Norm: §302 StGB
Rechtssatz: Ergibt sich die (zumindest abstrakte) Befugnis des Beamten (etwa auch eine diesen treffende Handlungspflicht) nicht aus im BGBl kundgemachten Rechtsakten (oder solchen der EU), sondern bloß aus einer Verwaltungsverordnung (etwa einem Erlass), sind auch dazu konkrete Feststellungen zu treffen, weil insoweit der Grundsatz „iura novit curia“ nicht zum Tragen kommt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §311
Rechtssatz: Echte Realkonkurrenz zwischen § 302 StGB und § 311 StGB ist möglich. Entscheidungstexte 14 Os 23/20v Entscheidungstext OGH 29.04.2020 14 Os 23/20v Beisatz: Etwa, wenn die Falschbeurkundung der Verschleierung eines zuvor begangenen Missbrauchs der Amtsgewalt dient (vgl 14 Os 40/19t). (T1) 14 Os 48/20w ... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 302 StGB stellt auf die Organstellung im funktionellen Sinn ab. Wird also ein in den Verwaltungsapparat eines Rechtsträgers organisatorisch eingebundener Beamter funktionell für einen anderen Rechtsträger tätig (hier: mittelbare Bundesverwaltung), so ist für die Tatbestandserfüllung ausschließlich die Zurechnung des Organhandelns zu Letzterem ausschlaggebend. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §302B-VG Art20 Abs1
Rechtssatz: Tatbildlicher Fehlgebrauch der einem Beamten (abstrakt) zukommenden Befugnis (zur Vornahme von Amtsgeschäften) kann auch darin liegen, dass dieser eine seine Dienstverrichtung betreffende Weisung des (zuständigen) Vorgesetzten, deren Befolgung zudem nicht gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde (vgl Art 20 Abs 1 B?VG), missachtet (Anm: s bereits 17 Os 29/15s). Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §307StPO §198 Abs3
Rechtssatz: Die Diversion ist bei Konkurrenz von Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB) und Bestechung (§ 307 StGB) nach dem Wortlaut des § 198 Abs 3 StPO zwar nicht ausgeschlossen, ein beide Tatbestände verwirklichendes Verhalten weist aber einen signifikant höheren Unrechts? und Schuldgehalt (als die Begehung von Missbrauch der Amtsgewalt allein) auf, weshalb in solchen Fällen diese Form der Verfahrensbe... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §304
Rechtssatz: Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB) und Bestechlichkeit (§ 304 StGB) stehen im Verhältnis echter Konkurrenz zueinander. Entscheidungstexte 17 Os 13/12h Entscheidungstext OGH 25.02.2013 17 Os 13/12h 17 Os 28/14t Entscheidungstext OGH 11.08.2014 17 Os 28/14t Auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sabine F***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (A) und Peter N***** des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 4 StGB (B) schuldig erkannt. Danach haben in Innsbruck A) Sabine F***** zwischen 14. Dezember 2009 und 13. Februar 2010 als Leiterin der Einlauf- und Informationsstelle der Staatsanwaltschaft Innsbruck, sohin als Beamtin, mit dem Vorsatz, dadurch den Staat an seinem Recht auf effekti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Martin K***** wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 StGB (A./I./1./) und weiterer strafbarer Handlungen (A./I./2./ und A./II./) enthält, wurde - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung - Ingrid Z***** des Vergehens der Untreue als Beteiligte nach §§ 12 dritter Fall, 153 Abs 1 StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde M***** des Verbrechens des (richtig:) Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 25. April 2008 in E***** als Beamter mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, indem er mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten Recht auf Überprüfung der Umwelt-, Verkehr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dragan J***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Demnach hat er am 27. August 2009 in Eisenstadt mit dem Vorsatz, den Zulassungsbesitzer des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen ***** an seinem Recht auf Datenschutz zu schädigen, die Angestellte der vom Landeshauptmann gemäß § 40a KFG zum Zweck der Zulassung beliehenen W***** AG Cornelia N*****, sohin eine Beamtin, durch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bahrija K***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Demnach hat er am 19. Jänner 2007 in Wien mit dem Vorsatz, dadurch die Republik Österreich in ihrem Recht auf Abfrage von elektronischen Daten über Fahndungsmaßnahmen ausschließlich bei Vorliegen der Voraussetzung einer konkreten Beschuldigung gegen eine Person und Artur K***** in seinem Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerald Z***** zweier Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (1 und 3) und des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er am 24. Juni 2007 in Wien (1 und 3) Michal F***** am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt, indem er dem am Boden Liegenden entweder einen Fußtritt gegen die rechte Flankenregion versetzte oder ihn stark mit dem Knie im Rückenbereich fixierte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten J***** M***** und E***** F***** von der wider sie erhobenen Anklage, es hätten am 31. Mai 2008 in Bezau 1./ J***** M***** als Beamter, und zwar als gemäß § 57a Abs 2 KFG ermächtigter Gewerbetreibender mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihren Rechten, einerseits auf Teilnahme nur verkehrs- und betriebssicherer Kraftfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr und auf Vergabe von Begutachtungsplaketten gemäß § 57a Abs 5 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz S***** - abweichend von der wider ihn wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB erhobenen Anklage - des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 (verfehlt: Abs 1 und) Abs 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz S***** - abweichend von der wider ihn wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Freispruch des Angeklagten Tomislav R***** und einen Teilfreispruch des Angeklagten Birol K***** enthaltenden Urteil wurden Birol K***** und Franz L***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (I.), letzterer überdies der Vergehen des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (erster und vierter Fall) StGB (II.) und der Fälschung besonders geschützter Urkunden... