Norm: StGB §12 BbStGB §12 BcStGB §14 BStGB §153StGB §302
Rechtssatz: Bestimmungstäter und Beitragstäter (§ 12 zweiter und dritter Fall StGB) müssen grundsätzlich mit dem für das angesonnene Delikt geforderten Tatvorsatz handeln, das heißt in ihrer Person dessen subjektiven Tatbestand zur Gänze erfüllen. Bei unrechtsbezogenen Sonderdelikten (Missbrauch der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB und Untreue nach § 153 Abs 1 StGB) hat sich der Vorsatz d... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Das durch § 302 StGB geschützte Rechtsgut ist die Ordnungsgemäßheit und Sauberkeit der gesamten hoheitlichen Verwaltung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und in die Integrität der Beamten bei ihrer Amtsführung. Entscheidungstexte 13 Os 82/96 Entscheidungstext OGH 03.07.1996 13 Os 82/96 12 Os... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Konkretes staatliches Recht ist auch die Verhinderung der Benützung einer bewilligungspflichtigen baulichen Anlage ohne Benützungsbewilligung, die ihrerseits von der vorschriftsgemäßen Errichtung des Bauwerkes abhängt. Dieses Recht kann auch durch Unterlassung (§ 2 StGB) geschädigt werden. Entscheidungstexte 13 Os 82/96 Entscheidungstext OGH 03.07.1996 ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §302
Rechtssatz: Sonstiger Tatbeitrag zum Amtsmißbrauch einer Matura-Prüferin durch Teilnahme an einer nach Bekanntgabe der Prüfungsfragen abgehaltenen Scheinprüfung. Entscheidungstexte 12 Os 61/95 Entscheidungstext OGH 29.06.1995 12 Os 61/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B4StGB §207StGB §302
Rechtssatz: Die rechtfertigende Wirkung des Einverständnisses des Verletzten kommt nur bei solchen Delikten in Betracht, bei denen die Rechtsordnung dem Träger des Rechtsgutes die (alleinige) Verfügungsgewalt über das geschützte Rechtsgut einräumt, also bei disponiblen Rechtsgütern, während Eingriffe in persönliche Rechtsgüter, die auch im Interesse der Allgemeinheit geschützt sind, trotz Einwilligung des Betr... mehr lesen...
Norm: AVG §52 Abs1StGB §302
Rechtssatz: Nur der Amtssachverständige ist in den Bereich der Hoheitsverhaltung einbezogen und wird als integraler Bestandteil des behördlichen Verfahrens tätig; der nur für ein bestimmtes Verfahren einmalig bestellte (nichtamtliche) Sachverständige hingegen wird in den hoheitlichen Meinungsbildungsprozeß nicht eingebunden, er liefert lediglich ein vom zur Entscheidung berufenen Organ zu prüfendes Beweismittel. ... mehr lesen...
Norm: StGB §99StGB §302
Rechtssatz: Wird eine Freiheitsentziehung amtsmißbräuchlich begangen, kommt § 302 StGB zur Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 4/94 Entscheidungstext OGH 22.06.1994 1 Ob 4/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0093153 Dokumentnummer JJR_19940622_OGH00... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Das durch § 302 StGB geschützte Rechtsgut ist die Ordnungsgemäßheit und Sauberkeit der gesamten hoheitlichen Verwaltung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und Integrität der Beamten bei ihrer Amtsführung. Entscheidungstexte 15 Os 50/94 Entscheidungstext OGH 16.06.1994 15 Os 50/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Ein "Liegenlassen" von Berufungen verletzt zwar die Entscheidungspflicht der Behörde, ein Zuwarten im Einverständnis mit den Berufungswerbern bis zur Erfüllung der von diesen gestellten Bedingungen für deren allfällige Rückziehung ist aber nicht geeignet, die Berufungswerber in ihren Rechten zu schädigen. Entscheidungstexte 13 Os 140/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Der abstrakte staatliche Anspruch auf eine korrekte und saubere Verwaltung ist kein konkretes Recht im Sinn des § 302 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 140/93 Entscheidungstext OGH 26.01.1994 13 Os 140/93 Veröff: JBl 1994,838 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0095887 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art140StGB §302
Rechtssatz: Die in § 302 StGB verwendeten Gesetzesbegriffe "Amtsgeschäfte", "in Vollziehung der Gesetze" und "Schädigung an Rechten" sind durchaus nicht unbestimmt; sie sind vielmehr einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich, womit sie nicht zum Gegenstand eines Gesetzesprüfungsverfahrens gemacht werden können. Entscheidungstexte 15 Os 150/93... mehr lesen...
Norm: B-VG Art74B-VG Art76B-VG Art142B-VG Art143StGB §302
Rechtssatz: Zu den durch § 302 Abs 1 StGB geschützten Rechten zählen vor allem öffentliche Rechte. An einem solchen schädigt, wer eine konkrete (staatliche) Maßnahme vereitelt, wodurch die Erfüllung des bestimmten Zweckes hintangehalten werden soll, den der Staat (eine Gebietskörperschaft) mit der mißachteten Vorschrift erreichen will, und zwar gleichgültig, ob diese Vorschrift einen Par... mehr lesen...
