Norm: SGG §12 IGSGG §16StGB §80StGB §81 A5
Rechtssatz: Schutzobjekt der §§ 80, 81 StGB ist das Leben bestimmter Personen, wogegen die Bestimmungen des SGG die Gefährdung der Volksgesundheit schlechthin pönalisieren; beim Bereitstellen von Heroin in einer Größenordnung von etwa 0,15 Gramm pro Person zum sofortigen Konsum durch schwer Süchtige ohne Erkennbarkeit (oder vorwerfbares Nichterkennen) von deren Alkoholisierung (und ohne sonstige Hinwei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alfred K*** des Vergehens nach § 16 Abs 1 (vierter, fünfter und sechster Fall) SGG schuldig erkannt. Darnach hat er (in Wien) den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift, und zwar Heroin, (1.) im Jahr 1988 einem anderen überlassen, indem er dem Johann W*** vor dem 20.Mai insgesamt 3 g und an diesem Tag 1 g mit zusammen 1,572 g Reinsubstanz verkaufte, sowie (2.) in der Zeit vom Frühjahr 1986 bis zum 20.Mai 1988 wiederholt erworben und b... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: Unter besonders gefährlichen Verhältnissen im Sinn des § 81 Z 1 StGB handelt, wer die Tat unter Umständen begeht, die (vom objektiven Standpunkt eines ex ante-Beobachters beurteilt) eine in concreto gegenüber spezifischen Normalfällen qualitativ verschärfte Gefahrenlage im Sinn einer außergewöhnlich hohen Unfallwahrscheinlichkeit begründen, wobei eine umfassende konkrete Wertung aller risikoerhöhenden und risiko... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2bStGB §89
Rechtssatz: Zur Frage der konkreten Gefährdung von Eisläufern unter besonders gefährlichen Verhältnissen durch versuchtes Beinstellen (hier Tatbestandsmäßigkeit verneint). Entscheidungstexte 14 Os 92/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 14 Os 92/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: Unter besonders gefährlichen Verhältnissen im Sinn des § 81 Z 1 StGB handelt, wer die Tat unter Umständen begeht, die (vom objektiven Standpunkt eines ex ante-Beobachters beurteilt) eine in concreto gegenüber spezifischen Normalfällen qualitativ verschärfte Gefahrenlage im Sinn einer außergewöhnlich hohen Unfallwahrscheinlichkeit begründen, wobei eine umfassende konkrete Wertung aller risikoerhöhenden und risiko... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2bStGB §89
Rechtssatz: Zur Frage der konkreten Gefährdung von Eisläufern unter besonders gefährlichen Verhältnissen durch versuchtes Beinstellen (hier Tatbestandsmäßigkeit verneint). Entscheidungstexte 14 Os 92/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 14 Os 92/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1a
Rechtssatz: § 81 Z 2 StGB stellt nur auf einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand ab, der zufolge der Bestimmung des § 5 Abs 1 StVO jedenfalls bei Vorliegen eines Blutalkoholgehalts von mindestens 0,8 Promille unwiderleglich vermutet wird (absolute Fahruntüchtigkeit). Nach ständiger Rechtsprechung kann aber fahruntüchtig im Sinne des § 81 Z 2 StGB auch ein Fahrzeuglenker sein, der in geringerem o... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Oktober 1969 geborene, sohin zur Tatzeit jugendliche Lehrling Christoph L*** wurde des Vergehens der fahrlässigen (schweren) Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 (zweiter Fall - § 81 Z. 2) StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2. Mai 1987 im Gemeindegebiet von Ernsthofen als Lenker eines Motorfahrrades durch Außerachtlassen der im Straßenverkehr erforderlichen Vorsicht und Aufmerksamkeit, insbesondere zufolge Durchführung eines abrupten Bremsmanövers, w... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1a
Rechtssatz: § 81 Z 2 StGB stellt nur auf einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand ab, der zufolge der Bestimmung des § 5 Abs 1 StVO jedenfalls bei Vorliegen eines Blutalkoholgehalts von mindestens 0,8 Promille unwiderleglich vermutet wird (absolute Fahruntüchtigkeit). Nach ständiger Rechtsprechung kann aber fahruntüchtig im Sinne des § 81 Z 2 StGB auch ein Fahrzeuglenker sein, der in geringerem o... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A3
Rechtssatz: Irgendwelche speziellen, über die allgemeinen Voraussetzungen der Fahrlässigkeitsschuld hinausgehende Schulderfordernisse sind für § 81 Z 1 StGB nicht anzuerkennen. Jene Umstände, die im konkreten Fall die besondere Gefährlichkeit begründen, müssen für den Täter (sofern sie ihm nicht bekannt sind) lediglich erkennbar sein. Entscheidungstexte 11 Os 88/87 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A3
