensweisen in der Bedeutung der letztgenannten Strafnorm vorkommen. Hat der Täter durch sein sorgfaltswidriges Verhalten eine verschärfte Gefahren... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: Ist im Gegensatz zum (qualifizierten) Gefährdungsdelikt des § 337 lit a StG als (qualifiziertes) Verletzungsdelikt konstruiert, wobei die Art der Begehungsweise der fahrlässigen Tötung den zusätzlichen (strafsatzerhöhenden) modalen Unwert der Tat kennzeichnet. Entscheidungstexte 12 Os 42/80 Entscheidungstext OGH 28.04.1980 12 Os 42/80 Veröf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.August 1938 geborene Autobusunternehmer Walter A des Verbrechens (richtig: Vergehens) der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil er am 24.September 1978 in Salla als Lenker des mit 39 Personen besetzten Autobusses, Setra, Type 100 S, Kennzeichen St 445.900, dadurch, daß er für die Talfahrt auf der Gaberl-Bundesstraße (B 77) im Bereich des Straßenkilometers 8.460 (durchschnittliches ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §177
Rechtssatz: § 81 Z 1 StGB stellt auf konkrete Individualgefährdungen in Fällen extrem hoher Unfallwahrscheinlichkeit ab, in denen die Tötung eines oder einiger weniger Menschen zu befürchten ist, während § 177 StGB jene Fälle erfaßt, in denen die extrem hohe Unfallwahrscheinlichkeit zu einer Gemeingefahr führt, sohin zu einer (konkreten) Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A4StGB §177
Rechtssatz: Wenngleich extrem unfallträchtige Situationen im Straßenverkehr in der Regel eher der Bestimmung des § 81 Z 1 StGB als jener des § 177 StGB unterfallen werden, so können doch andererseits auch in diesem (Straßenverkehrsbereich) Bereich gemeingefährliche Verhaltensweisen in der Bedeutung der letztgenannten Strafnorm vorkommen. Hat der Täter durch sein sorgfaltswidriges Verhalten eine verschärfte Gefahren... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: Ist im Gegensatz zum (qualifizierten) Gefährdungsdelikt des § 337 lit a StG als (qualifiziertes) Verletzungsdelikt konstruiert, wobei die Art der Begehungsweise der fahrlässigen Tötung den zusätzlichen (strafsatzerhöhenden) modalen Unwert der Tat kennzeichnet. Entscheidungstexte 12 Os 42/80 Entscheidungstext OGH 28.04.1980 12 Os 42/80 Veröf... mehr lesen...
Gründe: Nach den erstgerichtlichen Feststellungen besuchte der am 18.Jänner 1961 geborene Forstarbeiter Reinhold A am späteren Nachmittag und am Abend des 26.Februar 1978 mehrere Gaststätten in Erl und konsumierte, obwohl er wußte, daß er in der Folge sein Moped nach Hause lenken werde, in der Zeit von etwa 17 Uhr bis gegen 23 Uhr 45 mehrere Liter Bier. Bei Antritt der Fahrt mit dem Moped gegen 23 Uhr 45, knapp vor dem späteren Unfall, war der Angeklagte - bei einem Blutalkoholwert ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Juni 1930 geborene Maschinenschlosser Josef A der - eintätig zusammentreffenden - Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z. 2 StGB. und der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 3 (81 Z. 2) StGB. schuldig erkannt. Nach Inhalt des Urteilsspruchs hat er am 13.Juli 1978 in Sollenau (N.Ö.) auf der Bundesstraße 17 einen Personenkraftwagen in einem alkoholbeeinträchtigten ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 A2a
Rechtssatz: Lenkung eines Lastkraftwagens ohne ausreichende Fahrpraxis mit überhöhter Geschwindigkeit. Entscheidungstexte 11 Os 154/78 Entscheidungstext OGH 31.10.1978 11 Os 154/78 Veröff: ZVR 1979/50 S 57 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS009... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.1.1961 geborene beschäftigungslose Walter A der Vergehen des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs.1, 2 und 3 (1.Fall) StGB, der fahrlässigen Tötung (unter besonders gefährlichen Verhältnissen) nach den § 80, 81 Z 1 StGB (richtig bloß: § 81 Z 1 StGB), der fahrlässigen Körperverletzung nach den § 88 Abs.1 und Abs.4/81 Z 1 (gemeint: 2.Fall des Abs.4) und des Diebstahls nach dem § 127 Abs.1 StGB schuldig erkannt. Mit... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §177
Rechtssatz: Fährt ein Mopedlenker unter doppelter Vorrangverletzung (Vorrangtafel und von rechts kommender Kleinbus) auf einem Feldweg kommend in eine Bundesstraße ein, ohne vorher entsprechende Sicht auf das von rechts kommende Straßenstück und somit auch auf den sich der Kreuzung von dort nähernden Kleinbus zu haben, und kollidiert er dort mit diesem Kleinbus, wodurch der Lenker desselben getötet wird, so hat er ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §177
Rechtssatz: Fährt ein Mopedlenker unter doppelter Vorrangverletzung (Vorrangtafel und von rechts kommender Kleinbus) auf einem Feldweg kommend in eine Bundesstraße ein, ohne vorher entsprechende Sicht auf das von rechts kommende Straßenstück und somit auch auf den sich der Kreuzung von dort nähernden Kleinbus zu haben, und kollidiert er dort mit diesem Kleinbus, wodurch der Lenker desselben getötet wird, so hat er ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: "Besonders gefährliche Verhältnisse" nach dem § 81 Z 1 StGB liegen dann vor, wenn für auch nur eine Person die extrem hohe, über das normale Maß der spezifischen Gefahr deutlich hinausgehende Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer schweren Verletzung oder des Todes, also eine qualitativ empfindlich verschärfte, außergewöhnliche Gefahrenlage herbeigeführt wird, bei der unter Umständen auch nur ein verhältnismäßig... mehr lesen...