Norm
StGB §302Rechtssatz
Das durch § 302 StGB geschützte Rechtsgut ist die Ordnungsgemäßheit und Sauberkeit der gesamten hoheitlichen Verwaltung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und in die Integrität der Beamten bei ihrer Amtsführung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106275Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.11.2011