RS OGH 1996/7/3 13Os82/96, 12Os136/11h

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Veröffentlicht am 03.07.1996
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Norm

StGB §302

Rechtssatz

Das durch § 302 StGB geschützte Rechtsgut ist die Ordnungsgemäßheit und Sauberkeit der gesamten hoheitlichen Verwaltung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und in die Integrität der Beamten bei ihrer Amtsführung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106275

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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