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Mitangeklagten Thomas L*****oidl enthaltenden - Urteil wurden Christian K***** des Verbrechens und Franz P***** der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Mitangeklagten Thomas L*****oidl enthaltenden - Urteil wurden Christian K***** des Verbrechens und Franz P***** der Verbrechen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche der Mitangeklagten Florian M***** und Peter W***** (B., C.) wegen Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 erster Fall und Abs 3 StGB als Beteiligte nach § 12 zweiter Fall StGB und einen rechtskräftigen Freispruch des Mitangeklagten Helmut N***** enthaltenden Urteil wurde Dr. Walter G***** der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (A.1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Ernst G*****, abweichend von der wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB erhobenen Anklage, des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 10. März 2006 in Wien als mit der Leitung der provisorisch eingerichteten kriminalpolizeilichen Abteilung bei der Bundespolizeidirektion Wien betrauter Beamter ein ihm ausschließlich auf Grund seines Amtes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche beinhaltenden Urteil wurden Moritz V***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (A), Johannes C***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (A), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 1, 224 StGB (B), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (E) sowie des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (F) und Maria H***** des Vergehens der ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm H***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er „am 8. Oktober 2005 in Wien als Beamter der Bundespolizeidirektion Wien mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf Strafverfolgung und von strafbaren Handlungen Betroffene in ihrem Recht auf Geltendmachung von Ersatzansprüchen zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Am... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Heribert B***** und Hans Jürgen L***** jeweils der Verbrechen des versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben sie im Zeitraum Juli und August 2005 in St. Stefan ob Leoben im bewussten und gewollten Zusammenwirken als unmittelbare Täter in zumindest drei Angriffen als Beamte, und zwar Heribert B***** als mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2005, GZ: FA 13B-36-959/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der Angeklagten Johann S***** und Ing. Josef G***** enthält, wurden Johann S***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: dritter Fall in der im Urteilszeitpunkt gültigen Fassung des BGBl I 2002/134), Abs 3 und 15 StGB (I A) sowie der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB (I B), Ing. Josef G***** der Verbrechen des teils... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Manuela K***** der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, teilweise als Bestimmungstäterin nach § 12 zweiter Fall StGB (I a 1 und II 2), sowie die Angeklagten Johann Ko***** (I a 2), Anton St***** (I b) und Josef C***** (II 1) des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, Letzterer als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urt... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Winfried R***** zweier Verbrechen des versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 302 Abs 1 StGB (1 und 3) und eines Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er im Bezirk W***** als Kommandant des Gendarmeriepostens St. A***** mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihren Rechten auf Strafverfolgung und - zu 3 - auf Feststellung von illegal beschäftigten a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner St***** der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von März 2000 bis 18. Mai 2003 in Klagenfurt als Rechtspfleger für Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, den Staat sowie die im Urteil namentlich angeführten Antragsteller und Parteien an ihrem Recht ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dr. Christian K***** und Markus A***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dr. Christian K***** und Markus A***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach haben am 8. April 2004 in Waidhofen an der Thaya I. Dr. Christian K***** als Schlachttier- und Fleischuntersuchungsorgan, sohin a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Marius H***** der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Innsbruck als Sachbearbeiter des Sozialamtes der Stadt Innsbruck, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch die Gemeinde Innsbruck an ihren Rechten auf gleichmäßige und gerechte Verteilung von Sozialhilfemitteln durch zuständige, unvoreingenommen und unbefangen gemäß den geltenden materiell- und formalrechtlichen Vorschrift... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johann L***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Johann L***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 7. Jänner 2003 in Rettenegg als ermächtigtes Organ des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung hinsichtlich der Begutachtung von Kraftfahr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Ö***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (Faktum 1./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs l Z l) StGB (Faktum 2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Ö***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB (Faktum 1./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Gefähr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf S***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 9. Oktober 2003 in Dornbirn als gemäß § 57a Abs 2 KFG ermächtigter Gewerbetreibender mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht, Kraftfahrzeuge nur nach Durchführung der gemäß § 57a KFG vorgeschriebenen wiederkehrenden Begutachtung ihrer Verkehrs- und Betriebssicherheit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lasse... mehr lesen...