Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19. Juni 1938 geborene Hilfsarbeiter Alois A auf Grund der von der Staatsanwaltschaft wegen des Verbrechens des versuchten Totschlages nach den §§ 15, 76 StGB gegen ihn erhobenen Anklage des Verbrechens der versuchten Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach den §§ 15, (zu ergänzen: 83 Abs. 1), 85 Z. 2 StGB und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ (zu ergänzen: 83 Abs. 1), 84 Abs. 2 Z. 1 StGB schuldig erkannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16. Juni 1949 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Hilfsarbeiter Josef A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Er versetzte am 9. September 1978 in Mödling Anton B mehrere Schläge gegen das Gesicht, die infolge einer Prellung des linken Augapfels, eines Blutergusses im Oderlid und einer Blutung in der vorderen Augenkammer des li... mehr lesen...
Norm: StGB §6 EStGB §7 Abs2
Rechtssatz: Für die strafrechtliche Zurechnung eines Verhaltens als ursächlich für einen bestimmten Erfolg genügt, daß der Angeklagte durch seine Tätlichkeiten eine der Bedingungen geschaffen hat, unter denen der Erfolg eintritt. Entscheidungstexte 13 Os 102/79 Entscheidungstext OGH 27.09.1979 13 Os 102/79 13 Os 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Angeklagte Stefan A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1 und Abs 2, zweiter Deliktsfall, StGB und der Angeklagte Josef B des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs 1 (84 Abs 1), 86 StGB schuldig erkannt, weil sie am 16. Mai 1978 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Alexander C und der Franziska D durch Versetzen einer Vie... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §86
Rechtssatz: Die Vorhersehbarkeit der besonderen Folge der Tat muß im Zeitpunkt der Tat gegeben sein. Entscheidungstexte 13 Os 102/79 Entscheidungstext OGH 27.09.1979 13 Os 102/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0089496 Dokumentnummer JJR_19790927_O... mehr lesen...
Norm: StGB §6 EStGB §7 Abs2StGB §86
Rechtssatz: Für die Frage der Vorhersehbarkeit des (Taterfolges) Erfolges (hier: § 86 StGB) spielt auch die Person des Mittäters und das Ausmaß der nach den Umständen von ihm zu erwartenden Handlungen (hier: Tätlichkeiten) eine Rolle. Entscheidungstexte 13 Os 102/79 Entscheidungstext OGH 27.09.1979 13 Os 102/79 Veröff: EvBl 1980/40 S 135 ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A1StGB §6 A3StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Bei Prüfung der subjektiven Sorgfaltswidrigkeit ist auf die konkreten individuellen Verhältnisse des Täters (verringerte Intelligenz, Erregung zur Tatzeit) abzustellen; Mängel im emotionellen Bereich (Aggressivität, Alkoholmißbrauch), die den Täter belasten, bleiben dagegen unberücksichtigt. Entscheidungstexte 9 Os 77/79 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Dezember 1943 geborene Maurergeselle Karl A des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 2, 86 StGB schuldig erkannt, weil er am 10. August 1978 in Linz seine Lebensgefährtin Maria Renate B durch mindestens zwei Fußtritte gegen den Körper, die eine Zerreissung der Leber und Milz sowie innere Blutungen und letztlich den Tod der Genannten zur Folge hatten, mißhandelt hat. Dieses Urteil bekämpft der Ange... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.Februar 1941 geborene Hilfsarbeiter Franz A des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach dem § 86 StGB (richtig: §§ 83 Abs 1 und 2, 86 StGB) schuldig erkannt, weil er am 7. Juni 1978 in Droß (Bez: Krems) die Gertrude B dadurch mißhandelte, wobei die Tat den Tod der Geschädigten zur Folge hatte, daß er sie durch ca. 2 Stunden mit nur kurzen Unterbrechungen teils mit den Fäusten auf Gesicht und
