Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Die Androhung, mittels gezielter Informationen über eine unterschiedliche Preisgestaltung Kunden von weiteren Geschäftskontakten abzuhalten, ist als Ankündigung eines Angriffes auf das Vermögen der Firma zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092385Dokumentnummer
JJR_19950919_OGH0002_0140OS00097_9500000_001