Gründe: Mit (seit 3. September 2010 rechtskräftigem) Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 31. August 2010, GZ 4 Hv 77/10y-15, wurde Gernot P***** des Vergehens der „versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB“ schuldig erkannt und hiefür zu einer - unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren - bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er am 28. Mai 2010 in G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang gefällten Urteil wurde R***** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 10. Oktober 2008 in D***** den J***** dadurch, dass er ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzte, ihn zu Boden stieß und auf ihn mit den Füßen eintrat, wodurch dieser einen Nasenbeinbruch verbunden mit einer Bewusstlosigkeit erlitt, vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Magdolna H***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 dritter Fall StGB (I.) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (II.) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III.) schuldig erkannt. Danach hat sie - soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - am 11. Dezember 2009 in Wiener Neustadt I. dadurch, dass sie Josef P***** ein mit dem Narkoti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Thomas K***** der Verbrechen (zu I./1./) nach § 206 Abs 1 StGB, (zu I./2./) nach § 206 Abs 1 StGB und in einem Fall nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB, sowie der Vergehen (zu II./) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB in der bis 30. April 2004 geltenden Fassung, sowie (zu III./) des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Cornel M***** der Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (A/I/ und III/), des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (A/II/), des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (B/) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (C/) schuldig erkannt. Danach hat er - soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten - A/ am 4. November 20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht und auch rechtskräftige Schuldsprüche des Avni Z*****, des Arben M***** und des Astrit E***** enthält, wurde Lulzim R***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB, als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall schuldig erkannt. Danach hat er am 8. Februar 2006 in Wiener Neustadt zu einem von Avni Z*****, Arben M***** und Astrit E***** als Mittäter zum Nachteil Verfügu... mehr lesen...
Gründe: Walter R***** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 2. Dezember 2005 in Wien Josef R***** durch einen Faustschlag gegen das Gesicht, wodurch dieser nach hinten taumelte und mit dem Hinterkopf gegen eine Therme schlug, am Körper verletzt, wobei die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge hatte. Walter R***** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach Paragraphen ... mehr lesen...
Norm: StGB §6StGB §7 Abs2StGB §91 Abs2
Rechtssatz: § 91 Abs 2 zweiter Fall StGB liegt vor, wenn der Angriff für die schwere Verletzung (im Sinne der Äquivalenztheorie) ursächlich und der Erfolg normativ zurechenbar war. Zwischen einem tätlichen Angriff mehrerer und schweren Abwehrverletzungen des angegriffenen Opfers besteht selbst dann, wenn die Gegenwehr offensiv, aber in Notwehr erfolgte, durchaus ein Adäquanz- und Risikozusammenhang. ... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 1. August 2005 legte die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau den Angeklagten Rene M*****, Josef G***** und Michael K***** zur Last, am 31. Jänner 2005 in Eggenburg den Mitangeklagten Haofan Z***** in verabredeter Verbindung durch Versetzen mehrerer Faustschläge, die eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung, nämlich eine Schädelprellung und eine Rissquetschwunde des rechten Mittelfingers mit einer Streckensehnenverletzung zur Folge hatten,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch des Mitangeklagten Necmettin K***** enthält, wurden (Reihenfolge der Schuldsprüche hier geändert) Selahattin K***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB sowie Fahrettin K***** und Halil S***** (letzterer als Beitragstäter gemäß § 12 letzter Fall StGB) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 (erg: Abs 1) und Abs 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria D***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria D***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragraph 87, Absatz eins und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie am 24. November 2003 in Ewitsch ihrem Ehegatten Johann D***** eine schwere Körperverletzung, nämlich Verbrennungen de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marcel I***** schuldig erkannt, "das Vergehen der teils vollendeten (I./), teils versuchten (II./) schweren Körperverletzung" nach (zu ergänzen:) § 83 Abs 1, § 84 Abs 1 und § 15 StGB begangen zu haben, weil er am 26. März 2004 in Wien im Zuge einer von ihm initiierten tätlichen Auseinandersetzung anderen durch Zustechen mit einem Springmesser schwere Körperverletzungen iSd § 84 Abs 1 StGB Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marcel I***** s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mario G***** der (richtig: jeweils mehrfach begangenen) Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Breitenach Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mario G***** der (richtig: jeweils mehrfach begangenen) Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB und des sexuellen M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Horst M***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (1) und der Vergehen der versuchten schweren Körperverletzung nach §§ (erg.: 15) 83 Abs 1, 84 Abs 1 und Abs 2 Z 1 StGB (2) sowie der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Horst M***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, S... