Norm: StGB §146StGB §165
Rechtssatz: Jede Form der Beteiligung an der Vortat macht zum Vortäter und verhindert damit eine Strafbarkeit nach § 165 Abs 2 StGB. Ein Beitrag zum Betrug ist über die formelle Vollendung hinaus bis zur materiellen Vollendung (Vollbringung) möglich, somit bei einer (wie hier) durch Täuschung bewirkten Überweisung eines Geldbetrags bis zu dessen Gutschrift auf dem, der Sphäre des Vortäters zuzurechnenden Empfängerkonto.... mehr lesen...
Norm: StGB §165StGB §223 Abs2
Rechtssatz: Echte Idealkonkurrenz des § 223 Abs 2 StGB mit § 165 Abs 1 oder Abs 2 StGB ist möglich. Entscheidungstexte 13 Os 76/18b Entscheidungstext OGH 12.09.2018 13 Os 76/18b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132307 Im RIS seit 11.12.2018 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Freispruch einer anderen Angeklagten enthaltenden Urteil wurde Agnieska U***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 und Abs 4 erster und dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen Freispruch einer anderen Angeklagten enthaltenden Urteil wurde Agnieska U***** des Verbrechens der Hehlerei nach Paragraph 164, Absatz eins und Absatz 4, erster und dritter Fall StGB schuldig erkannt. Das dem Schuldspruch zugru... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Fand vor Weitergabe an den Angeklagten ein Umtausch statt, sodass eine „Ersatzsache" weitergegeben wurde, kommt - bei entsprechendem Vorsatz - Geldwäscherei in Betracht. Entscheidungstexte 15 Os 130/06s Entscheidungstext OGH 29.03.2007 15 Os 130/06s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch weitere Angeklagte betreffenden und einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurden Franz G***** der Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB (A/IV/1, 2) und der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 (richtig nur) zweiter Fall StGB, teilweise als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (A/III, V/1, 2 und VI) sowie der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB (A/II) und der Verletzung de... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §165StGB §289
Rechtssatz: Eintätiges Zusammentreffen von Geldwäscherei mit falscher Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde ist möglich. Entscheidungstexte 14 Os 150/02 Entscheidungstext OGH 09.09.2003 14 Os 150/02 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118183 Dok... mehr lesen...
Gründe: I. In dem am 25.September 1987 unter dem AZ 13 a Vr 634/87 des Kreisgerichtes Korneuburg eingeleiteten, dort ausgeschiedenen und dem Kreisgericht Krems an der Donau abgetretenen vorliegenden Verfahren wurde Hans-Jörg S*** auf Grund eines wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 2 und 3 StGB sowie des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 4 und 5 WaffG gegen ihn erhobenen, in Ansehung der Qualifikation nach § 164 Abs. 2 StGB letztlich nicht aufrecht erhal... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Von einem Verheimlichen im Sinn des § 164 (§ 165) StGB kann erst dann gesprochen werden, wenn dem betreffenden Tatverhalten ein vom Täter vorsätzlich (oder fahrlässig) zum Einsatz gebrachter Verschleierungseffekt innewohnt. Das Wesen eines solchen Effekts äußert sich darin, dass er dem auffinden der verhehlten Sache durch daran Interessierte, über das mit der bestimmungsgemäß normalen Disposition des Täters ... mehr lesen...
