Norm: StGB §128 D
Rechtssatz: In der Regel zielt der Vorsatz eines Diebes auf den größtmöglichen Vorteil ab, wobei er, auch wenn er keine bestimmte Vorstellung vom Wert der zu stehlenden Sachen hat, doch einen von ihm den Umständen nach (ernstlich) für möglich gehaltenen höheren Wert billigt. Entscheidungstexte 14 Os 163/92 Entscheidungstext OGH 02.03.1993 14 Os 163/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang F*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 StGB (Punkte 1 und 2 des Urteilssatzes) und der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (Punkt 3 des Urteilssatzes) sowie der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs. 1 StGB (Punkt 4 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er in Schärding am Inn 1. am 29.November 1985 in Gesellschaft des a... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Mai 1960 geborene polnische Staatsbürger Andrzej S*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 2, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht vom 14. auf den 15.März 1986 mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung in Gesellschaft unbekannt gebliebener Beteiligter durch Abschrauben eines Eisengitters und Eindrücken des dadurch gesicherten Fensters in das Lager der Firma E*** Handels-GesmbH i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde (ua) Wilhelm H*** des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 5.000 S übersteigenden Wert den nachgenannten Personen mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar am 15.April 1986 in Gesellschaft der Mi... mehr lesen...
Gründe: Ramiz M*** wurde des Vergehens des Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 11.Juni 1985 im Flüchtlingslager Traiskirchen in Gesellschaft eines unbekannten Beteiligten (§ 12 StGB) dem Dezider B*** und anderen im selben Zimmer wohnhaften Personen eine Ledertasche, einen Radiokassettenrekorder, eine Lederjacke, eine Hose, eine Flasche russischen Sekt und Toilettensachen im ungefähren Gesamtwert von 1.850 S gestohlen hat. Dieser Schuldspruch b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Juli 1948 geborene beschäftigungslose Reinhard A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach verübte er mit Bereicherungsvorsatz zwei Einbrüche in das (außerhalb des Ortsgebietes liegende) Gasthaus der Margit B in Würflach, wobei er am 18.Juni 1981 allein Zigaretten und Bargeld im Wert von insgesamt 2.554 S (I) und am 6.Mai 1984 in Gese... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.März 1945 geborene Lagerarbeiter Gerhard A des Verbrechens (richtig: Vergehens) des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, Absatz 1 (richtig: Absatz 2) Z 3, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit zwischen November 1982 und dem 14.November 1983 in Wien in wiederholten Angriffen unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihm aufgetragene Arbeit als Lagerarbeiter geschaffe... mehr lesen...
Norm: StGB §128 DStGB §147 Abs3
Rechtssatz: Grundlage für die Schadensberechnung bei Herauslockung von Waren, die Gewerbetreibende zum Verkaufe feilhalten, ist im allgemeinen deren angemessener, marktgerechter Verkaufspreis. Im Falle der Abgabe der (hier Juwelierwaren) Waren an Private zum Weiterverkauf unter der Hand (außerhalb des normalen Geschäftsverkehrs) entspricht der Schaden jedenfalls dem Verkehrswert (auch dann, wenn - entgegen den un... mehr lesen...
Gründe: Der am 23.August 1960 geborene Markus A wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach § 146, 147 Abs 3 StGB (1), des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 und 2 StGB (2) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG (3) schuldig erkannt. Darnach hat er Ende Jänner und Anfang Februar 1984 in Schwaz mit Bereicherungsvorsatz dem Juwelier Karl B durch die irreführende Zusicherung, für ihn Schmuck zu verkaufen und den Erlös an ihn abzuführen, Schmuckstücke im Gesamtverkehr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 30.März 1948 geborene Versicherungsangestellte Herbert A und der am 22.August 1959 geborene Kaufmann Günter B des Vergehens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs 1 Z 3 StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 26.September 1983 in Graz im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken als unmittelbare Täter mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, den Karl C durch Täuschung über Tatsache... mehr lesen...