Kopf: , größtenteils a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3. Juli 1943 geborene Schlossergeselle Josef A des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs 1, 86 StGB, des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB, des Vergehens der Störung der Totenruhe nach dem § 190 Abs 1 StGB und des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er 1.) am 3. April 1978 vorsätzlich seine Ehefrau Dorothea A dadurch, daß er ihr mehrere Faus... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §85 D
Rechtssatz: Vorhersehbarkeit der Tatfolgen im allgemeinen genügt; nicht erforderlich ist, daß der Täter alle (Besonderheiten oder) Einzelheiten des Kausalverkaufs und des Erfolgseintritts vorauszusehen vermag. Entscheidungstexte 9 Os 192/77 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 9 Os 192/77 Veröff: EvBl 1979/178 S 465 = RZ 1979/53 S 183 = SSt 50/22 ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §84 HStGB §85 D
Rechtssatz: Bei einem Sturz über die Treppe sind die Verletzungsfolgen vorweg nicht absehbar, damit Folgen im Sinne des § 85 StGB vorhersehbar. Entscheidungstexte 9 Os 192/77 Entscheidungstext OGH 03.04.1979 9 Os 192/77 Veröff: EvBl 1979/178 S 465 = RZ 1979/53 S 183 = SSt 50/22 11 Os 42/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Oktober 1933 geborene Hilfsarbeiter Sefki A - ein jugoslawischer Staatsangehöriger, gegen den Anklage wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB erhoben worden war - des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § (§ 83 Abs. 1) 84 Abs. 2 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 16.Februar 1978 in Wien seinen Landsmann Elmas B dadurch, daß er ihm mit einem Mess... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4. November 1946 geborene Staplerfahrer Matthias A des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach den § 83 Abs. 2, 84 Abs. 1, 85 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 24. Dezember 1977 in Moosdorf (OÖ) (seinen Bruder) Franz A durch Versetzen eines Faustschlages gegen das Gesicht am Körper mißhandelte und dadurch fahrlässig eine schwere Verletzung seines (bereits erblindet gewesenen) linken Auges b... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §86
Rechtssatz: Für die Zurechnung der schwereren Folge ist die Vorhersehbarkeit derselben das entscheidende Merkmal (MDR 1972,157). Ein Erfolg ist voraussehbar, wenn er nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eintreten konnte. Daß jemand nach wuchtigem Aufschlagen des Kopfes an Hirnverletzung stirbt, entspricht durchaus der Lebenserfahrung. Die Voraussehbarkeit des Verlaufs im allgemeinen genügt; die konkreten Einzelhe... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §87 Abs2
Rechtssatz: Die schwere Dauerfolge muß beim Delikt nach § 87 StGB zumindest fahrlässig im Sinne des § 7 Abs 2 StGB verschuldet werden. Entscheidungstexte 10 Os 89/78 Entscheidungstext OGH 21.06.1978 10 Os 89/78 Veröff: EvBl 1979/36 S 99 = SSt 49/37 11 Os 124/79 Entscheidungstext OGH 23.10.1979 11 O... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §86
Rechtssatz: Bei Prüfung, ob der Eintritt der Todesfolge als fahrlässig herbeigeführt (§ 7 Abs 2 StGB) zuzurechnen ist, findet die Frage der Zumutbarkeit sorgfaltsmäßigen Verhaltens schon dadurch ihre eindeutige Bejahung, daß die vorsätzliche Grundtat (§ 83 Abs 1 StGB) einen Verstoß gegen die in bezug auf die Achtung von Leib und Leben allgemein gebotene und (auch in einem erheblichen Erregungszustand) zumutbare Sorgfa... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Es ist eine Erfahrungstatsache, daß Zusammenstöße zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger zu unberechenbaren und auch letalen Folgen (Spätfolgen) führen können. Solche Folgen liegen sohin innerhalb des für die objektive Erfolgszurechnung maßgebenden Risikozusammenhanges. Entscheidungstexte 10 Os 59/77 Entscheidungstext OGH 25.05.1977 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §84 Abs2 H
Rechtssatz: Die Fälle des § 84 Abs 2 StGB sind nicht "besondere Folgen der Tat" im Sinne des § 7 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 179/76 Entscheidungstext OGH 21.03.1977 11 Os 179/76 Veröff: SSt 48/20 11 Os 13/77 Entscheidungstext OGH 20.04.1977 11 Os 13/77 Vgl; Beisatz: Die qualif... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §15 AStGB §84 Abs1 H
