Norm
StGB §6 ERechtssatz
Eine Prüfung des Adäquanzzusammenhanges ergibt, dass es nicht völlig außerhalb des Rahmens der gewöhnlichen Erfahrung liegt, wenn Faustschläge gegen den Kopf zu einem Schädelbasisbruch mit einer Subduralblutung und in der Folge zum Tod des Opfers führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0089314Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2011