Norm
StGB §28 BbRechtssatz
Die im Zuge der Überwältigung des Opfers erfolgenden Beschädigung von Kleidungsstücken ist dem Täter neben dem Verbrechen der Notzucht nicht gesondert zuzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091151Dokumentnummer
JJR_19770623_OGH0002_0120OS00070_7700000_002