Norm: StGB §5 FStGB §302
Rechtssatz: Das zu schädigende Recht des § 302 Abs 1 StGB stellt ein normatives Tatbildmerkmal dar, auf welches sich der (überschießende) Vorsatz des Täters, wenn auch ohne Fachkenntnisse, so doch im Sinne einer sogenannten Parallelwertung in der Laiensphäre, erstrecken muss. Entscheidungstexte 14 Os 128/00 Entscheidungstext OGH 14.11.2000 14 Os 128/00 ... mehr lesen...
Norm: DSG §1StGB §302
Rechtssatz: Eine, wenn auch unbefugte, Datenabfrage aus dem elektronischen kriminalpolizeilichen Informationssystem (EKIS) erfüllt nur dann den Tatbestand des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, wenn diese mit dem Willen (§ 5 Abs 1 StGB) geschieht, einen anderen, sei es eine der dort genannten Personen des öffentlichen Rechtes, sei es eine andere (juristische oder natürliche) Person, an seinen... mehr lesen...
Gründe: Günter P***** und Helmuth R*****, dieser als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, wurden - neben unangefochtenen Freisprüchen - des Verbrechens (richtig: mehrerer real konkurrierender Verbrechen) des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben in G***** I) Günter P***** als Beamter der Bundespolizeidirektion G***** mit dem Vorsatz, “Privatpersonen in ihrem Recht auf Geheimhaltung sie betreffender personenbezogener Daten (§ 1 DSG)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Günter S***** der Finanzvergehen des Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (A I 1) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG (A I 2) sowie der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (A II) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB (A III), Günter S***** der Finanzvergehen des Schmuggels nach Paragraphen 35, Absatz eins, Lite... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Das Recht auf gesetzmäßige Verwaltungsrechtspflege in einem unvoreingenommen geführten Verfahren ist ein unverzichtbares Recht (Rechtsgut der Allgemeinheit), über das weder ein Bürgermeister noch der Gemeinderat disponieren kann. Entscheidungstexte 11 Os 125/99 Entscheidungstext OGH 14.03.2000 11 Os 125/99 12... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Johann H***** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Johann H***** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er vom 21. Juli 1993 bis Mitte 1996 in Langenzersdorf als Bauamtsleiter dieser Gemeinde, sohin als Beamter, mit de... mehr lesen...
Gründe: Manfred Ferdinand R***** wurde des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Manfred Ferdinand R***** wurde des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er zumindest seit Oktober 1991 bis Oktober 1997 in Gnas als Bürgermeister dieser Gemeinde, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, das Land Steiermark und die Gemeinde Gnas in ihren Rechten auf Einhaltung der V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch Faktenfreisprüche der Beschwerdeführer und einen Freispruch des Mitangeklagten DI Walter Sch***** enthält, wurden die Angeklagten Ing. Josef S***** (A a I bis IV des Urteilssatzes), DI Hans R***** (A b 1 bis 3) und Wilhelm T***** (B a bis d) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (Wilhelm T***** als Beteiligter gemäß § 12 zweiter Fall StGB) und Ing. Josef S***** überdies der Vergehen der fahrlässigen Kö... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Johann H***** von der wider ihn wegen des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Johann H***** von der wider ihn wegen des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB erhobenen Anklage gemäß Paragraph 259, Ziffer 3, StPO freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft bekämpft den... mehr lesen...
Gründe: Gerhard G***** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gerhard G***** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er zwischen 6. November 1997 und 4. April 1998 in Wien mit dem Vorsatz, dadurch die Republik Österreich in ihren Rechten, im "EKIS" gespeicherte Daten ausschließlich im dienstlichen Interesse abzufragen, zu schädigen, seine (ihm a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch den rechtskräftigen Freispruch eines Mitangeklagten enthaltenen) Urteil wurde Peter S***** von der Anklage des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit dem angefochtenen (auch den rechtskräftigen Freispruch eines Mitangeklagten enthaltenen) Urteil wurde Peter S***** von der Anklage des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB gemäß Paragraph... mehr lesen...
Gründe: Josef L***** wurde mit dem angefochtenen Urteil von der Anklage, in der Zeit vom 22. Jänner 1996 bis 11. Juni 1997 in Pörtschach in 51 Fällen als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf Verwertung personenbezogener Daten im automationsunterstützten Datenverkehr im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung und die Betroffenen an ihren im § 1 DSG normierten Datenschutz zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Mag. Dietmar U***** und Dr. Josef L***** von der gegen sie wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB erhobenen Anklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Mag. Dietmar U***** und Dr. Josef L***** von der gegen sie wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB erhobenen Anklage gemäß Paragraph 259, Ziffer 3, StPO freigesproc... mehr lesen...