Rechtssatz: Irgendwelche speziellen, über die allgemeinen Voraussetzungen der Fahrlässigkeitsschuld hinausgehende Schulderfordernisse sind für § 81 Z 1 StGB nicht anzuerkennen. Jene Umstände, die im konkreten Fall die besondere Gefährlichkeit begründen, müssen für den Täter (sofern sie ihm nicht bekannt sind) lediglich erkennbar sein. Entscheidungstexte 11 Os 88/87 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: Wenngleich die besonders hohe Unfallswahrscheinlichkeit in der Regel aus mehreren risikosteigernden Umständen resultiert, so kann sich doch eine dem Begriff der besonders gefährlichen Verhältnisse im Sinn des § 81 Z 1 StGB entsprechende qualitativ verschärfte Gefahrenlage in der Bedeutung einer außergewöhnlich hohen Unfallswahrscheinlichkeit unter Umständen auch schon aus einem einzigen Faktor ergeben. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthaltenden - Urteil wurde Herbert R*** (außer weiteren strafbaren Handlungen) der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 3 (§ 81 Z 1) StGB sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Z 1) StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Die beiden Vergehen liegen ihm zur Last, weil er am 12.Dezember 1985 als Lenker eines PKW auf der Pyhrnpaß-Bundess... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: Wenngleich die besonders hohe Unfallswahrscheinlichkeit in der Regel aus mehreren risikosteigernden Umständen resultiert, so kann sich doch eine dem Begriff der besonders gefährlichen Verhältnisse im Sinn des § 81 Z 1 StGB entsprechende qualitativ verschärfte Gefahrenlage in der Bedeutung einer außergewöhnlich hohen Unfallswahrscheinlichkeit unter Umständen auch schon aus einem einzigen Faktor ergeben. ... mehr lesen...
Gründe: Josef G*** wurde der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z. 1 und 2 StGB sowie der fahrlässigen Körperverletzung (unter besonders gefährlichen Verhältnissen) nach § 88 Abs 1 und 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.Oktober 1985 in Wien als Lenker eines Personenkraftwagens durch mangelhafte Beobachtung der vor ihm liegenden Fahrbahn sowie Einhalten einer überhöhten Fahrgeschwindigkeit (mindestens 73 km/h), wodurch e... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 CStGB §190
Rechtssatz: Mögliche Realkonkurrenz bzw (teilweise) Idealkonkurrenz zwischen § 81 Z 1 und § 190 StGB bzw §§ 15, 190 StGB bei Abgabe von (weiteren) Schüssen auf ein bereits (fahrlässig) getötetes bzw vom Täter für tot gehaltenes Opfer. Entscheidungstexte 10 Os 11/86 Entscheidungstext OGH 11.03.1986 10 Os 11/86 Veröff: EvBl 1987/13 S 55 ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 CStGB §190
Rechtssatz: Mögliche Realkonkurrenz bzw (teilweise) Idealkonkurrenz zwischen § 81 Z 1 und § 190 StGB bzw §§ 15, 190 StGB bei Abgabe von (weiteren) Schüssen auf ein bereits (fahrlässig) getötetes bzw vom Täter für tot gehaltenes Opfer. Entscheidungstexte 10 Os 11/86 Entscheidungstext OGH 11.03.1986 10 Os 11/86 Veröff: EvBl 1987/13 S 55 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas mehr als siebzehn Jahre alt gewesene (damalige) Rohrschlosserlehrling Dietmar A der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z 2 StGB sowie der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 3 (mit Bezug auf § 81 Z 2) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.April 1983 im Gemeindegebiet St.Pantaleon/Erla als Lenker eines Mopeds, auf dessen Sozius Herbert B mitfuhr,... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: 1. Besonders gefährliche Verhältnisse liegen vor, wenn vom Täter eine qualitativ geschärfte Gefahrenlage im Sinne einer außergewöhnlichen Unfallwahrscheinlichkeit geschaffen wird, wobei die Gefährdung einer einzigen Person ausreicht. 2. Diese gegenüber normalen Fällen gesteigerte Gefährlichkeit kann (bei Verkehrsunfällen) entweder in der Person des Kraftfahrzeuglenkers oder in einer Verschärfung der Verkehrssitu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.August 1966 geborene Spenglerlehrling Werner A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Ihm liegt im wesentlichen zur Last, am 29.März 1984 in Niederösterreich dadurch, daß er als 17-jähriger, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein und ohne mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges und den Verkehrsvorschriften genügend vertraut zu sein, mit seinem nicht zum Verkehr... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1