Norm: StGB §2 DStGB §57 Abs2StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Wird der Tatbestand nach § 164/165 StGB durch ein Unterlassen verwirklicht, dann setzt die nachträgliche Erfüllung der deliktsspezifischen Handlungspflicht, die den Beginn der Verjährungsfrist auslöst, zwar nicht unbedingt die Übergabe des Tatobjekts an den Berechtigten oder an die Sicherheitsbehörde oder immerhin deren Verständigung über dessen Verbleib voraus, aber doch jedenfalls die... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: In der Begehungsart des Ansichbringens betreffen die Tatbestände nach § 164 Abs 1 Z 2 StGB und nach § 165 StGB keine Dauerdelikte. Entscheidungstexte 15 Os 71/90 Entscheidungstext OGH 16.10.1990 15 Os 71/90 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1991/21 S 104 = JBl 1991,461 (hiezu Kienapfel, 435) = RZ 1991/4 S 19 ... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Auch dann, wenn der Täter eine im Sinne § 164 Abs 1 Z 2 (§ 165) StGB bemakelte Sache strafbar an sich gebracht hat (erster bis dritter Fall), kann ihm die folgende Aufrechterhaltung des Gewahrsams daran nur dann als tatbestandsmäßig zur Last gelegt werden, wenn dies den begrifflichen Voraussetzungen des Verheimlichens (vierter Fall) entspricht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Verheimlichen im Sinne des § 164 (§ 165) StGB ist ein Verhalten, welches darauf abzielt, die Entdeckung des Tatobjekts durch den Berechtigten oder durch die Strafverfolgungsorgane zu verhindern. Es kann auch durch ein Unterlassen (§ 2 StGB) begangen werden. Als Dauerdelikt ist es nur dann zu beurteilen, wenn es sich dabei nicht um bloß punktuelle Verschleierungstat (mit lediglich fortwirkendem Effekt) handel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried P*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127, 131, erster Fall, StGB (1/) und des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens, Verheimlichens oder Verhandelns von Sachen nach dem § 165 StGB (2/) schuldig erkannt. Von einem weiteren Anklagefaktum wurde er gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde unter Geltendmachung der Nichtigkeitsgründe der Z ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §134StGB §164 Abs1 Z2StGB §164 Abs2StGB §165
Rechtssatz: Das Ansichbringen im Sinne der §§ 164 Abs 1 Z 2, 165 StGB erfasst nur den Erwerb des Gewahrsams an einer Sache, nicht aber die Erlangung fremden Gutes durch Gewahrsamsbruch. In einem solchen Fall kommt - Bereicherungsvorsatz vorausgesetzt - nur Diebstahl, im Fall einer Sachzueignung unter den Voraussetzungen des § 134 Abs 1 StGB ohne Gewahrsamsbruch allenfalls Unters... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf P*** - im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung eines Schuldspruches wegen des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 StGB durch den Obersten Gerichtshof - des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens (Verheimlichens oder Verhandelns) von Sachen nach dem § 165 (§ 164 Abs. 1 Z 2) StGB schuldig erkannt, weil er am 30.August 1981 in Klagenfurt einen von unbekannten Tätern dem Andreas O*** gestohlenen PKW BMW 520, Bauj... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften, auch unangefochten gebliebene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde der am 30.September 1957 geborene kaufmännische Angestellte Michael L*** des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB (Punkt 1./), des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens von Sachen nach dem § 165 StGB (Punkt 2./), des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und Abs. 3, letzter Fall, StGB (Punkt 3./) und des zweifachen Vergehens der fahrlässigen K... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 23-jährige Günter A (zu 1.1. und 2.) des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 1 und Z 2 dritter und vierter Fall, Abs 2 'erster Fall' (gemeint: erster Satz zweiter Fall) SuchtgiftG und (zu 1.3.) des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens von Sachen nach § 165 StGB schuldig erkannt und hiefür nach 'der zweiten Strafstufe' (richtig: dem zweiten Strafsatz) des § 16 Abs 2 SuchtgiftG unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsst... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 22jährige Gerhard A des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG, § 15 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen nach § 16 Abs. 1 Z 2 (dritter und vierter Fall) SuchtgiftG (Punkt B) und des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens, Verheimlichens oder Verhandelns von Sachen nach § 165 StGB (Punkt C) schuldig erkannt, weil er in Wien (zu A) vorsätzlich den bestehenden Vo... mehr lesen...
Norm: StGB aF §165
Rechtssatz: Unbewußte Fahrlässigkeit nur dann, wenn auf Grund irgendwelcher konkreter Gegebenheiten aus der Sicht einer mit den rechtlich geschützten Werten angemessen verbundenen, besonnenen und einsichtigen Maßfigur in der Lage des Käufers der reale Verdacht (und nicht bloß die theoretisch-abstrakte Möglichkeit) zutage tritt, daß die angebotene Ware aus einer strafbedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen stammen könnte. ... mehr lesen...