Norm: BDG §44 Abs2StGB §302StGB §311
Rechtssatz: Das Ersuchen ( = Weisung) des Dienstvorgesetzten, einen inhaltlich unrichtigen Aktenvermerk zu errichten und diesen falsch zu datieren, ist als eine gegen strafgesetzliche Vorschriften (§ 311 StGB, allenfalls § 302 Abs 1 StGB) verstoßende Weisung gemäß § 44 Abs 2 BDG vom untergebenen Beamten abzulehnen und vermag daher an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beamten für die dennoch vorgeno... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §302
Rechtssatz: Zur Vollendung des Verbrechens des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB in subjektiver Hinsicht (unter der Voraussetzung wissentlichen Befugnismissbrauchs) genügt der auf eine objektiv mögliche Schädigung gerichtete dolus (eventualis) des Täters, der Befugnismissbrauch muss mithin nicht zu einer tatsächlichen Schädigung eines anderen an seinen Rechten geführt haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Schadensmindernde Umstände sind ohne Belang, wenn es an den Grundvoraussetzungen jeglicher Kompensation - Aufrechenbarkeit der Ansprüche; Offenlegung bzw Ankündigung gegenüber dem Kontrahenten - mangelt. Entscheidungstexte 14 Os 135/92 Entscheidungstext OGH 28.09.1993 14 Os 135/92 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Wenngleich es nach Lehre und Rechtsprechung außer Streit steht, daß nicht schon jede Mißachtung von Vorschriften einen (konkreten) Schaden im Sinne des § 302 Abs 1 StGB darstellt, bleibt die (bloß) disziplinäre Ahndung von Vorschriftsmißachtungen auf solche Fälle beschränkt, in denen der (bedingte) Vorsatz des Beamten nicht auch darauf gerichtet ist, dadurch einen bestimmten Zweck des Staates zu vereiteln (SSt 41/37)... mehr lesen...
Norm: B-VG Art22StGB §2 B2StGB §302
Rechtssatz: Wissentlich mißbräuchliche Unterlassung der Amtshilfe im Rahmen der Hoheitsverwaltung kann durchaus (etwa im Zusammenhang mit die persönliche Freiheit beeinträchtigenden Maßnahmen) bei Erfüllung der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen als Mißbrauch der Amtsgewalt strafbar sein. Voraussetzung hiefür ist allerdings unter anderem, daß das Untätigbleiben des Beamten einer Rechtsgutverletzung durch ak... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Unterlassung der vorgeschriebenen Maßnahmen zur Erfassung des Unfallgeschehens nach Kollision zweier Heereskraftfahrzeuge sowie der Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch den vorgesetzten Kompaniekommandanten bzw Bataillonskommandanten. Entscheidungstexte 14 Os 146/92 Entscheidungstext OGH 18.05.1993 14 Os 146/92 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §76 Abs1KFG 1967 §76 Abs2StGB §302
Rechtssatz: In Anwendung der Bestimmungen des § 76 Abs 1 und Abs 2 KFG, wonach Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes einem Kraftfahrzeuglenker, aus dessen Verhalten deutlich erkennbar ist, daß er insbesondere infolge eines übermäßigen Alkoholgenusses nicht mehr die volle Herrschaft über seinen Geist und seinen Körper besitzt, den Führerschein vorläufig abzunehmen haben, wenn er ein Kraftfa... mehr lesen...
Norm: B-VG Art90 Abs2StGB §302StPO §84 A
Rechtssatz: Wegen des Grundsatzes "nemo tenetur se ipsum accusare" kann einem Beamten die Erstattung (Weiterleitung) einer allein den Interessen des Anzeigers und des Staates an der Strafverfolgung dienenden Meldung oder Anzeige unter dem Aspekt des § 302 StGB dann nicht abverlangt werden, wenn er selbst die ihm angezeigte strafbare Handlung verübt hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Befugnismißbrauch im Sinne des § 302 StGB ist gegeben, wenn der Beamte im vollen Wissen eines gesetzwidrigen Zustandes und der ihn zu dessen Anwendung treffenden amtlichen Obliegenheit jene behördlichen Maßnahmen nicht anordnet, zu deren Vornahme er gesetzlich verpflichtet ist (JBl 1992,56). Entscheidungstexte 13 Os 104/91 Entscheidungstext OGH 18.03.1992 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §302StGB §320
Rechtssatz: Bei eintätigem Zusammentreffen eines (echten Sonderdeliktes - im vorliegenden Fall: Mißbrauch der Amtsgewalt - mit einem (absolut) politischen Delikt - im vorliegenden Fall: Neutralitätsgefährdung - ist schon wegen der vom Verfassungsgesetzgeber zum Ausdruck gebrachten speziellen Bedeutung politischer Straftaten stets echte Idealkonkurrenz anzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: In der von der Staatsanwaltschaft Linz im Verfahren 25 (zuvor 21) Vr 1193/89 des Landesgerichtes Linz eingebrachten Anklageschrift vom 14.September 1990, Zahl 2 St 1305/89, wird Dr. Fred S*****, Karl B***** und Mag. Leopold G***** das Verbrechen des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB angelastet (Band 165, ON 1864 dA). Danach stehen sie (von einem allein Karl B***** betreffenden weiteren Anklagevorwurf - Pkt. II - abgesehen) in Verdacht, in Wien bzw. Linz a... mehr lesen...