Norm
StGB §16 ERechtssatz
Stellt sich das abgenötigte Vorzeigen der Barschaft nur als Vorphase in einem einheitlichen Tatgeschehen zum Raub dar, so scheidet ein qualifizierter Versuch (Raubversuch), durch den die Freiheit der Willensentschließlung allein (§ 105 StGB) verletzt worden wäre, aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090480Dokumentnummer
JJR_19800930_OGH0002_0100OS00122_8000000_001