Norm
StGB §127 FRechtssatz
Im jeweiligen Abstellen des mit Originalkennzeichen versehenen (dem Eigentümer aber nicht zugänglichen) Fahrzeugs auf öffentlichen Verkehrsflächen und in dessen Verwendung nur im Stadtgebiet kann bei der heutigen Verkehrsdichte - noch dazu in einer Stadt - kein allein ausschlaggebendes Indiz für einen mangelnden Diebstahlsvorsatz gesehen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0093921Dokumentnummer
JJR_19860313_OGH0002_0130OS00021_8600000_001