Norm
StGB aF §201Rechtssatz
Bei durch vorangegangene Vorfälle aufgestauter Erregung des Täters bedarf es einer genauen Untersuchung, ob er noch an einen ernstgemeinten, nur durch Überwältigung ausschaltbaren Widerstand der Frau glauben und einer solchen Erwägung noch Raum geben konnte und ob dieselbe noch sein Bewußtsein durchdringen konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095602Dokumentnummer
JJR_19760317_OGH0002_0090OS00124_7500000_006