RS OGH 1987/11/19 13Os146/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1987
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Norm

StGB §142 A

Rechtssatz

Aus dem Begriff des "Abnötigens" und dessen Erfolg ist der Übergang des Gewahrsams auf den Täter zwanglos abzuleiten. Daß der Täter das abgenötigte Geld zählt, zeigt hinwiederum dessen Besitzwillen an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0093870

Dokumentnummer

JJR_19871119_OGH0002_0130OS00146_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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