Norm
B-VG Art89 Abs2Rechtssatz
Die in § 302 StGB verwendeten Gesetzesbegriffe "Amtsgeschäfte", "in Vollziehung der Gesetze" und "Schädigung an Rechten" sind durchaus nicht unbestimmt; sie sind vielmehr einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich, womit sie nicht zum Gegenstand eines Gesetzesprüfungsverfahrens gemacht werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0054082Dokumentnummer
JJR_19931223_OGH0002_0150OS00150_9300000_001