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Neben rechtlich verfehlten Subsumtionsfreisprüchen (vgl Ratz, WK-StPO § 281 Rz 513, 523) wurden Hans D***** des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach §§ 159 Abs 1, 161 Abs 1 erster Satz StGB und Volker H***** des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach §§ 159 Abs 2, 161 Abs 1 erster Satz StGB schuldig erkannt. Danach haben als eingetragene Geschäftsfü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Siegfried V***** (richtig: jeweils tatmehrheitlich) der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs 1 (alte Fassung), 15 StGB (I/1), der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall (alte Fassung), 15 StGB (I/2), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 (alte Fassung) StGB (I/3), des schweren sex... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §143 D
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes muss die den qualifizierenden Erfolg des § 143 vierter Fall StGB bewirkende Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen - als welche durch den Verweis auf § 85 StGB (und damit implizite auf § 83 Abs 1 StGB) auch eine gleichwertige Gesundheitsschädigung in Betracht kommt - Folge der beim Raub als Begehungsmittel eingesetzten Gewalt sein. Der schwerere Erfolg ist daher ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 8. Oktober 1979 geborene Jeanette G*****, soweit für das Beschwerdeverfahren relevant, zu I A des Urteilssatzes des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 vierter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 8. Oktober 1979 geborene Jeanette G*****, soweit für das Beschwerdeverfahren relevant, zu römisch eins A des Urteilssatzes des Verbrechens des versuchten schweren Raube... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm S***** des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm S***** des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach Paragraph 87, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 22. September 1997 in Buchschachen Emmerich R***** eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1 S... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A3StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist das Zurechnungserfordernis des Adäquanzzusammenhanges (= objektive Vorhersehbarkeit) dann zu bejahen, wenn der konkrete Kausalverlauf (samt dem eingetretenen Erfolg) nicht völlig außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt, wobei der Ablauf des Geschehens nicht in allen Einzelheiten vorhersehbar zu sein braucht. Die (generelle) objektive Vorhersehbarkeit... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Ob der Täter einen strafsatzerhöhenden Erfolg herbeigeführt hat und daher von der schwereren Strafe getroffen wird (§ 7 Abs 2 StGB), ist nach den Kriterien des § 6 StGB zu prüfen. Hiebei kommt der objektiven und subjektiven Vorhersehbarkeit der qualifizierenden Folge sowie deren Zurechenbarkeit besondere Bedeutung zu. Entscheidungstexte 12 Os 29/95 Ent... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A3StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Bei nachträglicher Eigenverwirklichung der risikoerhöhenden Verletzungsbedingungen durch das Opfer selbst haftet der Erstverursacher für die zwischen Tat und (Enderfolg) Erfolg gelegene (Rettungshandlung) Handlung des Opfers (nur) dann nicht, wenn dieses im Bewusstsein seiner eigenverantwortlichen Gefährdung eine Maßnahme setzt, die für jeden vernünftigen Menschen unter den gegebenen Umständen schlechthi... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §143 D
Rechtssatz: Beim Raub mit schweren Folgen müssen diese unmittelbar durch die Gewaltanwendung verursacht sein und im Rahmen der objektiven Zurechenbarkeit des Täterverhaltens liegen; dazu ist insbesondere erforderlich, daß die Tatfolgen im Risikozusammenhang mit dem Täterverhalten (Gewaltsanwendung) liegen. Daher muß zwischen der Gewalthandlung und der eingetretenen Verletzungsfolge bzw Todesfolge ein deliktsspezifi... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Die schwere, von einem anderen bewirkte Folge ist dem Tatbeteiligten gemäß § 7 Abs 2 StGB zuzurechnen, wenn auch für ihn sowohl Risikozusammenhang als auch Adäquanzzusammenhang gegeben sind. Notwendig ist dafür nur, daß die herbeigeführte und zuzurechnende Folge für den jeweiligen Tatbeteiligten im Rahmen der gesamten Tatplanung und Ausführung im Sinne des Fahrlässigkeitsvorwurfes nach § 6 StGB vorhersehbar war. ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §169 Abs3
Rechtssatz: Unternimmt bei einer Brandstiftung ein Dritter Rettungshandlungen und kommt dabei zu Tode, so kann dieser Erfolg dem Täter der Brandstiftung als fahrlässige Tötung zugerechnet werden. Veröff: NStZ 1994,338 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1993:RS0103794 Dokumentnummer JJR_19930908_AUSL000_... mehr lesen...
Norm: StGB §6 EStGB §7 Abs2StGB §86
Rechtssatz: Eine Prüfung des Adäquanzzusammenhanges ergibt, dass es nicht völlig außerhalb des Rahmens der gewöhnlichen Erfahrung liegt, wenn Faustschläge gegen den
Kopf: zu einem Schädelbasisbruch mit einer Subduralblutung und in der Folge zum Tod des Opfers führen. Entscheidungstexte 13 Os 66/92 Entscheidungstext OGH 21.10.1992 13 Os 66/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold Rudolf F***** (auch im dritten Rechtsgang) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 2, 86 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 5.Juni 1986 in Leoben-Hinterberg Johann G***** im Zuge eines Raufhandels durch Versetzen von Stößen, wodurch dieser in ein Heißwasserbecken stürzte, am Körper mißhandelt, wobei die Tat den Tod des Verletzten zur Folge hatte. Nach den wesentlichen Urteilfeststellungen... mehr lesen...