Norm: StGB §57 Abs2StGB §165
Rechtssatz: § 165 StGB ist ein Dauerdelikt; für den Fristbeginn des § 57 Abs 2 StGB ist daher die Beendigung des strafgesetzlich verpönten Zustandes maßgebend. Entscheidungstexte 11 Os 97/83 Entscheidungstext OGH 19.10.1983 11 Os 97/83 Veröff: JBl 1984,210 11 Os 7/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Mai 1944 geborene Gebäudereiniger Bernhard A abweichend von der auf Verbrechen der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2 und Abs 3 StGB lautenden Anklage des Vergehens des (fahrlässigen) Ansichbringens von (gestohlenen) Sachen nach § 165 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 6.Mai 1981 in Graz fahrlässig Sachen, die Alexander B und Karl C am 2.Mai 1981 bei einem Einbruchsdiebstahl in Salzburg erbeutet hatten, nämlich sieben Jagdge... mehr lesen...
Norm: StGB §164StGB §165
Rechtssatz: Daß die Vermittlungstätigkeit nach Kenntnis der deliktischen Herkunft der verhandelten Sachen abgebrochen wird, schließt nur die Bestrafung wegen Hehlerei (§ 164 StGB), nicht aber unbedingt jene wegen fahrlässigen Verhandelns (§ 165 StGB) aus. Entscheidungstexte 12 Os 185/81 Entscheidungstext OGH 28.01.1982 12 Os 185/81 Veröff: JBl 1982,4... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. Februar 1941 geborene Kaufmann Wolfdietrich A von der gegen ihn erhobenen Anklage, er habe am 3. Oktober 1979 (richtig: 1978) in Wien Sachen in einem 100.000 S übersteigenden Wert, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hat, nämlich die auf den Seiten 243 bis 245 der Anklageschrift (gemeint: des Aktes) angeführten 59 Graphiken, die der zu AZ 8 b Vr 1002/79, Hv 19/79 des Landesgericht... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A3StGB §165
Rechtssatz: Zur einem Antiquitätenhändler zumutbaren pflichtgemäßen Sorgfalt. Entscheidungstexte 9 Os 115/81 Entscheidungstext OGH 22.09.1981 9 Os 115/81 Veröff: EvBl 1982/64 S 214 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0089064 Dokumentnummer JJR_1981092... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderen) Gabriele B (neben einem unangefochten gebliebenen Teilfreispruch) des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens von Sachen nach dem § 165 (§ 164 Abs 1 Z. 2) StGB. schuldig erkannt, weil sie vor dem 1.Februar 1979 in Wien durch übernahme und Aufbewahrung einer Stereoanlage mit zwei Boxen in ihrer Wohnung und durch Umtausch von beim Aufschweißen von Tresoren angesengten Banknoten von Siegfried A durch Einbruch gestohlene Sache... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.11.1932 geborene Kaufmann Josef A des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe sowie zur Bezahlung eines Schadenersatzbetrages an die Privatbeteiligte Firma 'D' verurteilt. Den Urteilsannahmen zufolge kaufte der Angeklagte im Oktober 1978 von Anita B 15, im Urteil nicht näher bezeichnete, Schmuckstücke im Gesamtwert von annähernd 100.000 S, wel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24. März 1955 geborene, zuletzt als Kraftfahrer tätige Wilhelm A des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und der am 30. Juli 1954 geborene Hilfsarbeiter Thomas B des Vergehens des fahrlässigen Verheimlichens von Sachen nach dem § 165 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Feststellungen stahl der Erstangeklagte Wilhelm A am 2. November 1979 seinem Dienstgeber Windeln und... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §43StGB §165
Rechtssatz: Keine bedingte Strafnachsicht bei bewußt fahrlässiger Hehlerei aus spezialpräventiven Gründen. Entscheidungstexte 11 Os 102/80 Entscheidungstext OGH 08.09.1980 11 Os 102/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090821 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: StGB aF §165
Rechtssatz: Das Ausmaß der Herkunftsprüfung einer Sache richtet sich danach, was in der konkreten Tatsituation von einem sich seiner Pflicht gegen die Mitwelt bewußten, dem Verkehrskreis des Täters angehörigen Menschen, objektiv betrachtet, billigerweise verlangt werden kann. Entscheidungstexte 9 Os 111/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 9 Os 111/79 Veröf... mehr lesen...