Norm
StGB §43Rechtssatz
Die Unterlassung der Festsetzung einer Probezeit bei Gewährung der bedingten Strafnachsicht stellt eine Überschreitung der gerichtlichen Strafbefugnis dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091481Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2020