Norm
StGB §302Rechtssatz
Schadensmindernde Umstände sind ohne Belang, wenn es an den Grundvoraussetzungen jeglicher Kompensation - Aufrechenbarkeit der Ansprüche; Offenlegung bzw Ankündigung gegenüber dem Kontrahenten - mangelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095919Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009