Norm
StGB §127 ARechtssatz
Die "Bankomatkarte" ist kein selbständiger Wertträger, sondern Schlüssel zur Betätigung des Geldausgabeautomaten. Die Erbeutung von Geld mit einer unrechtmäßig erlangten Karte begründet daher Einbruchsdiebstahl.
OLG Wien vom 22.05.1984, 23 Bs 215/84; Veröff: RdW 1985,45
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0093730Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2019