Norm
StGB §28 BaRechtssatz
Bei eintätigem Zusammentreffen eines (echten Sonderdeliktes - im vorliegenden Fall: Mißbrauch der Amtsgewalt - mit einem (absolut) politischen Delikt - im vorliegenden Fall: Neutralitätsgefährdung - ist schon wegen der vom Verfassungsgesetzgeber zum Ausdruck gebrachten speziellen Bedeutung politischer Straftaten stets echte Idealkonkurrenz anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0090593Dokumentnummer
JJR_19920129_OGH0002_0130OS00034_9100000_001