Norm: StGB §128 D
Rechtssatz: Preisnachlässe sind bei der Bewertung gestohlener Handelswaren nur dann zu berücksichtigen, wenn sie allgemein gewährt werden, nicht aber, wenn sie bloß auf Verlangen eines Kunden - wenngleich ohne weitere Bedingungen - gewährt werden. Entscheidungstexte 9 Os 109/84 Entscheidungstext OGH 21.08.1984 9 Os 109/84 Veröff: RZ 1985/68 S 170 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 10.Juni 1957 geborene Friedbert Josef A und der am 5.Oktober 1962 geborene Werner B des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 (A auch Z. 3) StGB. schuldig erkannt, weil sie - Friedbert Josef A im Rückfall (§ 39 StGB.) und unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihm aufgetragene Arbeit geschaffen wurde - am 28.März 1984 in Klagenfurt in Gesellschaft als Beteiligte versuchten, fremde bew... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. Norbert A des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 2 und 4 StGB schuldig erkannt (Punkte I 1 bis 5 des Urteilssatzes). Rechtliche Beurteilung Die Schuldsprüche wegen der ihm zur Last liegenden Diebstähle von je zwei Kerzenständern im Gesamtwert von 20.000 S in der Minoritenkirche in Linz am 16. bzw. am 17. Februar 1983 (Punkte I 2 und 4 des Urteilssatzes) bekämpft der... mehr lesen...
Norm: StGB §127 CStGB §128 D
Rechtssatz: Leistet der Täter Zug um Zug für die weggenommene Sache ein Äquivalent, so ist die Unrechtmäßigkeit der Bereicherung zu verneinen. Der Wert der Gegenleistung ist hiebei nach einen objektiv-individuellen Wertmaßstab zu beurteilen, doch ist die subjektive Wertvorstellung des Täters für den Bereicherungsvorsatz bedeutsam. Ist sich der Täter der Geringerwertigkeit seiner Gegenleistung bewußt, so ist ihm der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt Alois A des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 und Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil er zwischen dem 7. und 10.Juli 1981 in Altheim dem Walter B die von diesem im Zuge einer Fahrnisexekution erworbenen und übernommenen 259 Stück Gummimatten im Wert von 126.462 S mit Bereicherungsvorsatz weggenommen hat. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Schuldspruch erhobenen, auf die... mehr lesen...
Norm: StGB §128 DStGB §133 E
Rechtssatz: Der Wert gestohlener oder veruntreuter Sachen ist nach dem Schaden des Geschädigten zur Tatzeit zu berechnen, wobei das Gericht die Höhe des Schadens - der Anordnung des § 99 StPO entsprechend - grundsätzlich an Hand der Ausgaben des Geschädigten zu ermitteln hat, es sei denn, daß dessen Schadenseinschätzung gänzlich fehlt oder aus begründeten Ursachen nicht verläßlich erscheint (so schon KH 1030). ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem der am 24. Mai 1963 geborene Christian B des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er am 8. Oktober 1982 in Wien in Gesellschaft des Mitangeklagten Gerhard A als Beteiligter der Friederike C Rauchwaren im Gesamtwert von etwa 45.545 S, Kurzwaren im Gesamtwert von etwa 4.400 S, Bargeld in der Höhe von ca 700 S sowie zehn Bri... mehr lesen...
Norm: StGB §127 AStGB §128 D
Rechtssatz: Mangelnde Verkehrsfähigkeit eines Suchgiftes (hier: Heroin) schließt seine Eignung als Diebstahlsobjekt nicht aus; bei der Wertermittlung ist vom Wiederbeschaffungswert in der "Suchtgiftszene" auszugehen. Entscheidungstexte 11 Os 34/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 11 Os 34/83 Veröff: SSt 54/36 = EvBl 1984/79 S 302 = RZ 1983/49 S 195 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.September 1962 geborene beschäftigungslose Thomas A des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB. und des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 Z. 2 SGG. schuldig erkannt, weil er im November 1981 in Wien der Monika B mindestens 8 Gramm Heroin im Wert von rund 24.000 S mit dem Vorsatz wegnahm, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern (Punkt 1 des Schuldspruches) und weil er von 1981 bi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem - Kurt A des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten, zum Teil als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB begangenen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 sowie § 15 StGB (Fakten A. I., II. 1. bis 4., III., V. 1 bis 3., B. und C.) sowie der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB (Faktum D.), - Erich B des Verbrechens des schweren Diebs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen Verfolgungsvorbehalt (§ 263 StPO) und einen (unbekämpften) Teilfreispruch enthält, wurden der am 15.Oktober 1948 geborene Peter A und der am 9.Juli 1915 geborene Karl A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs (Punkt I/A des Urteilssatzes) haben sie in Wien im einverständlichen Zusammenwirken als Beteiligte mit dem Vorsatz, sic... mehr lesen...