Rechtssatz: 1. Besonders gefährliche Verhältnisse liegen vor, wenn vom Täter eine qualitativ geschärfte Gefahrenlage im Sinne einer außergewöhnlichen Unfallwahrscheinlichkeit geschaffen wird, wobei die Gefährdung einer einzigen Person ausreicht. 2. Diese gegenüber normalen Fällen gesteigerte Gefährlichkeit kann (bei Verkehrsunfällen) entweder in der Person des Kraftfahrzeuglenkers oder in einer Verschärfung der Verkehrssitu... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §89
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit der Herbeiführung einer konkreten Gefahr genügt es, daß der Täter durch sein Verhalten eine außergewöhnlich hohen Unfallswahrscheinlichkeit (fahrlässig) verschuldet hat, wobei die solcherart qualifizierte Gefährdung einer einzigen Person zur Tatbestandmäßigkeit ausreicht. In der sehr hohen Unfallswahrscheinlichkeit liegt aber zugleich auch das wesentliche Merkmal der konkreten Gefähr... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2a
Rechtssatz: Lenken eines Kraftfahrzeuges bei Dunkelheit ohne Fahrzeugbeleuchtung und Überschreiten der Mitte der schlecht beleuchteten Fahrbahn mit nahezu der ganzen Fahrzeugbreite. Entscheidungstexte 13 Os 45/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 45/84 Veröff: SSt 55/30 = ZVR 1985/18 S 26 Schlagworte SW: ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1a
Rechtssatz: Ein Rauschzustand liegt schon dann vor, wenn durch Genuß von Alkohol die Fahrtüchtigkeit derart beeinträchtigt ist, daß dies eine Gefahrenquelle bedeutet (Mayerhofer-Rieder, Entscheidung Nr 14 zu § 81 StGB 2.Auflage). Entscheidungstexte 13 Os 45/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 45/84 Veröff: SSt 55/30 = ZVR 1985/18 S 26 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 17. Jänner 1932 geborene Versicherungsangestellte (Vertriebsbereichsleiter) Alfred A wurde mit dem am 25. April 1983 gefällten Urteil des Bezirksgerichts Ried im Innkreis (im folgenden 'Bezirksgericht' genannt), GZ. U 219/83-7, des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Z. 1 und 2) StGB. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt zur Last, am 3. März 1983 in Ried im Innkreis als Lenker des Personenkraftwagens mit dem a... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A1StGB §89
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit der Herbeiführung einer konkreten Gefahr genügt es, daß der Täter durch sein Verhalten eine außergewöhnlich hohen Unfallswahrscheinlichkeit (fahrlässig) verschuldet hat, wobei die solcherart qualifizierte Gefährdung einer einzigen Person zur Tatbestandmäßigkeit ausreicht. In der sehr hohen Unfallswahrscheinlichkeit liegt aber zugleich auch das wesentliche Merkmal der konkreten Gefähr... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z1 A2a
Rechtssatz: Lenken eines Kraftfahrzeuges bei Dunkelheit ohne Fahrzeugbeleuchtung und Überschreiten der Mitte der schlecht beleuchteten Fahrbahn mit nahezu der ganzen Fahrzeugbreite. Entscheidungstexte 13 Os 45/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 45/84 Veröff: SSt 55/30 = ZVR 1985/18 S 26 Schlagworte SW: ... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1a
Rechtssatz: Ein Rauschzustand liegt schon dann vor, wenn durch Genuß von Alkohol die Fahrtüchtigkeit derart beeinträchtigt ist, daß dies eine Gefahrenquelle bedeutet (Mayerhofer-Rieder, Entscheidung Nr 14 zu § 81 StGB 2.Auflage). Entscheidungstexte 13 Os 45/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 13 Os 45/84 Veröff: SSt 55/30 = ZVR 1985/18 S 26 ... mehr lesen...
Norm: StGB §80 DStGB §81 CStPO §314
Rechtssatz: Nach § 81 StGB ist im Verhältnis zu § 80 StGB eine Eventualfrage zu stellen, weil es sich dabei nicht um eine Qualifikation, sondern um einen eigenen (kumulativen Mischtatbestand) Tatbestand handelt. Entscheidungstexte 10 Os 168/83 Entscheidungstext OGH 16.12.1983 10 Os 168/83 Europe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil werden (1.) Josef B des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (2.) Erwin D desselben Verbrechens als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB sowie (3.) Erich A, (4.) Eduard C und (5.) Manfred E des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang als Beteiligte nach §§ 12 (dritter Fall, 83 Abs. 1), 86 StGB schuldig erkannt. Darnach haben am 27. Oktober 1982 (zu 1.) B in Langenstein den Roman F durch einen mit einer Schrotflinte abgegeben... mehr lesen...