Norm: StGB §31StGB §66
Rechtssatz: Bei einer gemäß § 65 Abs 1 Z 1 StGB zulässigen neuerlichen Verurteilung eines Österreichers im Inland wegen im Ausland begangener Straftaten, für welche er bereits im Ausland verurteilt worden ist, ist auf die im ausländischen Urteil verhängte Strafe nur dann nicht gemäß § 31 StGB Bedacht zu nehmen, wenn sämtliche dem ausländischen Schuldspruch zugrundeliegenden Straftaten mit jenen der inländischen Verurteilu... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §55
Rechtssatz: Werden mehrere strafbare Handlungen eines Rechtsbrechers, die nach der Zeit ihrer Begehung Gegenstand eines Urteiles hätten sein können, in verschiedenen, im Verhältnis des § 31 StGB stehenden Erkenntnissen abgeurteilt, so ist anlässlich der zeitlich nachfolgenden Verurteilung zu prüfen, ob eine im zeitlich vorangegangenen Verfahren ausgesprochene bedingte Strafnachsicht auch bei gemeinsamer Aburteilung gewähr... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21 Abs3FinStrG §21 Abs4StGB §31StPO §281 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Die rechtsirrige Anwendung oder Nichtanwendung der § 31 StGB; § 21 Abs 3 und Abs 4 FinStrG stellt eine offenbar unrichtige Beurteilung für die Strafbemessung entscheidender Tatsachen dar und kann daher mit Nichtigkeitsbeschwerde aus § 281 Abs 1 Z 11 StPO angefochten werden. (Aus der Neufassung des § 281 Abs 1 Z 11 StPO durch das StRÄG 1987 abgeleitete... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StPO §281 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Die rechtsirrige Anwendung der §§ 31, 40 StGB - durch Absehen von einer Zusatzstrafe - bedeutet eine Überschreitung der Strafbefugnis und begründet somit Nichtigkeit des Strafausspruches. Entscheidungstexte 14 Os 22/95 Entscheidungstext OGH 10.03.1995 14 Os 22/95 13 Os 17... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 EStGB §31
Rechtssatz: Ist ein Rechtsbrecher wegen einer strafbaren Handlung verurteilt worden und stellt sich nachträglich heraus, daß er vor diesem Urteil noch eine andere Straftat (oder mehrere Straftaten) begangen hat, kann das Absorptionsprinzip (§ 28 Abs 1 StGB) naturgemäß nicht mehr wirksam werden, weil der Rechtsbrecher wegen einer der insgesamt zusammentreffenden strafbaren Handlungen bereits bestraft wurde. Für solc... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §33 Z2StGB §40StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Daß zwei Vorverurteilungen im Verhältnis der §§ 31, 40 StGB stehen, ändert nicht an der Zahl der schuldigsprechenden Erkenntnisse. Nur wenn das Erstgericht daraus unrichtige rechtliche Folgerungen gezogen hätte - etwa in bezug auf die Voraussetzungen des § 39 StGB oder der § 23 Abs 1 Z 2 StGB oder hinsichtlich der Tilgungsfrist - wäre Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO gegeben.... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22StGB §31StGB §40
Rechtssatz: Eine Bedachtnahme auf frühere Abstrafungen (Zusatzstrafe) ist nur getrennt, nämlich bei Finanzvergehen einerseits (gemäß § 21 Abs 3 und 4 FinStrG) und sonstigen gerichtlichen Straftaten andererseits (gemäß § 31 StGB) möglich. Wegen des beim Zusammentreffen von Finanzvergehen mit anderen gerichtlich strafbaren Handlungen geltenden Kumulierungsgrundsatzes ist eine wechselseitige Rücksichtnahme auf zei... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40
Rechtssatz: Bedachtnahme auf eine Vorverurteilung in Deutschland, die ihrerseits unter Einbeziehung weiterer Vor-Urteile mit Bildung einer Gesamtstrafe erfolgte. Entscheidungstexte 15 Os 149/92 Entscheidungstext OGH 17.06.1993 15 Os 149/92 Veröff: EvBl 1993/183 S 742 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §20aStGB §29StGB §31
Rechtssatz: § 31 StGB stellt, soweit es die Zusammenrechnung betrifft, ausschließlich auf "Werte" und "Schadensbeträge", somit auf das Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB ab, nicht aber (auch) auf die Zusammenrechnung unrechtmäßig erlangter Bereicherung aus mehreren strafbaren Handlungen im Sinn des § 20 a Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 149/92 ... mehr lesen...