Gründe: Mit den oben zu A. bezeichneten Beschlüssen wurde über die in den angeführten Verfahren aufgelaufenen Kosten der gerichtlich angeordneten Überwachung eines Fernmeldeverkehrs entschieden. Nach der in diesen Beschlüssen jeweils vertretenen Rechtsansicht der genannten Gerichte stellt das Ergebnis einer im Einvernehmen mit der Fernmeldebehörde bewirkten Überwachung des Fernmelde- verkehrs eine Auskunft (oder eine Befund) einer Behörde im Sinn des § 381 Abs 1 Z 3 StPO dar, d... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Fall2 BbStGB §15 FStGB §105 Abs1 A2StGB §105 Abs1 A3StGB §105 Abs1 EStGB §269 Abs1StGB §302
Rechtssatz: Wird mit den Begehungsmitteln einer Nötigung versucht, einen Gendarmeriebeamten von der Erstattung einer Anzeige abzuhalten, dann treffen das Vergehen der versuchten Nötigung und das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt in echter Idealkonkurrenz zusammen. Eine Beurteilung als versuchter Widerstand g... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 22. Juli 1996 (ON 3) legte die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau dem Franz V***** als Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB zur Last, er habe am 24. Mai 1996 in Steinbach den Gendarmeriebeamten BI K*****, der im Begriff war, Erhebungen gegen ihn wegen verwaltungs- oder strafrechtlicher Tatbestände, nämlich der unsachgemäßen und ungesetzlichen Ausbringung von Fäkalabwässern, zu führen, durch die Äuß... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §302
Rechtssatz: Durch das Fernmeldegesetz 1993, BGBl Nr. 908, wurde die betriebliche Tätigkeit der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung im Fernmeldebereich aus der Hoheitsverwaltung in die Privatwirschaftsverwaltung übertragen, die Beamteneigenschaft (§ 74 Z 4 StGB) der Postbediensteten aber nicht tangiert. Dagegen sind die Bediensteten der Post und Telekom Austria AG, eines durch das Poststrukturgesetz (Art 95 des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Peter N***** unter Abweichung von der auf Mißbrauch der Amtsgewalt lautenden Anklage des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Peter N***** unter Abweichung von der auf Mißbrauch der Amtsgewalt lautenden Anklage des Vergehens der Untreue nach Par... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz K***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz K***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15,, 146, 147 Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach hat er A. in der Zeit von 28.Jänner 1996 bis 9.Februar 1996 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, ... mehr lesen...
Norm: StGB §302PostG §1PostG §2PostG §7
Rechtssatz: Die mit 1. Jänner 1997 in Kraft getretene Novelle zum Postgesetz, BGBl 1996/765, stellt zur Trennung der hoheitlichen von den betrieblichen Funktionen klar, dass die Post und Telekom Austria AG die betrieblichen Angelegenheiten des Postwesens zu besorgen hat. Ihre Rechtsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Postdienstleistungen sind privatrechtlicher Natur (§ 1 Post... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §302
Rechtssatz: Die Post und Telekom Austria AG ist als Unternehmen ein von der übrigen staatlichen Verwaltung getrennter selbständiger Wirtschaftskörper. Die Bediensteten dieser Aktiengesellschaft und die ihr gemäß § 17 PTSG zur Dienstleistung zugewiesenen Personen (Beamte, die bei der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung beschäftigt waren) sind daher nicht generell mit Aufgaben der staatlichen Verwaltung im engeren ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §302
Rechtssatz: Einzelne gesetzlich der Post übertragene Aufgabenbereiche sind (nach wie vor) der Hoheitsverwaltung zuzurechnen, sodaß diesbezüglich eine Vornahme von Amtsgeschäften in Vollziehung der Gesetze mit entsprechend strafrechtlicher Konsequenz für die damit solcherart als Beamte im Sinne des § 74 Z 4 StGB befaßten Bediensteten vorliegt. Dies gilt insbesondere für die dem Bereich der hoheitlichen Vollziehung ange... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61StGB §302
Rechtssatz: Wäre § 302 StGB in der Zeit zwischen Tatbegehung und Urteilsfällung geändert worden, so hätte nach §§ 1, 61 StGB ein Günstigkeitsvergleich stattfinden müssen (vgl Friedrich, Zum Legalitätsprinzip im StGB und seinem Niederschlag in der Rechtsprechung; ÖJZ 1980, 57 ff). Die mit dem (am 1.Mai 1996 in Kraft getretenen) Poststrukturgesetz erfolgte Übertragung der früher von der Postverwaltung und Telegraphe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde Harald J***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall StGB (1.) und (insoweit unter Abweichung von der teils auf Mißbrauch der Amtsgewalt und teils auf Diebstahl lautenden Anklage) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Teil... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Gegenstand eines Missbrauchs der Amtsgewalt können nur Geschäfte der Hoheitsverwaltung sein. Entscheidungstexte 11 Os 147/96 Entscheidungstext OGH 01.10.1996 11 Os 147/96 12 Os 140/00 Entscheidungstext OGH 18.01.2001 12 Os 140/00 Auch 12 Os 23/12t Entsche... mehr lesen...
Norm: StGB §302
Rechtssatz: Die Tätigkeit der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung im Fernmeldebereich ist seit 1.4.1994 dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen. Entscheidungstexte 11 Os 147/96 Entscheidungstext OGH 01.10.1996 11 Os 147/96 11 Os 6/98 Entscheidungstext OGH 21.04.1998 11 Os 6/98 Beis... mehr lesen...
Norm: StGB §302FG §36FG §37FG §44ff
Rechtssatz: Durch das am 1.April 1994 in Kraft getretene Fernmeldegesetz 1993 (BGBl 1993/908) wurden auf dem Gebiet der Telekommunikation die hoheitlichen von den betrieblichen Funktionen getrennt. Als Fernmeldebehörde, somit in Ausübung der Hoheitsverwaltung, sind die Fernmeldebüros und das Zulassungsbüro sowie der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr als oberste Fernmeldebehörde tätig (§§ 3... mehr lesen...