Norm
StGB §164Rechtssatz
Fand vor Weitergabe an den Angeklagten ein Umtausch statt, sodass eine „Ersatzsache" weitergegeben wurde, kommt - bei entsprechendem Vorsatz - Geldwäscherei in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121891Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008