Norm
StGB §144Rechtssatz
Wer einem anderen im Streben nach unrechtmäßiger Bereicherung immer wieder mit der Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung droht, um ihn zu weiterem, einen Dritten schädigenden wissentlichen Befugnismißbrauch zu zwingen, handelt sowohl mit Bereicherungsvorsatz und Schädigungsvorsatz als auch mit dem ebenfalls tatbestandsessentiellen, auf Willensbeugung gerichteten Nötigungsvorsatz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104970Dokumentnummer
JJR_19960806_OGH0002_0110OS00047_9600000_001