Rechtssatz: Versuch einer schweren Körperverletzung im Sinne der § 15, § 83 Abs 1, § 84 Abs 1 StGB ist rechtlich nicht denkbar. Entscheidungstexte 13 Os 150/76 Entscheidungstext OGH 21.12.1976 13 Os 150/76 Veröff: EvBl 1977/163 S 357 = JBl 1977,436 = SSt 47/84 = RZ 1977,41 13 Os 125/77 Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §84 Abs1 H
Rechtssatz: Die besonderen Folgen (Tatfolgen) des StGB sind ihrem Wesen nach - von der Schuld des Täters umfaßte - Bedingungen erhöhter Strafbarkeit (deren Eintritt erst die Anwendung der strengeren Strafdrohung rechtfertigt). Entscheidungstexte 13 Os 150/76 Entscheidungstext OGH 21.12.1976 13 Os 150/76 Veröff: EvBl 1977/163 S 357 = RZ 1977,41 ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Für die Zurechnung strafsatzerhöhender Taterfolge genügt unbewußte Fahrlässigkeit (LSK 1976/243, 9 Os 22/76). Entscheidungstexte 9 Os 138/76 Entscheidungstext OGH 05.11.1976 9 Os 138/76 11 Os 26/80 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 11 Os 26/80 9 O... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2. StGB §85 D
Rechtssatz: Vorhersehbarkeit schwerer Dauerfolgen (Verlust eines Auges) durch einen Nahschuß aus einer Gaspistole im Gesicht. Entscheidungstexte 12 Os 100/76 Entscheidungstext OGH 19.10.1976 12 Os 100/76 Veröff: EvBl 1977/103 S 214 = SSt 47/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Grundsätzlich wird ein Erfolg (auch subjektiv) zuzurechnen sein, der der Tathandlung adäquat ist, somit im Rahmen des vom Täter eingegangenen Gefahrenrisikos und nicht in ganz außergewöhnlichen Umständen liegt. Entscheidungstexte 10 Os 124/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 10 Os 124/76 12 Os 59/77 ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §85 Z1
Rechtssatz: Eine schwere und dauernde Beeinträchtigung der Sehkraft eines Auges ist eine fahrlässige zu verantwortende Folge eines mit großer Wucht geführten Faustschlages. Entscheidungstexte 10 Os 124/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 10 Os 124/76 11 Os 161/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Haftung für jene Folge, die als möglich für jedermann und auch für den Täter bei Aufwendung der gebotenen und zumutbaren Sorgfaltspflicht erkennbar ist. Entscheidungstexte 10 Os 124/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 10 Os 124/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0088925 ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Gilt für alle strafsatzerhöhenden Taterfolge (9 Os 109/75). Entscheidungstexte 9 Os 22/76 Entscheidungstext OGH 08.07.1976 9 Os 22/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089396 Dokumentnummer JJR_19760708_OGH0002_0090OS00022_7600000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §80 B
Rechtssatz: Für die Frage der Voraussehbarkeit eines tödlichen Ausgangs ist das konkrete Unfallgeschehen maßgebend. Bei einem verhältnismäßig leichten Auffahrunfall, bei dem die Beteiligten unverletzt bleiben, ist es nicht vorhersehbar, daß eine schwere Herzkrankheit des geschädigten Kraftfahrers in Verbindung mit der unfallbedingten Erregung zu seinem Tode führt. RS U OLG Karlsruhe (D) 1976/06/09 2 ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §83StGB §84
Rechtssatz: Der Täter handelt durch das provozierende Versetzen einer Ohrfeige und die Aufnahme des sich daraufhin sofort entwickelnden Kampfes bis zum Eintritt der schweren Verletzung des Gegners zumindest bedingt vorsätzlich in Mißhandlungsabsicht; dabei ist der Eintritt einer auch schweren Verletzung bei Durchführung des Ringkampfes auf einem Steinboden leicht vorhersehbar (§ 7 Abs 2 StGB). ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2
Rechtssatz: Gilt für alle qualifizierenden Taterfolge. Entscheidungstexte 9 Os 109/75 Entscheidungstext OGH 18.02.1976 9 Os 109/75 Veröff: RZ 1976/114 S 221 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089393 Dokumentnummer JJR_19760218_OGH0002_0090OS00109_7500000_001 ... mehr lesen...