Norm: StGB §20a Abs1StGB §31
Rechtssatz: Im Fall nachträglicher Verurteilung ist allein die aus den dieser Verurteilung zugrundeliegenden Straftaten erlangte unrechtmäßige Bereicherung für die Anwendbarkeit des § 20 a Abs 1 StGB maßgebend. Entscheidungstexte 15 Os 149/92 Entscheidungstext OGH 17.06.1993 15 Os 149/92 Veröff: EvBl 1993/183 S 742 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs1StGB §31StGB §40
Rechtssatz: Die Bedachtnahme auf ein der nun abzuurteilenden Tat nachfolgendes Urteil setzt voraus, dass in diesem Urteil eine Strafe (gegebenenfalls auch nur gemäß § 40 StGB durch Bedachtnahme auf eine weiteres Vorurteil ohne Verhängung einer Zusatzstrafe) überhaupt bemessen wurde. Ein Urteil jedoch, mit dem der Strafausspruch gemäß § 13 Abs 1 JGG vorbehalten wurde, scheidet aus dem Anwendungsbereich der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.November 1973 geborene Angeklagte Hubert T***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Klagenfurt (zu 1) am 9.Jänner 1991 versucht, vier Packungen Rasierklingen, ein Toilettewasser und einen Deodorantstift im Gesamtwert von 723,50 S den Verfügungsberechtigten der Firma D****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - gemäß §§ 488 Z 7, 458 Abs. 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigten - Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Steyr vom 18.August 1989, GZ 15 E Vr 325/89-28, wurde August S***** des Verbrechens der Desertion nach § 9 Abs. 1 MilStG und des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 9 Abs. 1 MilStG unter Anwendung des § 28 StGB und gemäß §§ 31, 40 StGB unter Bedachtnahme auf das Urteil des Gerichtes Cl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** wegen der Vergehen der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB, der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 2 StGB und der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB gemäß dem § 105 Abs. 1 StGB unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, welche im Sinne der §§ 31 und 40 StGB als Zusatzstrafe zu einer (dort bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe in der Dauer von ebenfalls vier M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Juli 1971 geborene Patrick G***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB schuldig erkannt und nach den §§ 28, 129 StGB zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Darnach hat er nachstehend näher bezeichnete fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert nachgenannten Personen mit Bereicherungsvorsatz im gemeinsamen Zusammenwirk... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §55 Abs3
Rechtssatz: Im Fall einer nachträglichen Verurteilung gemäß § 31 StGB kommt eine (diesfalls von Gesetzes wegen eintretende) Verlängerung der im Vor-Verfahren bestimmten Probezeit - unter der Voraussetzung, daß die betreffende bedingte Strafnachsicht nicht widerrufen wird - nur dann in Betracht, wenn dabei abermals eine Strafe verhängt und bedingt nachgesehen wird; wird daher gemäß §§ 31, 40 StGB keine (Zusatzstrafe) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert W***** (I.) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB und (II.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Windischbaumgarten (zu I.) von Juli 1989 bis 12. März 1991 Anna W***** (seine damalige Ehefrau) in zahlreichen Angriffen, seit Jänner 1991 in etwa zwei bis drei Angriffen wöchentlich, außer dem Fall des § 201 Abs. 1 StGB durch Schläge und durch Festhalten, wo... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §53StGB §55
Rechtssatz: Sind zwei Vor-Urteile miteinander nach § 31, 40 StGB verknüpft, dann kommt im Fall einer neuerlichen Verurteilung wegen einer Tat, die in der Zeit zwischen diesen beiden Urteilen begangen wurde, nur in Ansehung der mit dem ersten Vor-Urteil gewährten bedingten Strafnachsicht ein Widerruf (nach § 53 StGB) in Betracht, aber nicht auch in Ansehung der (auch) mit dem zweiten Vor-Urteil gewährten, und zwar ... mehr lesen...