Norm
StGB §142 GaRechtssatz
Das Versetzen mehrerer Faustschläge gegen den Kopf des Opfers, das dadurch zu Boden stürzt (und mehrere sichtbare Verletzungen erleidet), kann nicht mehr als Raubverübung ohne Anwendung erheblicher Gewalt beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0094319Dokumentnummer
JJR_19810917_OGH0002_0120OS00129_8100000_001