Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden, auch andere Entscheidungen enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Peter N***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Schuldspruch zufolge hat er am 13. September 1990 in Wien Dr. Hartmut B***** durch neunzehn Messerstiche vorsätzlich getötet. Rechtliche Beurteilung Der auf § 345 Abs. 1 Z 5, 6, 10 a und 13 StPO gestützten Nichtigkei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - gemäß §§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO in gekürzter Form ausgefertigten - Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12.September 1990, GZ 3 b E Vr 7384/90-7, wurde Stephan Johann H***** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des genannten Gerichtshofes vom 19.Oktober 1988, AZ 3 b E Vr 8750/88 (ON 15) - mit diesem Urteil war H**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Mai 1959 geborene Jiri R*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (Punkt I/ des Urteilssatzes) und des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB (Punkt II/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, am 17.August 1988 in Innsbruck I./ Stanislava G*** durch zweimaliges Drosseln mit einem Stoffschal und kräftiges Zurückreißen des Halses vorsätzlich getötet zu haben, sowie II./ im bewußten und gewollt... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot gilt auch dann, wenn im neuen Rechtsgang (erstmals) auf ein zwischen den beiden Rechtsgängen gefälltes Urteil gemäß §§ 31, 40 StGB Bedacht zu nehmen ist (vgl WK-StPO § 293 Rz 23). Entscheidungstexte 11 Os 73/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 11 Os 73/90 ... mehr lesen...
Gründe: Die Angeklagten Gerhard F*** (geboren am 9. März 1970), Harald W*** (geboren am 25. August 1972), Helmut W*** (geboren am 4. August 1971) und Karl U*** (geboren am 28. Jänner 1971) waren mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 12. Juni 1989, GZ 4 a Vr 200/89-37, im ersten Rechtsgang des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes), Harald W*** überdies des Verbrechens des teils... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil des Landesgerichtes Linz vom 19.Dezember 1988 wurde unter anderem Hermann S*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 148, erster Fall, StGB und des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit dem eingangs im
Spruch: bezeichneten Urteil des Bezirksgerichtes Leonfelden vom 19.... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Mai 1948 geborene Isidor S*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 30.November 1988, GZ 12 E Vr 1306/88-6, wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. In der Folge erkannte ihn das Bezirksgericht Vöcklabruck mit Abwesenheitsurteil vom 20.April 1989, GZ 4 U 319/88-23, des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB, begangen in der Zeit vom 1. März bis 19.Mai 1988, schuldig und verhängte über ihn gleichfalls eine dreimonatige Frei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Mai 1947 geborene Kaufmann Alois F*** der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (A), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (B), des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB (C), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148 zweiter Fall, 15 und 12 StG... mehr lesen...
Gründe: Der 29jährige Lubomir B*** wurde des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverlezung nach § 87 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 25.Februar 1989 in Wien dem Karl B*** durch einen Messerstich gegen den Bereich des rechten Oberbauches eine - im Urteil detailliert beschriebene - an sich schwere Körperverletzung, verbunden mit einer länger als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung absichtlich zugefügt hat. Rechtliche Beurteilung Die von ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §494a Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 494 a Abs 2 StPO steht der Widerruf dem Bezirksgericht zu, wenn die einzelnen Strafen und Strafreste das Ausmaß nicht übersteigen, daß für die Strafbefugnis dieses Gerichtstypus (§ 9 Abs 1 Z 1 StPO in Verbindung mit § 8 Abs 3 StPO idF StRÄG 1987) grundsätzlich maßgebend ist. Die einzelne Strafe (der einzelne Strafrest) darf daher neun Monate nicht übersteigen. Daß Strafen (oder Strafreste) aus m... mehr lesen...
Norm: StGB §31StPO §495 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Mehrzahl von Verurteilungen, in denen die bedingte Nachsicht einer Strafe oder eines Strafanteils ausgesprochen wurde, ist gemäß § 495 Abs 1 StPO (außer in den Fällen des § 494 a StPO) auch im Falle eines Zusammenhanges nach § 31 StGB jedes Gericht, das in erster Instanz in einem jener Verfahren erkannt hat, in welchem die bedingte Nachsicht ausgesprochen wurde, für den Widerruf der im betreffe... mehr lesen...
