RS OGH 1986/3/13 13Os21/86

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Veröffentlicht am 13.03.1986
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Norm

StGB §127 F
StGB §136

Rechtssatz

Im jeweiligen Abstellen des mit Originalkennzeichen versehenen (dem Eigentümer aber nicht zugänglichen) Fahrzeugs auf öffentlichen Verkehrsflächen und in dessen Verwendung nur im Stadtgebiet kann bei der heutigen Verkehrsdichte - noch dazu in einer Stadt - kein allein ausschlaggebendes Indiz für einen mangelnden Diebstahlsvorsatz gesehen werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0093921

Dokumentnummer

JJR_19860313_OGH0002_0130OS00021_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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