RS OGH 1976/3/17 9Os124/75

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Veröffentlicht am 17.03.1976
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Norm

StGB aF §201

Rechtssatz

Bei durch vorangegangene Vorfälle aufgestauter Erregung des Täters bedarf es einer genauen Untersuchung, ob er noch an einen ernstgemeinten, nur durch Überwältigung ausschaltbaren Widerstand der Frau glauben und einer solchen Erwägung noch Raum geben konnte und ob dieselbe noch sein Bewußtsein durchdringen konnte.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 124/75
    Entscheidungstext OGH 17.03.1976 9 Os 124/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095602

Dokumentnummer

JJR_19760317_OGH0002_0090OS00124_7500000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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