Gründe: Mit - dem am 25.Oktober 1988 in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 21.Oktober 1988, GZ 2 U 686/88-7, wurde die am 24.August 1946 geborene Margaretha B*** des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer - gemäß § 43 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Wochen verurteilt (Protokolls- und Urteilsvermerk ON 7). Im Anschluß ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StPO §281 Abs1 Z7StPO §288 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei Urteilsnichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 7 StPO ist weder in § 288 Abs 2 Z 2 StPO die Aufhebung des Strafausspruchs wegen der bereits abgeurteilten Taten und auch insoweit eine neue Verhandlung und Urteilsfällung in erster Instanz vorgesehen, noch erscheint dies sonst prozessual geboten oder - von Ausnahmefällen abgesehen - auch nur zweckmäßig. Im Falle eines Schuldspruchs we... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.September 1971 geborene Jugendliche Roland Alexander R*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB (A) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (B), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (C) und des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (D) schuldig erkannt. Als Verbrechen des Diebstahls durch E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1956 geborene Gerhard B*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er von 1986 bis 7.Dezember 1987 (zur Finanzierung seiner Spielleidenschaft) unter Vorgabe eines zahlungsfähigen und -willigen Darlehensnehmers, teils unter Benützung eines falschen Namens und falscher Urkunden, sieben Personen Geldbeträge von insgesamt 737.400 S herausgelockt und sie hiedu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 3.Juli 1951 geborene (aus Polen stammende) staatenlose Anatol von A*** (geborener M***) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter und dritter Fall StGB (Punkt A/I und II des Urteilssatzes) und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 1, 2 und 5 WaffG (Punkt F/I/1 und 2) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 17.Oktober 1986 bis 29.Juli 1987 unter Verwe... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. Mai 1988, GZ 4 Vr 676/88-22, wurde der Jugendliche Franz M*** neben zwei anderen strafbaren Handlungen des Verbrechens des teils versuchten und teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2 sowie 15 StGB und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB "in Verbindung mit § 12, zweite Alternative StGB" schuldig erkannt. Das Gericht verhängte über Franz M*** einschließlich des nachträglich... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StGB §43a Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 43 a Abs 3 StGB ist auf Freiheitsstrafen von nicht mehr als sechs Monaten - mögen diese auch als Zusatzstrafen nach den §§ 31, 40 StGB auszumessen sein - nicht anwendbar. Entscheidungstexte 11 Os 123/88 Entscheidungstext OGH 20.12.1988 11 Os 123/88 Veröff: EvBl 1989/86 S 310 = RZ 1989/47 S 121 ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40
Rechtssatz: § 31 StGB ist nur dann anzuwenden, wenn im früheren Urteil eine Strafe tatsächlich ausgesprochen wurde. Fand hingegen im früheren Urteil ein Absehen von der Strafe statt, so kommt eine "Zusatzstrafe" schon begrifflich nicht in Betracht. Entscheidungstexte 11 Os 155/88 Entscheidungstext OGH 20.12.1988 11 Os 155/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 7. Oktober 1988 wurde Gerhard M*** wegen des am 26.Jänner 1988 begangenen Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nur den Strafausspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 11 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde sowie mit Berufung. Rechtliche Beurteilung Die Nichtigke... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28.April 1988, GZ 25 Vr 4.110/87-28, wurde der am 1.Feber 1964 geborene Angeklagte Maximilian K*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und unter Bedachtnahme gemäß den §§ 31 und 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4.Juni 1987, GZ 28 Vr 1.625/86-37, die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.Juni 1987, GZ 10 U 336/87-3, und auf das Urteil ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Erst das Überschreiten der Grenzen des § 31 StGB bewirkt - unbeschadet einer Nichtigkeit aus anderen Gründen - wie schon bisher eine Nichtigkeit gemäß § 281 Abs 1 Z 11 StPO; es sei denn, daß das Gericht eine bereits rechtskräftig verhängte Unrechtsfolge durch eine Zusatzstrafe (§ 31 StGB) erklärtermaßen korrigieren wollte und auch erkennbar korrigiert hat und damit in Verletzung des im XX.Hau... mehr lesen...
Gründe: Der zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nachgegangene Christian B*** ist des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB. schuldig erkannt und über ihn nach § 147 Abs 3 StGB. sowie gemäß § 31 StGB. unter Bedachtnahme auf das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 11.September 1984, 9 Vr 1218/84-70, eine Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt worden. Rechtliche Beurteilung I... mehr lesen...
Norm: StGB §31
Rechtssatz: Die Verhängung einer Zusatzstrafe setzt auch bei der (in erster Instanz noch nicht möglich gewesenen, also) originären Anwendung des § 31 StGB durch das (mit der Straffrage befaßte) Rechtsmittelgericht nur voraus, daß die damit abzuurteilenende Tat nach der Zeit ihrer Begehung schon im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren hätte abgeurteilt werden können, sohin schon vor dem erstinstanzlichen Urteil im letzterwähnte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 9.November 1987, GZ 16 Vr 366/87-31, wurde Karl J*** mehrerer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Angeklagten nur mit Berufung wegen des Strafausspruches bekämpft. Vor der Entscheidung über diese Berufung wurde er mit dem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 15.Dezember 1987, GZ 28 E Vr 2708/87-5, das am 19.Dezember 1987 in Rechtskraft erwuchs, eines in der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Baumeister Dietmar R*** schuldig erkannt, er habe in Salzburg in den Jahren 1978 bis 1980 vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung "verwirkt" (gemeint: bewirkt), und zwar 1. durch Nichterklärung von Erlösen an fertiggestellten Bauten eine Verkürzung an Umsatzsteuer von 1,681.891 S, 2. unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von entsprechenden Lohnkonten gemäß ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 33jährige Erich T*** (zu A) des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2, 15 Abs. 1 StGB, (zu B) des Vergehens des Gebrauchs fremder Ausweise nach § 231 Abs. 1 StGB, (zu C) des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130, erster und vierter Fall, StGB, (zu D) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (vor dem 1.März 1988 gefällten) Urteil wurde Eduard P*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (A 1 des Urteilsspruches) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (A 2), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (A 3), des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (B und C 1, wobei Punkt B unrichtig als... mehr lesen...
Gründe: Der am 30.Juli 1949 geborene Tischler Ernst Alois B*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Wels vom 22. Juni 1987, GZ 11 E Vr 350/87-9, des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 224 (§ 223 Abs 2) StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 6 Wochen verurteilt, weil er verfälschte - nach Ansicht des Erstgerichtes öffentliche - Urkunden im Rechtsverkehr zum Beweis einer Tatsache, nämlich der volls... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.August 1970 geborene - demnach noch jugendliche - Ferudun K*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 14.Juni 1987 in Wien den Manfred I*** durch Versetzen eines kräftigen Faustschlages ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat eine an sich schwere Verletzung, nämlich einen doppelten Kieferbruch, ferner ein Hämatom am linken Auge und eine Pl... mehr lesen...