Norm: StGB §128 DStGB §133 E
Rechtssatz: Bei der Wertbestimmung von (hier veruntreuten Sammelmünzen) Münzen ist nicht der vom Täter erzielte Erlös, sondern jener Betrag maßgebend, den der Geschädigte zur Tatzeit für die Wiederbeschaffung gleichartiger und gleichwertiger Stücke hätte aufwenden müssen. Entscheidungstexte 9 Os 144/82 Entscheidungstext OGH 09.11.1982 9 Os 144/82 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben Ferenc D und anderen Angeklagten, die kein Rechtsmittel ergriffen haben - Rudolf A, Paul B und Kurt C des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 (Kurt C auch nach Z 2 dieser Gesetzesstelle), 130 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), Rudolf A überdies des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 (erster und dritter Fall) StGB (Punkt II des ... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Juli 1944 geborene Werner A und der am 23.Juli 1949 geborene Paul B wurden des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 3 StGB (und zwar Werner A nach dessen zweitem und drittem Fall, dem Schuldspruch, nicht aber der rechtlichen Subsumtion zufolge, auch nach dem ersten Anwendungsfall: Wert über 100.000 S, Paul B hingegen nur nach dem dritten Fall) schuldig erkannt. Darnach haben in Wien (zu I) Werner A Sachen in einem 5.000 S übersteigenden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Juli 1956 geborene Harald A zu A) 1) - 3) des Urteilssatzes des Verbrechens des teils versuchten und teils vollendeten schweren Diebstahls, teils durch Einbruch, nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 3; 15 StGB und zu B) des Urteilssatzes des Vergehens des versuchten unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach §§ 15, 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Wels A) teils allein, teils in Gesellschaft meh... mehr lesen...
Norm: StGB §128 D
Rechtssatz: Bei Diebstahl von Handelsware ist für die Wertberechnung der Verkaufspreis, der bei redlicher Geschäftsführung erzielt werden kann und soll, heranzuziehen. Entscheidungstexte 11 Os 23/82 Entscheidungstext OGH 24.03.1982 11 Os 23/82 Veröff: EvBl 1982/132 S 438 12 Os 136/93 Entscheidungstext OGH 27.01.1... mehr lesen...
Norm: StGB §128 D
Rechtssatz: Dass der Wiederbeschaffungswert einer Sache bei der Wertermittlung die allgemeine Richtschnur bildet, schließt die angemessene Berücksichtigung opferbezogener Wertfaktoren und individualisierender wirtschaftlicher Gesichtspunkt nicht aus. Für die Berechnung des Wertes einer gestohlenen Sache ist demnach ihre Funktion im Vermögen des Bestohlenen wesentlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 6.Jänner 1931 geborene Hildegard A und ihr am 14.April 1912 geborener Ehegatte Rudolf A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3, 130 StGB, Hildegard A auch nach § 128 Abs. 2 StGB und Rudolf A nach § 128 Abs. 1 Z. 4 StGB, schuldig erkannt, weil sie in Wien gewerbsmäßig in wiederholten Angriffen unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihnen aufgetragene Arbeit als Angestellte de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Oktober 1952 geborene Maschinenschlosser Walter A des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 StGB. schuldig erkannt; ihm liegt zur Last, am 19. Dezember 1980 in Salzburg-Bergheim versucht zu haben, in Gesellschaft eines unbekannten Mittäters als Beteiligten Bargeld in unbekanntem, 5.000 S jedoch übersteigendem Wert dem Verfügungsberechtigte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 8. September 1938 geborene Prostituierte Erika A I./ des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 1 StGB und II./ des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Während die Angeklagte den unter Punkt II des Urteilssatzes erfolgten Schuldspruch wegen des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (betrügerische Herauslockung von Fernseh- und Haus... mehr lesen...