Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Petra S***** und Mag. Christoph P***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB - letzterer als Beitragstäter nach § 12 zweiter Fall StGB - schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Petra S***** und Mag. Christoph P***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB - letzterer als Beitragstäter nach Paragraph 12, zweiter Fall St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Ing. Manfred W***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Ing. Manfred W***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er im Juli und August 2003 in Ternberg als Bürgermeister der Marktgemeinde Ternberg, somit als Beamter, "mit dem Vorsatz, dadurch die G... mehr lesen...
Norm: StPO §202RDG §57StGB §302
Rechtssatz: Eine Absprache zwischen Richter und Verteidiger über zahlenmäßig determinierte Auswirkungen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf die über diesen zu verhängende Strafe, die sich bereits vom Ansatz her mit den auf eine mögliche Diversion gerichteten, gesetzlich determinierten Verfahrensschritten nicht vergleichen lässt, ist schon wegen des ersichtlichen Verstoßes gegen § 202 erster und zweiter Fall... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (I) und des Vergehens des Diebstahles nach § 127 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB (römisch eins) und des Vergehens des Diebstahles nach Paragraph 127, StGB (römisch II) schu... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen Urteilen wurden - abweichend von der in Richtung §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 2, 148 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage (ON 18) - die Angeklagten des (bei K***** richtig:) Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB, Ki***** als Beteiligter nach § 12 letzter Fall StGB, K***** überdies des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt. Der Angeklagte K***** hat gegen das ihn betreffende Urteil vom 16. Jänner 2004, ON 49, Nich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl S***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Ende April 2002 in Wien als Marktamtsbeamter der MA 59 mit dem Vorsatz, dadurch die Gemeinde Wien in ihrem Recht auf Ahndung von Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der Gesundheit und der gesetzmäßigen Erstattung von Anzeigen zu schädigen, seine Befugnis, im Rahmen der Gemeinde als der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter V***** des als Bestimmungstäter (§ 12 zweiter Fall StGB) begangenen Verbrechens des Amtsmissbrauchs nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 3. September 1997 bis Oktober 2002 den - unter einem rechtskräftig abgeurteilten - Robert B***** dadurch wissentlich dazu bestimmt hatte, als Inhaber einer zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a KFG ermächtigten Werkstätte durch das Ausstellen von Beg... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z4StGB §302KFG §57a
Rechtssatz: Der zur Ausstellung eines Gutachtens nach § 57a Abs 4 KFG Befugte ist Beamter iS des § 302 StGB. Um strafbar zu sein, muss der Täter (§ 12 StGB) auch hinsichtlich des normativen Tatbestandsmerkmals "Beamter" vorsätzlich handeln, also Bedeutungskenntnis (§ 5 Abs 1 StGB) haben. Dazu genügt es, dass er zumindest in laienhafter Weise den sozialen Sinngehalt des § 74 Abs 1 Z 4 StGB, mithin erkennt,... mehr lesen...
Gründe: Boban A***** (dieser als Bestimmungs- und Beitragstäter nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB), Manfred F***** und Erich K***** wurden des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Boban A***** (dieser als Bestimmungs- und Beitragstäter nach Paragraph 12, zweiter und dritter Fall StGB), Manfred F***** und Erich K***** wurden des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Da... mehr lesen...
Gründe: Hans Werner W***** wurde des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 10. Juli 2002 in Innsbruck als Beamter der kriminalpolizeilichen Abteilung der BPD Innsbruck mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten Recht auf Heranziehung des RI Markus L***** zu ausschließlich dienstlichen Aufgaben zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch, d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus K***** des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 18. November 2002 in Kufstein mit dem Vorsatz, dadurch den Staat in seinem konkreten Recht auf Strafverfolgung zu schädigen, die Gendameriebeamten RI Franz P***** und RI Johann E***** durch das zweimalige Ersuchen, von einer Anzeigeerstattung wegen einer Verwaltungsübertretung nach § ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Erwin S***** und Dr. Gerwig P***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, letzterer als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Erwin S***** und Dr. Gerwig P***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB, letzterer als Beteiligter nach Paragraph 12, dritter Fall StGB, schuldig er... mehr lesen...
Gründe: Rudolf und Dieter F***** (dieser als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB) wurden (richtig: jeweils mehrerer) Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben von Ende 1997 bis Oktober 1998 mit dem Vorsatz, dadurch von der Abfrage betroffene Personen an ihrem (Grund-)Recht auf Datenschutz zu schädigen, Rudolf und Dieter F***** (dieser als Bestimmungstäter nach Paragraph 12, zweiter Fall StGB) wurden (richtig: jeweils meh... mehr lesen...
Norm: StGB §302StPO §24 AStPO §78StPO §84 Abs1 AStPO §84 Abs3 A
Rechtssatz: Ein Exekutivorgan der Sicherheitsbehörde ist verpflichtet, ihm amtlich, dh in seinem gesetzmäßigen Wirkungsbereich bekannt gewordenes strafrechtlich relevantes Verhalten (soweit es sich nicht um bloße Privatanklagedelikte handelt), dem Leiter seines Amtes zu melden, damit dieser die Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder den Untersuchungsrichter erstatte. Zu einer unmit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl Sp***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 13. Februar 2002 in Lauterach als gemäß § 57a Abs 2 KFG ermächtigter Gewerbetreibender mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht, nur verkehrs- und betriebssichere Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, zu schädigen, seine Befugnis im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte DI Wolfgang P***** vom Anklagevorwurf (des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB), er habe in Wien als Beamter, nämlich als Leiter der Landesfahrzeugprüfstelle der MA *****, mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis im Namen der Stadt Wien als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, indem er im August 200... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Horst M***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Horst M***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 27. Dezember 1999 in Salzburg als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) der Bundespolizeidirektion Salzburg mit dem Vorsatz, Roland H*****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann S***** und Wolfgang T***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, Wolfgang T***** als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Die Qualifikation des § 302 Abs 2 zweiter Satz StGB wurde - abweichend von der Anklage (ON 10) - nicht angenommen. Darnach haben vom 6. Oktober 1998 bis 15. November 1999 in Ruprechtshofen Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann S***** und Wolfgang T***** ... mehr lesen...
Gründe: Dr. Klaus Otto B***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch einer Mitangeklagten und unbekämpft gebliebene Freisprüche enthält, des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 6. oder 7. April 1999 in Traun als mit der Leitung der Abteilung V (Polizeiabteilung bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land) betrauter Beamter (mit Aufgabenbereich Waffenwesen, Fremdenrecht, Passwesen und son... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Vom Willen, den Staat an seinem (konkreten) Recht auf deren ausschließlich dienstliche Verwendung zu schädigen, getragener Missbrauch der einem militärischen Vorgesetzten gegenüber unterstellten Soldaten zustehenden Befehlsgewalt begründet bei Anordnung privater Dienstleistungen Strafbarkeit nach § 302 StGB, weil auch eine unzuständige Person (§ 7 Abs 5 Z 1 ADV) Vorgesetzter iS der Begriffsbestimmung des § 2 Z 5 ADV ... mehr lesen...
Gründe: Franz R***** geboren am 3. Februar 1941 in St. U*****, Österreicher, nunmehr Beamter in Ruhe, wurde wegen der vorstehend geschilderten Taten der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt der
Entscheidungsgründe: war er für die Zeit vom 29. Oktober 2000 ab 13.00 Uhr bis 13.00 Uhr des nächstfolgenden Tages als Offizier vom Tag für die in K***** befindliche M***** und die in etwa 1.800 m davon entfernte T***** eingeteilt (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Lazar G***** des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 7. Oktober 2000 in Graz 1.) dadurch, dass er GrInsp Christian G***** und RevInsp Günter B***** einen 1.000 S-Geldschein hinhielt und dazu mehrfach äußerte: "Nehmen sie das Geld, aber schreiben sie dafür bitte keine Anzeig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Scheibbs vom 19. 1. 1998 wurde die Beklagte gemäß § 273 ABGB zur Sachwalterin bestellt. Nach ihrem Aufgabenkreis hatte sie den Betroffenen vor Ämtern und Behörden zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten. Der Betroffene hatte eine Spareinlage bei der klagenden Partei. Mit Beschluss vom 5. 3. 1998 ordnete das Sachwalterschaftsgericht an, dass "über die mit der Bezeichnung 'Mündelgeld' versehene oder zu versehende Spareinlage ... mehr lesen...
Gründe: Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Herbert R*****: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Herbert R***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z l, Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A/1, 3, 4 und 10), des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB (B/I, II und V) und der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Ebenso wie privat erworbenes Wissen einen Beamten nicht zu amtlicher Tätigkeit verpflichtet (weil der Staat darauf kein Recht hat), wird umgekehrt die nur für dienstliche Belange bestehende rechtliche Möglichkeit, das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG) und jenes auf Verschwiegenheit von bei Trägern von Krankenanstalten und in Krankenanstalten beschäftigten Personen (§ 9 KAG) zu durchbrechen, ohne dienstliche Rechtf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernhard F***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 2, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 9. Oktober 1999 in Gries am Brenner den Ewald M***** am Körper misshandelte und dadurch fahrlässig am Körper schwer verletzte, indem er ihn von einem Barhocker herunterriss, wodurch er (mit dem linken Fuß - US 5) umknickte, was einen Bruch des Wadenbeines, eine Zerreissung der Bandverbindung zwischen Schien- und Wadenbei... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Amtsmissbrauch eines Polizeibeamten durch rechtswidrige Festnahme einer Radfahrerin, die danach ihre ebenfalls auf einem Fahrrad in ihrer Begleitung befindlichen unmündigen Kinder unbeaufsichtigt lassen musste. Schädigung am Recht der Frau auf persönliche Freiheit (mit ausführlicher Erörterung der bezüglichen Rechtsvorschriften), am Recht auf Beaufsichtigung ihrer unmündigen Kinder sowie der Repbulik Österreich an ih... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner M***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. August 1999 in Wien als Sicherheitswachebeamter mit dem Vorsatz, dadurch andere an ihren Rechten zu schädigen, nämlich Gabriele A***** an ihrem Recht auf persönliche Freiheit und Beaufsichtigung ihrer unmündigen Kinder durch die Behörde, nachdem sie selbst festgenommen worden war, sowie die Republik Österreich an ihrem ... mehr lesen...
Gründe: Roland P***** wurde des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er "als Beamter der Justizanstalt Garsten im Range eines Revierinspektors mit dem Vorsatz, dadurch den Staat an seinem konkreten Recht auf Durchführung eines den Bestimmungen des EGStVG und der VZO entsprechenden Strafvollzuges zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, auf die nachangef... mehr lesen...